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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.09.2013 um 17:39
@Scipper

Ich denke, dass nur die Eltern diesen Schritt gehen könnten und sie für tot erklären lassen oder es würde eine Leiche gefunden. So lange wird sie noch als lebend geführt. Sollte man dem Verfasser des Bildartikels mal mitteilen. =)


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 17:50
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.

@Blondi23

Lut Gesetz kann Peggy gar nicht für tot erklärt weden. Es sei denn man findet ihre sterblichen Überreste

Der junge Mann aus Halle ging sehr wohl bei den Knoblochs ein und aus. Da die beiden Familien aus der Haller Zeit befrundet waren. Zu disem Zeitpunkt war der Mann ja für nicht dirtekte Familienmitglieder nicht auffällig.
Ich nehme doch mal an das er wenn er bereits immer zu Kindern mehr Kontakt fand als zu Gleichaltrigen Mädchen das es sich sehr gut mit den Sorgen und Nöten die gerade die auch bei Peggy beginnende Pupertät gut auskannte.
Solche Typen können zuhören, verstehen die Mädchen, auch und gerade wenn zuhause ben nicht alles Friede Freude Eierkuchen ist. Es Stress mit den Eltern gibt, die Schule einfach nur noch ätzend ist.
9 ist ein echt doofes Alter. für vieles schon zu alt, und für noch mehr einfach zu jung


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 17:52
@Blondi23

Die Todeserklärung nach dem "Verschollenheitsgesetz" ist nach 10 Jahren möglich, aber vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das 25. Lebensjahr vollendet hätte, darf er nicht für tot erklärt werden:
§ 3 des Verschollenheitsgesetzes:

(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html



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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:01
@Blondi23

Theoretisch wäre es denkbar, dass Peggy eine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl erhält und sogar erhalten müsste, weil sie bisher nicht amtlich für tot erklärt worden ist, wobei nur der derzeitige Aufenthaltsort unbekannt ist, weil sie seit dem 7. Mai 2001 als vermisst oder verschollen gemeldet ist.

PS: Solange Peggy nicht aufgefunden wird - lebend oder tot - kann man nicht sagen, dass von einem Mord auszugehen ist, es sei dann, dass man sich dabei auf der Urteil im Fall Ulvi stützen wollte.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:05
@Scipper
Ich redete auch nicht von dem Verdächtigen als Mörder. Es steht ja groß und deutlich in meinem Beitrag, dass es darum geht zu verstehen, wie jemand denkt, der sich solch Bild in die Zelle hängt. Und ich schrieb - davon ausgehend, der Verdächtige sei der Mörder.

Nirgendwo habe ich je behauptet, der Verdächtige ist der Mörder. Das wäre Vorverurteilung und ich würde mir mit dieser Aussage reichlich Ärger einhandeln.

Ich zitiere mich selbst:
.... (wir gehen davon aus, dass er sie getötet hat)
... Das ist natürlich alles Spekulation, und soll nur ein Versuch sein, das Foto in der Gefängniszelle logisch zu erklären. ....



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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:08
@nadus_akirfa

Natürlich habe ich deine Worte richtig verstanden. Es war ja auch nicht böse von mir gemeint. Ich wollte nur klarstellen, dass Peggy bis heute nicht amtlich für tot erklärt werden darf, weil die Sachlage und die Rechtslage dem bisher noch entgegensteht. Siehe dazu § 3 des Verschollenheitsgesetzes.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:16
@Scipper
Dann ist ja alles gut.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:17
@nadus_akirfa schrieb:
Zitat von nadus_akirfanadus_akirfa schrieb:Die Leiche verschwinden zu lassen, war möglicherweise eine Affekthandlung.
Dem muss ich leider widersprechen, denn das Verschwindenlassen einer Leiche erfordert eine gewisse Planung und Logik. Also ein planvolles Handeln nach der Tat, um das Auffinden der Leiche zu erschweren oder zu verhindern und damit einer Bestrafung durch ein Gericht zu entgehen.

