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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:26
@Blondi23
Entschuldige bitte, ich meinte @ramisha sah nur rot :)


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:27
@Frau.N.Zimmer

Du siehst rot, wenn du an mich denkst?
Das betrübt mich - ausgerechnet DU? ;-)


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:29
@ramisha
Ich finde rot ganz gut ;)


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:32
@ramisha

Die bereits erfolgte Verurteilung zu 6 Jahren Haft hat aber nichts mit dem anderen Missbrauchsfall zu tun. Denn diese Sache ist ja noch in der Schwebe. Darum drehte sich die Verjährungsfrage.

PS: Im übrigen haben andere User das Thema (Verjährungsfrist) hier angeschnitten und insofern musst du die Urheber der Frage ansprechen und nicht die, die nur darauf geantwortet haben !!!

PPS: Bist du jetzt hier die neue Diskussionsleiterin, weil Themis vielleicht keine Zeit dafür hat?


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:40
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Wieso sprichst du mich an? Ich habe das Thema nicht angeschnitten, ich habe nur auf Scippers Paragraphen Bezug genommen.
Und ich habe nur auf den Beitrag von @Waidmann reagiert, indem ich im StGB nachschaute. Und im übrigen hat ein anderer mit dem Thema "Verjährung" angefangen. @Waidmann hat keine Schuld. Wer damit anfing sollte feststellbar sein, sofern man damit nicht überfordert ist alles heutige nachzulesen.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:43
@Scipper

Ich habe doch nicht gesagt, dass du angefangen hast damit. ich weiß, dass du nur auf die Thematik reagiert hast. Und dann habe ich meine Fragen gestellt. =)


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:44
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Bist du jetzt hier die neue Diskussionsleiterin, weil Themis vielleicht keine Zeit dafür hat?
Ich kann mich beherrschen; werdet ihr euch doch erst mal einig, wer hier mit wem spricht!


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:45
@Blondi23

Einer fing damit an: "Der Typ der als "Hallenser" betitelt wird, kommt also mit einer Verjährung davon." So, und darauf wurde nur geantwotet. Bestraft den, der diesen Satz geschrieben hat und nicht die Leute, die auf diesen Satz eingingen, wobei das Antworten aus reiner Höflichkeit geschehen ist.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:46
Aus Facebook

Anke Blümel:
Ja er hat meine Tochter missbraucht und dafür wir er nicht zur Verantwortung gezogen, weil die Tat verjährt ist und glaubt mir, dafür hasse ich die Justiz. Aber ich kann es nicht ändern.
Das bedeutet es wurde nicht verhandelt.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:51
@deutscheseele
Oh.....das ist mir durchgeflutscht :( Wer war dann die Verwandte?


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:52
@Frau.N.Zimmer

Die Nichte ist gemeint. Gemeint ist der Fall, der vom Onkel angezeigt wurde. Der Fall ist verjährt, wie gesagt wurde. Angeblich sind bereits 10 Jahre seit der angeblichen Tat in Sachen Nichte vergangen.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:53
Hmm, gute Frage...


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:57
@deutscheseele

Was ist eine gute Frage? Bei der Verwandten handelt es sich um die Nichte des Hallensers. Denn der Onkel hat den Hallenser ja deswegen angezeigt. So stand es in einer Zeitung. Der Onkel ist zugleich auch sein Adoptivbruder. Daher ist hier oft die Rede vom Bruder-Onkel. Obgleich das ein erfundenes Wort ist. Denn es gibt im Duden kein Wort in dieser Art. Bruder-Onkel gibt es nicht im Duden.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 17:59
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Die Richter verurteilten den Mann neben sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener auch wegen des Beischlafs zwischen Verwandten
Also ich meine, laut der Aussage wurde er verurteilt wegen Beischlafs mit Verwandten,
aber wenn er wegen der Nichte nicht verurteilt wurde, kann es sich nicht um die Nichte handeln.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:02
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Die Richter verurteilten den Mann neben sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener auch wegen des Beischlafs zwischen Verwandten.
Das bezieht sich auf die Tochter des Hallensers. Dafür wurde er zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt. Das kann man alles in Zeitungsberichten nachlesen. Das hat nichts mit der Nichte zu tun. Denn das ist angeblich verjährt, weil bereits 10 Jahre vergangen sind. Man scheint hier nicht durchzublicken.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:04
Ahso, beides bezieht sich auf seine eigene Tochter...?


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:06
@deutscheseele

Ja, beides: Denn die Tochter ist ja eine Verwandte und Schutzbefohlene. Das ist Juristendeutsch. Man könnte auch sagen, es war Inzest. Beischlaf unter engen Verwandten ist strafbar. Hinzu kommt die Minderjährigkeit des Opfers. Also eine doppelt schwere Straftat, weil es sein eigenes Kind war.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:07
Eine Schweinerei den Mißbrauch eines Kleinkindes als "Beischlaf" zu bezeichnen! Deswegen kam ich durcheinander. Wie man DAS so ausdrücken?


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:08
@Scipper

ICH bestrafe hier niemanden. ich sage auch nichts gegen den, der mit dem Thema angefangen hat. Ramisha wollte die Diskussion darüber beenden, da sie ihr irrelevant erschien, nicht ich. =)


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:10
@Frau.N.Zimmer

Keine Ahnung. Vll kannte der Verfasser keinen anderen Begriff um diese schlimme Tat in Worte zu fassen.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:12
Inzest wäre noch ne Möglichkeit!


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:14
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Eine Schweinerei den Mißbrauch eines Kleinkindes als "Beischlaf" zu bezeichnen! Deswegen kam ich durcheinander. Wie man DAS so ausdrücken?
Das ist Juristendeutsch: Beischlaf zwischen Verwandten.
Siehe § 173 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:15
Zumindest klingt es formeller und gehobener als so manch anderer Begriff, der in diesem Zusammenhang Verwendung findet.


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:16
@ramisha
Treffender als " Beischlaf " allemal. Demnächst werden sie Vergewaltiger auch " Beischläfer " nennen .

Nein, ich reg mich nicht auf!


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Peggy Knobloch

16.09.2013 um 18:18
Bevor man sich aufregt: Es meint den Akt an sich. Er hätte ja auch schreiben können: Übte/Vollzug den Geschlechtsverkehr.

Quelle:http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Beischlaf


Aber wieso über einen Begriff diskutieren, wenn die Sache die dahinter steht, so schlimm ist?


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