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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:00
@Scipper

Um die Klärung des Falles geht hier seit 1499 Seiten, aber was ist im Moment der Punkt?
Sicher nicht die Frage welche Ausbildung man braucht um hier mitschreiben zu können und ob eine Gericht immer unfehlbar ist.

Leider dreht sich aber die Diskussion seit etlichen Beiträgen nur hierum, was der Lösung des Falles wohl kaum weiter hilft.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:04
@stupormundi

Momentan geht es mir darum, dass man sich mal mit den Ungereimtheiten des Falles befassen sollte, sofern man denn bereit und in der Lage dazu ist, sich mit dem heiklen Thema zu befassen, denn man muss ja befürchten, dass man als Anarchist oder Spinner angesehen wird, wenn man dies wagt !!!


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:07
@Scipper

Dann mach das doch bitte jetzt auch wieder und
lamentier nicht wieder über noch 25 Beiträge dass Du der einzig aufrechte
Kämpfer für die Wahrheit hier bist.

Das ist jetzt klar und auch mal wieder gut.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:12
@stupormundi

Ich habe 6 Gründe aufgeführt, die meines Erachtens für ein Wiederaufnahmeverfahren sprechen. Gut, wenn aber hier lieber über den roten Mercedes oder sonst was geredet wird, soll es mir auch recht sein. Man kann sich in die Details des Falles verlieren oder über das Geständnis etc. unterhalten.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:21
@stupormundi

Es steht doch jedem Teilnehmer frei, sich ein Teilgebiet des Falles auszuwählen und dann dazu was zu schreiben. Ich selbst habe meinen eigenen roten Faden, der eher mit dem Urteil zu tun hat und mit der Frage, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das muss aber nicht jeden Leser interessieren.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:23
@Scipper

Deine Punkte 1 bis 5 beziehen sich auf das Gerständnis und die Frage ob es bei Gericht gewertet werden dürfte.
Da ja das Urteil in diesem Fall fast ausschließlich auf dem Geständnis fusst, ist dies natürlich eine zentrale Frage.

Ich für mich persönlich meine nein, da ein unter diesen Umständen erhaltenes und widerrufenes Geständnis eines Geistesschwachen für mich nicht ohne weitere Beweise als ausreichend anzusehen ist.

Das Gericht war anderer Ansicht.

In wie weit zuwenige Zeuge ngehört wurden kann ich nicht urteilen, da man hierzu wissen müsste, welche Unterlagen über die gemachten Aussagen dem Gericht genau vorlagen und wie diese gewertet wurden.

Wenn man davon ausgeht, dass man aber nach dem Motto verfuhr "wir haben den Täter koste es was es wolle", hätte nnochmalige persönliche Aussagen wohl auch nur wenig bewirkt.

@all: Wäre doch mal interessant, was jeder hier so glaubt, oder?
Also nur ganz grob, wenn man sich jetzt entscheidne müsste, Ulvi war´s oder nicht, kein vielleicht!
Was wäre Euer "Urteil" und in einem Satz, warum!

Meine Meinung: Ulvi war es nicht, weil ich einfach nicht glauben kann dass er unter diesen Umständen den "perfekten" Mord begehen konnte.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:29
@stupormundi

Ich habe die 6 Punkte aufgeführt, weil ich seit drei Tagen über das Urteil nachgedacht habe, also über um die Frage, ob alle Zeugen (Schulkinder) persönlich vom Gericht angehört wurdem und ob das Geständnis verwertbar war, obgleich Ulvi das Geständnis erstens widerrufen und es zweitens nicht vor Greicht wiederholt hat. Unabhängig von der Frage der Glaubwürdigkeit des geständnisses. Es ging mir um die Frage der Rechtsstaatlichkeit, um es mal so zu sagen, auch wenn hier gesagt wurde, dass ich dann am besten auch dem BGH noch Nachhilfe geben sollte, was aber Unsinn war. Der BHG braucht keine Nachhilfe. Es scheint aber unerwünscht zu sein, dass man sich mit dem Urteil befasst, denn der BGH hat es ja für richtig befunden. Ich hoffe aber, dass es dennoch zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:37
@Scipper

Das wird im Buch doch recht gut und logisch erklärt.

Das Geständnis wird quasi als Sachbeweis gewertet, weil es als glaubhaft eingestuft wurde.
Somit ist den formalen Notwendigkeiten Rechnung getragen.
Damit gab es eben auch keinen Verfahrensfehler, über den der BGH urteilte.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:39
Die Möglichkeiten für Ulvis Verteidigung wurden auch nicht bis in die letzte Instanz wahrgenommen.

Die Instanzenkette wurde durch ein Fristversäumnis der Verteidigung unterbrochen.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:52
@stupormundi
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Meine Meinung: Ulvi war es nicht, weil ich einfach nicht glauben kann dass er unter diesen Umständen den "perfekten" Mord begehen konnte.
Damit kann man aber nicht argumentieren, denn das ist ja kein Beweis für seine Unschuld. Klar ist, dass der Ulvi, wenn er den Mord begangen hätte, nicht in der Lage war, die Leiche selbst "perfekt" zu verstecken. Daher nahm die SOKO an, dass er einen Helfer hatte, der die Leiche wegschaffte.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 13:55
@Scipper

Ich schreibe daher ja auch: Meine Meinung .......

