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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:35
Interessant an dem Ausweis sind ja gleich mehrere Dinge.

a) Die Ausstellung 2006
gab es zuvor keinen Ausweis?

b) die rückwirkende Gültigkeit
ist auf besonderes Interesse hin festzustellen, z.B. im Fall dass der Zugang zu gerichtlichen Verfahren ebenfalls ein besonderes Rechtsschutzinteresse bzw. -bedürfnis verlangt. (Quelle: http://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/gdb-rueckwirkende-erstfeststellung-des-gdb-setzt-besonderes-interesse-voraus/)
Hat man hier einem Wiederaufnahmeverfahren vorgebeugt? Erste Infos hierzu tauchen bereits Ende 2004 auf.

c) das Datum der rückwirkenden Gültigkeit
17.10.1987 - also knapp 2 Monate vor dem 10. Geburtstag; gab es hier Besonderheiten? Die Erkrankung traf ihn ja schon mit knapp 3 Jahren

d) das Foto
das soll aus dem Jahr 2006 sein?
Zur Erinnerung: das war Ulvi 2004 (Quelle: FAZ)
849237566

e) die Veröffentlichung im Netz
ist das wirklich in Ulvis Sinn? Ich mag das kaum glauben.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:43
@jaska

zu a) nein, da steht ja es gilt ab 1987, also wurde halt nur ein neuer Ausweis ausgestellt.
Kann sein dass der alte Ausweis entweder nicht mehr zu verlängern war (d.h. die
Gültigkeitsfelder zur Verlängerung waren voll) oder er hat seinen alten verloren.

zu b) siehe zu a). Was sollte denn die Ausstellung auch mit einem WAF zu tun haben, dass Ulvi
geistig behindert ist steht doch völlig ausser Frage und wurde ja gerichtlich auch geklärt.

zu c) da so ein Ausweis ja nicht automatisch ausgestellt wird sondern nur auf Antrag werden die
Eltern wohl vorher schlichtweg keinen beantragt haben, evtl. hatten sie keine Verwendung
dafür als er noch jünger war.

zu d) man hat halt entweder das Passbild des ersten Ausweises nochmal verwendet oder halt eines
welches man noch über hatte.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:51
@stupormundi

Zu a)b)
Du meinst, der alte Ausweis hätte bis 1987 gegolten? Ich verstehe das eher so, als könne die Schwerbehinderung auf Antrag und bei "besonderem Interesse" auch rückwirkend festgehalten werden. Dazu muss es keinen Vorgänger-Ausweis geben.

c)
Das klingt logischer

d)
Oder es gefiel besser...


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:53
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:@stupormundi

Doch. Das Merkzeichen ist vergleichbar mit einer einseitigen Unterschenkelamputation.
Ich glaube du verwechselst das mit dem Zeichen aG ...


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:55
@jaska

Nö, ich meine der alte Ausweis wurde 1987 ausgestellt und
dann 2006 von dem neuen ersetzt.

Es macht in diesem Zusammenhang keinen Sinn, wenn man rückwirkend hier das durchziehen würde. Das bringt eher was bei z.B. arbeitsrechtlichen Geschichten ("Gleichstellung") oder so.

Muss jetzt los, bis bald!


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:56
Meiner Meinung nach müssten die Eltern schon von sich aus ein Interesse daran haben, von Anfang an einen Ausweis mit dem korrekten GdB zu haben.
Daran hängt ja immerhin ein nicht unerheblicher Steuerfreibetrag (ich meine, das sind so 3.000,-€ p.a.) sowie freie Bahnfahrten, Busfahrten etc.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 15:56
@stupormundi
Im Oktober 1987 war Ulvi noch keine 10 Jahre alt. Dafür ist das Foto dann doch zu alt...


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:04
ich hab mir überlegt - vielleicht gab es einen kinderausweis bis 1987, danach einen neuen. Dieser wurde vielleicht verlegt, verschlampt, ging kaputt. Daher wurde 2006 ein neuer erstellt mit hilfe des noch vorhandenen von 1987..... klingt kompliziert... aber ja an dem Thema häng ich mich jetzt nicht mehr auf - es ging darum ob Ulvi rennen kann oder nicht und ich denke er kann.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:12
@Redjune
;)


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:30
Interessant finde ich:

Im Zusammenhang mit einem sexuellen Vergehen an einem Jungen (Simon S.) schilderte Ulvi, dass dieser Junge irgendwann vor ihm ausgerissen sei...Ulvi wiederrum habe keine Chance gesehen ihn einzuholen und sei deshalb erst gar nicht nachgelaufen.

