@SeethalerUrheberrechtsgesetz ist ein guter Einwand.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass man
Zeitung bzw. Verlag und nach Möglichkeit den Verfasser nennt,
den Artikel nur in dem Umfang nutzt, in dem er für die Diskussion gebraucht wird,
ihn aber nicht auf eine Weise kürzt, dass der Sinn entstellt wird,
das Zitat nicht unkommentiert einstellt,
wirtschaftliche Interessen des Urhebers nicht gefährdet.
Empfohlen wird, Artikel kurz zusammenzufassen und zu verlinken.
Ich würde das noch unter § 51 Urheberrechtsgetz packen, immerhin schaffen wir hier eine wissenschaftliche Arbeit ;-) aber das ist nur meine Meinung.
Ich denke, die Moderation setzt da entsprechende Maßstäbe an.
Viel zu lang geworden - weiter mit Peggy.