Peggy Knobloch
05.09.2013 um 19:21Ich gehe davon aus, dass in einigen Artikeln aus offensichtlichen Gründen Informationen weggelassen wurden (was sich wiederum aus dem Fehlen anderer Informationen ableiten lässt).
Scipper schrieb: dass Peggy bis heute nicht amtlich für tot erklärt werden darf, weil die Sachlage und die Rechtslage dem bisher noch entgegensteht. Siehe dazu § 3 des Verschollenheitsgesetzes.stimmt das so? ist die Sachlag nicht vielmehr eine völlig andere, denn es wurde der Mörder von P rechtskräftig und revisionssicher verurteilt. Damit gilt das Mädel doch nicht mehr als verschollen, sondern als tot.
Scipper schrieb:Ein Gegenstand der Untersuchungen ist eine CD mit kinderpornographischen Aufnahmen, die ebenfalls schon vor zehn Jahren sichergestellt wurde. „Wir überprüfen zur Zeit nochmals wie aussagekräftig das Material ist“, sagt Potzel. Darauf ist auch Peggy zu sehen.wenn geprüft wird, wie aussagefähig das Material ist könnte es zB auch bedeuten, dass man die Altersreferenz des Hallensers überprüft...nur mal so als Beispiel. seine eigene Tochter hat er im kleinkindalter missbraucht.
lawine schrieb:bezüglich der Anwendbarkeit des Verschollenheitsgesetzes auf Peggy werde ich nachfragen..ich glaub das nciht, dass es so richtig ist wie ihr grad annehmt.Das ist eine sehr gute Idee und ich wäre froh, wenn du diesen wichtigen Punkt aufklären könntest.