Im Urteil heißt es u.a.:
Der Angeklagte sah sich nicht dazu in der Lage, S. einzuholen. Der Angeklagte habe sich gedacht, dass er ihn nicht erwische, auch wenn er ihm nachrenne.



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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:35
@trullala
Danke!
In welcher Situation hätte er ihm da nachrennen wollen? Hatte da ein Missbrauch stattgefunden oder rannte der Junge schon vorher weg?

Und wie deutest Du das in Bezug auf Peggy? Dass es nicht glaubhaft ist, wenn er ihr nachgerannt wäre?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:54
Ich denke mal, als Stürmer muss man sich aber auch orientieren können.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 16:58
@jaska
@PaulVitti

Danke für den Support.

1%


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 17:54
@jaska

Ich persönlich kann diese Einschätzung von Ulvi nicht so einfach mit dem Geständnis in Einklang bringen. Dort will er die wegrennende Peggy „in schnellem Lauf“ verfolgt haben.
Bei dem Jungen resigniert er bereits im Vorfeld.
Mir geht in diesem Fall nicht um die sexuelle Verfehlung (auch wenn er ganz sicher Ärger zu erwarten hatte, wenn sich der Junge offenbarte) von Ulvi, als vielmehr um seine Einkassung, dass es sowieso keinen Sinn macht dem Jungen hinterherzulaufen.
Peggy dagegen verfolgte er umgehend über eine beachtliche Distanz.
In der einen Sitautation unternimmt er nicht mal den Versuch...In der anderen geht es dafür umso mehr zur Sache. Einfach mal für den Hinterkopf gedacht.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 18:20
@trullala

Bei welchem Jungen soll Ulvi die Verfolgung aufgegeben haben, um diesen zum Schweigen zu veranlassen?


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 18:31
@trullala
Und doch sind das zwei verschiedene Situationen, deshalb wäre es interessant, mehr über diesen Vorfall mit dem Jungen zu wissen. Ist da was bekannt?

Gemeinsamkeiten:
- Zwei Kinder, die fliehen wollen
- Ulvi als Täter
- Angst, verraten zu werden

Unterschiede
- zwei Kinder mit jeweils unterschiedlichem Background (bei Peggy stand ja der mehrmalige/langzeitige Missbrauch im Raum, so dass sich andere Verhaltensmuster eingespielt haben können)
- zwei unterschiedliche Sachverhalte (laut Geständnis ging's bei Peggy um eine Vergewaltigung, während der Vorfall mit dem Jungen Ulvi vielleicht nur eine schon gewohnte Rüge eingebracht hätte)
- Peggy war mit Gepäck, laut Geständnis trug sie den Schulranzen vor sich her, wäre also ein leichtes Opfer gewesen


Für mich ist das schwierig einzuschätzen, ausschließen würde ich es nicht, dass beide Vorfälle so stattgefunden haben.
Peggy und Ulvi sollen sich ja ein Wortgefecht geliefert haben, diese Situation ist also eskaliert. Das kann ja bedeuten, dass zuerst keine Verfolgung stattfand, eher ein Hinterhertrotten. Ob er dann in einer eskalierenden Situation noch gleich reagiert hätte?
Zudem lassen mich die von @PaulVitti geposteten Informationen über die Wirkungen der Drogen nicht los. Da spielt der vorangegangene Gebrauch von Drogen sicher auch eine Rolle, ob der Mensch sich mutig oder erschöpft fühlt, ob er kämpft oder resigniert, je nachdem wie viele und welche Drogen eingenommen wurden oder eben auch nicht.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 18:31
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Interessant an dem Ausweis sind ja gleich mehrere Dinge.

a) Die Ausstellung 2006
gab es zuvor keinen Ausweis?

b) die rückwirkende Gültigkeit
Wer sagt denn,dass der Ausweis ursprünglich erst 2006 ausgestellt wurde und sich das 1987er Datum auf eine rückwirkende Gültigkeit bezieht?
Die Differenz der Daten wird wohl höchstwahrscheinlich mit Gültigkeitsdauern von Schwerbehindertenausweisen zu erklären sein.

3. Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit des Ausweises wird für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. Erhält der Ausweisinhaber Rentenleistungen nach dem sozialen Entschädigungsgesetz ("VB", "EB" oder "Kriegsbeschädigt) kann sie auf längstens 15 Jahre befristet werden.

Bei Schwerbehinderten unter 10 Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Ab dem 10. Lebensjahr wird ein Paßbild eingefügt. Schwerbehinderte zwischen 10 und 15 Jahren erhalten ihren Ausweis bis längstens zum Ende des Monats befristet, in dem der Inhaber das 20. Lebensjahr vollendet.

