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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:26
es gibt nur eine frage,welches alles erklärt:" wieso erklärt man peggy nicht offizell für tot"?
wer diese frage beantworten kann,hat die lösung!


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:31
@jerry142:

Es geht um das "Urheberrecht". Sonst könnte man "Zug-um Zug" das neue Buch von Peggy hier reinstellen. Sehr unverschämt gegenüber dem Verfasser. Als Betreiber einer Webseite in der BRD, muss man da sehr vorsichtig sein.

-------

@aufdecker1955:

Da gibt es juristische Regeln. Ich bin mir gerade nicht ganz so sicher. Ich glaube, dass es zeitlich gesehen noch nicht so weit ist. Sonst würde der Eine den Anderen für "tot" erklären. Um an das Erbe zu kommen. Hat also schon seinen Sinn.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:32
@aufdecker1955
Weil man sie laut gesetzt noch nicht für tot erklären darf.

Siehe Verschollenheitsgesetz Paragraf 3 Abs. 1 und 2


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:33
Also hier genauer beschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html

Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:41
10 jahre sind vorbei!
ist es ein gummigesetz?


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:43
@aufdecker1955:

Nein! Peggy ist noch (offiziell) keine 25 Jahre alt.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:48
denkt mal alle nach!
man verfängt sich selbst,in dem eigenen netz.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 21:49
@aufdecker1955:

Du schaust gerade SAT 1.. :)


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:06
@Seethaler
ist zufall!
es geht um grundsätzliche fragen,welche vielleicht nur das BVerfG entscheiden könnte!


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:13
@Seethaler

Urheberrechtsgesetz ist ein guter Einwand.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass man

Zeitung bzw. Verlag und nach Möglichkeit den Verfasser nennt,
den Artikel nur in dem Umfang nutzt, in dem er für die Diskussion gebraucht wird,
ihn aber nicht auf eine Weise kürzt, dass der Sinn entstellt wird,
das Zitat nicht unkommentiert einstellt,
wirtschaftliche Interessen des Urhebers nicht gefährdet.

Empfohlen wird, Artikel kurz zusammenzufassen und zu verlinken.

Ich würde das noch unter § 51 Urheberrechtsgetz packen, immerhin schaffen wir hier eine wissenschaftliche Arbeit ;-) aber das ist nur meine Meinung.

Ich denke, die Moderation setzt da entsprechende Maßstäbe an.

Viel zu lang geworden - weiter mit Peggy.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:14
@aufdecker1955:

Dann soll es eine Entscheidung treffen. Mit der Gesamtsumme aller noch lesbaren Einträgen hier in diesem Forum auf fast 1.200 Seiten, werden wir den Mörder jedenfalls nicht ermitteln werden können.

Ich hege sogar den Verdacht, man könne ganz Lichtenberg den Erdboden gleich machen. Was jetzt noch hilft, sind die Ermittlungen gegenüber dem "Hallenser". Da schaut es jedoch "Mau" aus. Sonst könnten wir ein brauchbares Ergebnis längst in den Medien nachlesen.

Zumindestens dürften unsere Beiträge Ulvi geholfen haben. Ich halte diesen unbedarften Menschen nicht für einen Mörder. Er dürfte ein "Bauernopfer" gewesen sein.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:19
@Seethaler
fakt ist auch,das einige den bestehenden fragen ausweichen!
einige müssen nicht und die anderen würden sich vielleicht enttarnen.
wie kann ich ein grab anlegen,mit tot,ohne rechtliche handhabe?


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:27
@aufdecker1955:

Die Angelegenheit mit dem Grab, wurde auf den zurück liegenden 1.200 Seiten nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt. Es sollte eine Art "Gedenkstätte" für Peggy werden. Zum Nachteile des bewilligten Pfarrers, der diese auf einem örtlichen Friedhof genehmigte. Er wäre fast selber hinein gefallen. Als dieser feststellte, das aus einem genehmigten "Erinnerungsstein" ein komplettes Grab wurde. Aber keine Angst: -- > Der Pfarrer fiel nicht hinein -- > Es fand kein Erdaushub statt.

