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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 22:33
@ErichE.

Warum streitet sie es ab, wenn man es dennoch nachlesen kann.

Das klingt nicht gerade zuverlässig. Mal gelinde gesagt, ist das keine Zeugin, um die man sich reissen wird.

Der sprichwörtliche Schrecken der Anwälte.

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 22:37
@1947

nein, ihre Posts vom 5.11. kann man nicht mehr nachlesen, die wurden alle gelöscht.
Vielleicht wurde ihr von amtlicher Seite ein Maulkorb verpasst...wer weiß...


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 22:49
@ErichE.


Was war an diesen Informationen so brisant?

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 22:58
@1947

Der besagte Thread zog sich über gefühlte 2 Std. hin.
Sie äußerte sich darin überwiegend abfällig gegenüber SK. Vor allem über intime Einzelheiten, die ich hier nicht wiedergeben möchte.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 23:03
@ErichE.

Das Intimleben von Peggys Mutter nach der Katastrophe wird wohl kaum zur Auffindung Peggys bzw. der Lösung des Falles beitragen.

Solche Ansätze gibt es aber in gewissen Zeitabständen immer wieder.

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 23:05
@1947
da stimme ich dir zu...


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 23:07
Und ich glaube auch nicht, dass da amtliche Maulkörbe verteilt werden. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass Du als Betroffener, in einer solchen Situation selbst die Initiative ergreifen musst.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 08:42
@LivingElvis

Was macht Dich so sicher, dass der Mann und das Mädchen als Zeuge vor Gericht gehört wurden?

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 10:52
Guten Morgen !

Ich bin weitergekommen in der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegen könnte. Meines Erachtens hätte man das Geständnis des Ulvi nicht verwerten dürfen. Und zwar aus folgenden Gründen:

1. Ein Geständnis sollte grundsätzlich vom Geständigen persönlich vor einem Richter abgelegt werden, entweder vor einem Gericht im Gerichtssaal oder vor einem Untersuchungsrichter. Im vorliegenden Fall hat der Ulvi das Geständnis des Mordes im Juli 2002 bei der SOKO abgelegt und dieses Geständnis angeblich später, aber noch VOR dem Beginn des Prozesses, angeblich persönlich widerrufen.

2. Während des Prozesses hat Ulvi dieses Geständnis nicht wiederholt. Ob er vor Gericht sagte, dass er Peggy nicht "umgebracht" hat, weiß ich nicht. Es spielt auch keine Rolle, denn er hat, so wie es aussieht, das bei der SOKO abgelegte Geständnis vor der Strafkammer nicht wiederholt.

3. Ein Professor hat als Gutachter festgestellt, dass das Geständnis des Ulvi glaubwürdig ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Ulvi dieses Geständnis nicht persönlich vor Gericht abgelegt hat.

4. Selbst wenn der Professor über jeden Zweifel erhaben ist, so konnte er nicht in das Gehirn des Ulvi reinschauen. Er konnte allenfalls nur sagen, was er für eine Meinung als Experte dazu hat.

5. Da es vom Geständnis des Ulvi am Vormittag des 2. Juli 2002 nur ein Gedächtnisprokoll gibt, kann der genaue Wortlaut des Geständnisses und das genaue Zustandekommen desselben nicht durch einen Professor exakt nachgeprüft werden, zumal es angeblich keine Tonbandaufzeichnung davon gibt.

6. Im übrigen hat das Gericht angeblich einige Zeugen (Schulkinder), die Peggy am 7. Mai 2001 in den Nachmittagstunden angebich vor und in der Bäckerei sahen, nicht persönlich angehört und befragt.

Im Interesse der Wahrheitsfindung erscheint mir daher ein Wiederaufnahmeverfahren sinnvoll.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:05
Hallo Scipper,
wenn das so stimmen sollte, frage ich mich ernsthaft, welcher geistesschwache Anwalt Ulvi damals vor Gericht vertrat... Hat der seine Zulassung zum Anwalt im Lotto gewonnen?