Die Tat kann ungewollt geschehen sein, aber das Verhalten nach der Tat, im Sinne eines Wegschaffens oder Abtransportierens der Leiche mit einem Auto oder zu Fuß, kann niemals nur aus einem Affekt heraus geschehen, es sei denn, man verstünde darunter ein logisches und zielstrebiges Denken.

In einem anderen Fall hat einer seine Freundin im Affekt getötet, aber vor Gericht wurde das nach der Tat stattgefundene Geschehen als etappenweises logisches und planvolles Vorgehen des Täters ausgelegt, weil er Maßnahmen traf, um den Tod der Freundin ein paar Tage zu vertuschen und verdecken.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:28
Noch schwebt das Ermittlungsverfahren gegen den Hallenser - aber sollte sich rausstellen, dass er etwas mit dem Verschwinden von Peggy direkt oder indirekt zu tun hat, stellt sich die Frage, in welcher Art und Weise man sich das vorstellt: Hat er sie umgebracht und dann weggeschafft? Wenn ja: wie und wohin? Und wenn dem so wäre: Wo geschah die Tat? Etwa in Lichtenberg? Nur zur Klarstellung: Bisher gilt noch das Urteil im Fall des Ulvi und es steht nicht fest, dass er nicht der Täter ist, auch wenn sein "Geständnis" mehr Fragen als Antworten aufwirft und insoweit greifbare Faktenbeweise fehlen.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:32
Ich habe gerade einen neueren Artikel gefunden, der jetzt sagt, dass man pornographisches Material von Peggy gefunden hätte. Des Weiteren hatte der Hallenser wohl nicht nur ein Foto von Peggy als Amulett und das Bild an der Wand, sondern zusätzlich noch einen Schriftzug mit Peggys Namen an seiner Glasvitrine.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/alte-indizien-neue-ermittlungen-bei-holger-e-fand-die-polizei-eine-dvd-mit-peggy_aid_1091191.html


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:47
@Blondi23

Es wurde kein "pornographisches Material von Peggy" gefunden, denn in dem Focus-Bericht steht nur:

"Ein Gegenstand der Untersuchungen ist eine CD mit kinderpornographischen Aufnahmen, die ebenfalls schon vor zehn Jahren sichergestellt wurde. „Wir überprüfen zur Zeit nochmals wie aussagekräftig das Material ist“, sagt Potzel. Darauf ist auch Peggy zu sehen."

Peggys Bild soll sich angeblich auf einer CD mit Kinderpornographie beim Hallenser befunden haben, aber - wie es in einem früheren Bericht ausdrücklich hieß - Peggy in einem bekleideten Zustand.

Der Bericht mit dem "bekleideten Zustand" sollte gesucht werden, denn so kann das nicht stehen bleiben. Mehr denn je scheinen in diesem Fall urplötzlich "Verwirrungen" eingetreten zu sein !!!


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:51
@Scipper

Naja, da steht nichts von bekleidetem Zustand und wenn jemand eine CD mit kinderpornographischem Material findet und dann hinterher schiebt, dass darauf auch Peggy zu sehen ist, könnte man vermuten, dass da ein direkter Zusammenhang besteht.
Es erweckt eben einen anderen Eindruck.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:55
@Blondi23

Ich beziehe mich dabei auf andere, frühere Berichte und darin stand: in bekleidetem Zustand. Und in dem heutigen Focus-Bericht steht aber wörtlich: "Ein Gegenstand der Untersuchungen ist eine CD mit kinderpornographischen Aufnahmen, die ebenfalls schon vor zehn Jahren sichergestellt wurde. „Wir überprüfen zur Zeit nochmals wie aussagekräftig das Material ist“, sagt Potzel. Darauf ist auch Peggy zu sehen." Es wird noch von der Polizei überprüft und daher steht das Ergebnis insoweit noch aus.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:56
@Scipper

