Peggy Knobloch
03.12.2013 um 15:35Interessant an dem Ausweis sind ja gleich mehrere Dinge.
a) Die Ausstellung 2006
gab es zuvor keinen Ausweis?
b) die rückwirkende Gültigkeit
ist auf besonderes Interesse hin festzustellen, z.B. im Fall dass der Zugang zu gerichtlichen Verfahren ebenfalls ein besonderes Rechtsschutzinteresse bzw. -bedürfnis verlangt. (Quelle: http://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/gdb-rueckwirkende-erstfeststellung-des-gdb-setzt-besonderes-interesse-voraus/)
Hat man hier einem Wiederaufnahmeverfahren vorgebeugt? Erste Infos hierzu tauchen bereits Ende 2004 auf.
c) das Datum der rückwirkenden Gültigkeit
17.10.1987 - also knapp 2 Monate vor dem 10. Geburtstag; gab es hier Besonderheiten? Die Erkrankung traf ihn ja schon mit knapp 3 Jahren
d) das Foto
das soll aus dem Jahr 2006 sein?
Zur Erinnerung: das war Ulvi 2004 (Quelle: FAZ)
e) die Veröffentlichung im Netz
ist das wirklich in Ulvis Sinn? Ich mag das kaum glauben.
a) Die Ausstellung 2006
gab es zuvor keinen Ausweis?
b) die rückwirkende Gültigkeit
ist auf besonderes Interesse hin festzustellen, z.B. im Fall dass der Zugang zu gerichtlichen Verfahren ebenfalls ein besonderes Rechtsschutzinteresse bzw. -bedürfnis verlangt. (Quelle: http://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/gdb-rueckwirkende-erstfeststellung-des-gdb-setzt-besonderes-interesse-voraus/)
Hat man hier einem Wiederaufnahmeverfahren vorgebeugt? Erste Infos hierzu tauchen bereits Ende 2004 auf.
c) das Datum der rückwirkenden Gültigkeit
17.10.1987 - also knapp 2 Monate vor dem 10. Geburtstag; gab es hier Besonderheiten? Die Erkrankung traf ihn ja schon mit knapp 3 Jahren
d) das Foto
das soll aus dem Jahr 2006 sein?
Zur Erinnerung: das war Ulvi 2004 (Quelle: FAZ)
e) die Veröffentlichung im Netz
ist das wirklich in Ulvis Sinn? Ich mag das kaum glauben.