Seit 2004 können Ausweise auch unbefristet ausgestellt werden. Das ist in Fällen möglich, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung der für die Feststellung maßgebend gewesenen gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten ist.

Bei nichtdeutschen Schwerbehinderten deren Aufenthaltsgenehmigung/-gestattung oder Arbeitserlaubnis befristet ist, ist längstens bis zum Ende des Monats gültig, in dem diese Frist endet.

Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann heißt es wieder einen neuen Ausweis beantragen.


http://www.behinderung.org/schwerau.htm (Archiv-Version vom 31.01.2014)
Zitat von jaskajaska schrieb:Hat man hier einem Wiederaufnahmeverfahren vorgebeugt?
Zwischen den Zeilen deines Beitrags lese ich,dass du die Echtheit des Ausweises anzweifelst bzw. Frau Rödel sogar unterschwellig unterstellst,den Ausweis zu irgendwelchen Zwecken - welche auch immer das sein mögen - beantragt zu haben,wobei mir völlig schleierhaft ist,wie man mit einem Schwerbehindertenausweis einem WAV in irgendeiner Weise vorbeugen kann.

Da du aber schreibst
Zitat von jaskajaska schrieb: Erste Infos hierzu tauchen bereits Ende 2004 auf.
kannst du deine recht abenteuerlichen Vermutungen sicherlich belegen.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 18:47
@Waidmann
Ganz ehrlich, was soll der rotzige Ton?
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Wer sagt denn,dass der Ausweis ursprünglich erst 2006 ausgestellt wurde und sich das 1987er Datum auf eine rückwirkende Gültigkeit bezieht?
Der veröffentlichte Ausweis hat ein Ausstellungsdatum von 2006. Und weil er eben rückwirkend von 1987 an gilt habe ich gefragt, ob es zuvor keinen Ausweis gab. Das er rückwirkend gilt mache ich an der erheblichen Diskrepanz zwischen Datum der Ausstellung und dem "gültig ab"-Datum fest.
Ist das falsch?
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Zwischen den Zeilen deines Beitrags lese ich,dass du die Echtheit des Ausweises anzweifelst bzw. Frau Rödel sogar unterschwellig unterstellst,den Ausweis zu irgendwelchen Zwecken - welche auch immer das sein mögen - beantragt zu haben,wobei mir völlig schleierhaft ist,wie man mit einem Schwerbehindertenausweis einem WAV in irgendeiner Weise vorbeugen kann.
Ersteres hat mit zweiterem nichts zu tun und ist was mich betrifft schlicht Humbug. Warum sollte der Ausweis gefälscht sein?
Und Zweiteres denke ich tatsächlich, jedoch bei Weitem nicht in dem schlechtesten Sinn, wie Du ihn hier unterstellen möchtest. In Vorbereitung auf ein neuerliches Verfahren könnte es eben durchaus sinnvoll sein, diese Schwerbehinderung festgestellt zu haben. Man denke nur an eine erlaubte Begleitperson oder einen erweiterten Personenkreis mit Akteneinsicht. Oder an besondere Schutzmaßnahmen bei erneuten Verhören, an Vorsichtsmaßnahmen wie andere/bessere Belehrungen oder speziell geschultes Personal... Und und und. Vorstellen kann ich mir da Einiges, jedoch weiß ich darüber nicht Bescheid und habe deshalb nachgefragt.
Schlimm?

Und der Vollständigkeit halber: bereits 2004 wird eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens in den Medien erwähnt, da gab es schon Sammelaktionen dafür. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Insofern wäre es vielleicht gut, wenn Du nicht übereilig irgendwas reininterpretierst nur weil Du mich anscheinend falsch verstehen willst.
Dass wir in Sachen Ulvi nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen hast Du ja selbst geschrieben. Was soll das also?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 19:01
Fakt ist, einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, erlangt man kaum, wenn man bei Fussballspielen als Stürmer aufgestellt wird.


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Peggy Knobloch

03.12.2013 um 19:05
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ganz ehrlich, was soll der rotzige Ton?
Wo bitte siehst du einen rotzigen Ton?

Ich habe versucht die Diskrepanz der unterschiedlichen Daten zu klären und dich nach dem Grund deiner Zweifel am Ausweis gefragt. (Die fragen nach der rückwirkenden Gültigkeit,dem datum der rückwirkenden Gültigzeit und nach dem Foto sind für mich schon Zweifel)

Das mit dem "Vorbeugen auf den WAV" habe ich möglicherweise tatsächlich falsch interpretiert,war von dir aber auch missverständlich geschrieben,wurde aber letztendlich beantwortet.

Nichtsdestotrotz fand ich meinen Ton angemessen.


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