Schon klar. Aber es geht aus dem Artikel nicht hervor, dass diese CD gemeint ist, auf der Peggy in bekleidetem Zustand zu sehen ist. Dass kann niemand wissen, der von der CD im Detail nichts weiß.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 18:57
Das war hier:
Bei der Durchsuchung des Zimmers waren Datenträger mit Kinderporno-Bildern gefunden worden, die der Jugendliche aus dem Internet heruntergeladen hatte. Darunter soll sich auch eine Aufnahme befunden haben, die die - bekleidete - Peggy Knobloch zeigte. Eine Kopie dieses Fotos trug er später auch in einem Medaillon an einer Halskette zusammen mit einem großen P - für Peggy - mit sich.
http://www.np-coburg.de/regional/franken/frankenbayern/Neue-Zweifel-an-altem-Verdaechtigen;art83462,2804236


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:00
@Blondi23

Es war bisher immer nur von einer CD die Rede. Daher nehme ich an, dass die CD gemeint ist, auf der das Kind Peggy laut den früheren Berichten in einem bekleideten Zustand zu sehen war. Ob jetzt auf einmal - wie von Zauberhand nach 12 Jahren - weitere CDs mit dem Bild Peggys auftauchten, ist eine andere Frage, wobei man sich dann aber fragen muss, warum man sie nicht vorher gefunden hat?


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:02
@Scipper

Keine Ahnung. Der andere Artikel, den @Minderella reingestellt hat, ist ja auch heute erschienen und beschreibt den Sachverhalt deutlicher.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:07
@Blondi23

Auch im Bericht von @Minderella ist nur von EINEM Bild Peggys die Rede: "Darunter soll sich auch EINE Aufnahme befunden haben, die die - bekleidete - Peggy Knobloch zeigte." EIN Foto auf einer CD - so verstehe ich den Satz - und dieses Foto zeigte Peggy in einem bekleideten Zustand. Und genau so stand es auch in den früheren Berichten, bevor der Medienrummel um den Hallenser einsetzte !!!

In dem Bericht steht: "Bei der Durchsuchung des Zimmers waren Datenträger mit Kinderporno-Bildern gefunden worden, die der Jugendliche aus dem Internet heruntergeladen hatte. DARUNTER soll sich auch EINE Aufnahme befunden haben, die die - BEKLEIDETE - Peggy Knobloch zeigte. Eine Kopie dieses Fotos trug er später auch in einem Medaillon an einer Halskette zusammen mit einem großen P - für Peggy - mit sich." Die Großbuchstaben habe ich nur zur Betonung eingesetzt: es ist die Rede von einem Bild.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:11
@Scipper

In dem Bericht von Minderella steht das Wort "bekleidet", das in dem Bericht, den ich reinstellte, fehlt. Und so, wie der Absatz in dem Bericht von mir verfasst worden ist, erweckt es den Anschein, dass auch Peggy dort auf solchen Fotos zu sehen ist. Das ist bei Minderellas Bericht nun mal deutlicher und klarer.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:12
@Scipper

Ja, du hebst es doch in deinem Beitrag selbst hervor. Und genau das fehlte in meinem Bericht, weshalb für mich persönlich ein anderes Bild entstand.


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:15
@Blondi23 schrieb:
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:In dem Bericht von Minderella steht das Wort "bekleidet", das in dem Bericht, den ich reinstellte, fehlt.
Du kannst natürlich nichts dafür, dass der Zusatz "bekleideter Zustand" fehlt, wobei man sich fragen muss, warum man das nicht erwähnte, wenn dies doch audrücklich in den früheren Berichten stand?


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Peggy Knobloch

05.09.2013 um 19:16
@Scipper

Weiß ich nicht. Aufgrund der Schreibweise habe ich mich dazu verleiten lassen zu glauben, dass es sich hierbei um eine neuere Erkenntnis handelt, die jetzt eben noch mal überprüft wird.


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