Bereits las ich erstmals von dem Fall hörte, lange vor Allmy,
war mein erster Gedanke:
Wie soll gerade der das hingekriegt haben?
Und das hat sich seither nicht geändert.

Das ist kein Beweis, schon klar.
Aber einen solchen hat ja niemand hier.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:00
@stupormundi

Warum findest Du den Mord perfekt? Wenn es sich so zugetragen,wie er mehrfach gestanden und demonstriert hat sehe keine große Schwierigkeit.
Das beseitigen der Leiche hätte ja nach Ulvis Angaben der Vater übernommen.

Ich glaube man muss davon weg Ulvi als Kind zu sehen. Es gibt wahrlich verschiedene Behinderungsgrade und die schwächste Form hat Herr Ulvi Kulac bei weitem nicht.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:01
@Scipper


Das Ergebnis, oder besser das Urteil ist dem Umstand geschuldet, dass auch nur eine Theorie als Ausgangspunkt zur Verfügung stand und man diese Theorie mit einer Theorie gerichtsfest gemacht hat.

Das Gutachten zum Geständnis ist letztendlich auch nur eine Theorie.

1%


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:03
@stupormundi
@Frau.N.Zimmer
Das finde ich allerdings auch immer bemerkenswert. Ein perfekter Mord zeichnet sich für mich dadurch aus, dass es neben fehlenden Beweisen auch nicht gelingt, den Täter ausfindig zu machen. Sprich: es fehlt an einem Motiv, an einer Bezug zum Opfer, es ist ein Alibi vorhanden.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:10
@jaska
@Frau.N.Zimmer

Das mit dem "perfekten Mord" bezog sich darauf dass es Ulvi, ob er jetzt das geistige Niveau eines 8 oder 12 Jährigen hatte, gelungen sein müsste, die Tat unter denkbar ungünstigen Umständen (innerorts, bei Tage) und in einem engen Zeitfenster zu begehn ohne eine Spur, ohne einen Zeugen, ohne Leiche (Auch wenn er da einen Helfer hatte, aber der musste dann ein "Perfektes" Versteck quasi aus dem Ärmel schütteln können).

Und all diese Dinge in ihrer Gesamtheit traue ich ihm nicht zu.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich glaube man muss davon weg Ulvi als Kind zu sehen. Es gibt wahrlich verschiedene Behinderungsgrade und die schwächste Form hat Herr Ulvi Kulac bei weitem nicht.
Hast Du das eventuell genau andersrum gemeint?


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:13
@jaska

Ja, oder eine Planung, das besorgen einer Tatwaffe oder ähnliches. In diesem Fall war das alles nicht nötig. Der Mordvorwurf ist alleine durch das Motiv begründet - Verdeckung einer weiteren Straftat, eben diesen Missbrauch der unbestritten ist.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:19
@stupormundi
Was mich auch immer stutzig gemacht hat: wie oft wird ein kleines Mädchen vergewaltigt, verschwindet kurz darauf und die beiden Taten haben nichts miteinander zu tun?
Die Geständnisse -und speziell unter dem Aspekt, dass sie von Ulvi selbst kamen- liefern da einfache und plausible Erklärungen.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:19
@stupormundi

Damit gehts schon mal los: Herr Kulac hat eben NICHT den Stand eines 8-12 Jährigen. Er hat eine Intelligenzminderung auf je nach Gutachten 68 -90, 90 ist z.B. die Untergrenze des Normalen.


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:22
@stupormundi

Das Problem ist, dass man erstmal das Urteil in Frage stellen muss, wenn man annimmt, dass Ulvi
keinen Mord begangen hat. Und genau da liegt das Problem, denn man kann es nicht beweisen.
Beweisbar sind nur Verfahrensfehler, wie ein Geständnis ohne Rechtsanwalt und Tonbandgerät.

Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass Geständnisse auf Tonband aufzunehmen sind, aber ohne eine Tonbandaufnahme kann man kein Wortprotokoll erstellen. Insofern fehlt also erstmal die wörtliche Rede des Geständigen, denn ein Gedächtnisprotokoll ist meistens nur eine Zusammenfassung.

Der nächste kritische Punkt ist das Mitwirken des Geständigen bei der Tatrekonstruktion. Da kann nur ein Experte beurteilen, ob das alles Hand und Fuß hatte und dies nur mit dem ganzen Film. Es stellt sich dabei auch die Frage, warum der Ulvi bei dieser Video-Rekonstruktion aktiv mitgespielt hat?

PS: Wie kann einer einen Mord nachspielen, wenn er den Mord gar nicht begangen haben will?


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Peggy Knobloch

26.11.2013 um 14:28
@Frau.N.Zimmer

Lass es mich so ausdrücken:
Ich würde sagen, schon die meisten "normal" intelligenden Menschen hätten Probleme,
mit so einer Tat davon zu kommen.

@jaska
man kann es aber auch so sehen:
Mit der Vergewaltigung hatte Ulvi ein zweites schweres Verbrechen
"perfekt" druchgeführt, auch hier keine Spuren, keine Zeugen usw.....

und kam man auf den Mordvorwurf nicht gerade deshalb?
Also quasi ohne Vergewaltgung gar kein Verdacht er wäre der Mörder?


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