Fragen müssen ggf. ausgewichen werden. Sonst verschwindet die Antwort und der Antwortgeber aus dem Forum gleich mit.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:28
@aufdecker1955
Kriegsgefallene deren Leichen nie gefunden wurden bekommen doch auch Grabsteine. Da steht dann eben vermisst seit xx.xx.

Also warum nicht auch für Peggy wenn sie so lange verschwunden ist und die Mutter allem Anschein nach davon ausgeht, dass sie nicht mehr am leben ist. Es soll Mütter geben die einen Ort zum trauern brauchen. Damit man nicht vergisst.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:34
@MissMietzie:

Kriegsgefallene wurden von der damals zuständigen Behörden für als juristisch rechtmäßig als "verstorben" beurkundet. Also entweder für den einen mit dem Bart,- oder den anderen auch mit Bart. Beides zusammen: Für Volk & Vaterland.

Das war ein rechtsgültiges Dokument. Somit war ein "Grabstein" - wie auch immer geartet - in Ordnung.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:36
@Seethaler
ich will nicht auf die geschehnisse eingehen,sondern um allgemeine!
wenn ich auch keinen erdaushab zulasse,weil vermisst!!!,aber trotzdem einen stein mit tot,dann
gehe ich davon aus"das die betreffende tot ist.ist es rechtens?
es gibt noch mehr:wenn ich ohne leiche tot schreibe,dann halte ich sie für tot.entweder ich habe genaue kenntnisse das die pereson tatsächlich tot,oder ist für die betreffende person nur tot.das soll heißen-unerreichbar!


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:40
Verstehe die Diskussion grundsätzlich gerade nicht wirklich, bzw. auf was sie hinaus soll?

Laut Gesetz kann Peggy noch nicht für tot erklärt werden. Punkt. Gesetz ist Gesetz. Ein Mahnmal darf man doch aber wohl errichten?!


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:41
@MissMietzie
ein mahnmal für vielleicht nicht tote?


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:41
@aufdecker1955:

Es ist mir nicht bekannt, ob man für lebende Personen ein einzelnes komplettes Garb einrichten kann. Hier konnte man es zweifelsfrei. Es gibt auch Familiengräber, die für noch lebende Personen ein Plätzchen bereit halten. Obwohl diese noch leben.

Es gibt keinen juristischen Kläger, der gegen dieses Grab eine Klage erhebt oder jeweils erhoben hat. Der Pfarrer hat es so sein lassen. Die Gemeinde hat wohl auch keine Einwände. Wo kein Kläger - da kein Richter.

Einmahlstein= Gedenkstein. Diesen hat S.K. am Wohnhaus abgelehnt. Der Eigentümer hätte auch noch ein Wort mit zu sprechen gehabt.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:51
Wie war das eigentlich mit der Mädchenleiche, von der man annahm, es sei Peggy und dann war sie es doch nicht.

Ich meine nicht die "Leichensache" in Helmbrechts, da war später noch so ein Ding, mit einer richtigen Leiche. @Seethaler , das müsstest Du doch vielleicht wissen, Du bist doch aus Bayern.

1%


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:55
@aufdecker1955
Ein Mahnmal für ein vermisstes Kind was seit Jahren verschwunden war.

Ansonsten halte ich es wie @Seethaler Wenn sich niemand pikiert soll man sie doch machen lassen...


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:57
mir geht es darum wiedersprüche anzusprechen!
einerseits tot,andererseits nach dem gesetz kein antrag zur torerklärung!
ein mörder(ist humbug) ohne leiche,ohne totesbestätigung!
ein ausweis neu,obwohl es einen alten gab.
keine beantwortung von brennenden fragen,trotz dringlichkeit usw,usw.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:58
@MissMietzie

Man darf eine Grabstätte nicht ohne eine vorgelegte Sterbeurkunde anlegen... auch nicht wenn es der Pfarrer "erlaubt". Denn es gibt ein Bestattungsgesetz und darin ist geregelt, wann ein Grab errichtet wird.


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 22:59
@PillePalin
Warum durfte Peggys Mutter es?


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Peggy Knobloch

24.09.2013 um 23:00
@MissMietzie
ich gebe deine frage an herrn beckstein weiter!


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