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:10
Korrektur: Oben muss es unter Punkt 5 heißen: Gedächtnisprotokoll. Meines Erachtens habe ich die wichtigsten Gründe aufgeführt, die für ein Wiederaufnahmeverfahren sprechen. Ich habe mich kurz gefasst, weil ich mich dabei nur auf das Peggy-Buch und auf Medienberichte stützen kann.

Damit meine ich vor allem die Ausführungen zu der Frage, ob ein Geständnis vor einem Richter abgelegt werden muss. Und auch die Frage, ob einige Zeugen, die das Kind nachmittags angeblich noch in Lichtenberg sahen, nicht persönlich von dem Gericht angehört und befragt wurden.

Es geht mir nicht darum, irgendwem einen "Fehler" nachweisen zu wollen, denn erstens kenne ich den Fall nur durch das Buch und einige Berichte, und zweitens hat keiner den Ulvi gezwungen bei der SOKO ein Geständnis abzulegen. Er wollte gestehen, weil er angeblich seine Ruhe haben wollte oder weil er angeblich mit den Nerven fix und fertig war. Kurz gesagt: Er wollte gestehen, warum auch immer.

Dem Ulvi kann man diesen Fehler aber auch nicht vorwerfen, weil er laut Gutachten geistig behindert ist und daher eines ständigen Betreuers oder Begleiters oder Rechtsbeistandes bedurft hätte, was aber nicht machbar war, denn keiner konnte rund um die Uhr aufpassen, damit der Ulvi sich nicht selbst um Kopf und Kragen redet und damit seine Verteidigung erschwert oder unmöglich macht.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:17
@Scipper

Leider ist es so, dass für den Fall, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, Ulvi sei der Täter, kein Geständnis notwendig ist.

Das Geständnis wurde als Indiz behandelt.

Der Gutachter hat abgewogen, was glaubhafter ist. Das Geständnis, oder der Widerruf. Was das Zünglein an der Waage war, kann ich nicht sagen.

Ich vermute, das Bestreben, den Fall abzuschliessen.

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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:28
@JoniBoni

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Taktik, die Verteidigung hat ihre Taktik. Und auch das Gericht folgt einer Taktik.

Deshalb ist es im Gerichtssaal wie auf hoher See. Keiner weiss wie die Geschichte ausgeht.

Mir hat man gesagt, die Verteidigung ging damals, auf Grund der dünnen Beweise, von einer Einstellung des Verfahrens aus.

Das traurige daran ist, Peggy blieb auf der Strecke. Für das Kind hatte keiner eine Taktik.

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:34
Zitat von 19471947 schrieb: Für das Kind hatte keiner eine Taktik.
Offiziell ist das der Job der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:38
@hallo-ho

Ja eben, aber wie @1947 andeutete: Vor Gericht und auf hoher See bist du von Gott verlassen.....


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:39
@bellady
Nicht verlassen, sondern ausgeliefert


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:41
@hallo-ho

Gut wessen Job das ist, sei dahingestellt.

Herrscht aber Klarheit in diesem Punkt, wird das widerrufene Geständnis eventuell anders bewertet.

Oder gar nicht.

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:42
@1947

Wenn einer ein Geständnis ablegt, freut sich natürlich die Polizei. Das ist verständlich und eine rein menschliche Sache. Die Frage ist aber diese: Darf man dieses "Geständnis" ernst nehmen und vor Gericht verwerten, wenn man weiß, dass der Geständige laut einem Gutachten geistig behindert ist und nach eigenem Bekunden nur seine Ruhe haben wollte, weil er mit den Nerven fix und fertig war?


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:43
@Scipper
Ich denk, das wird der Gutachter berücksichtig haben und ist trotzdem zu einem anderen Ergebnis gekommen. Aber wahrscheinlich wollte er auch einfach nur Ruhe haben, weil er an dem Nachmittag noch was vorhatte.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 11:44
Ja, aber Ulvi´s damaliger Anwalt hat m.E. wirklich den Beruf verfehlt, sorry!


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