@Tussinelda:
Beantworte ich mal die Frage. Entweder ist Peggy "verschleppt" oder "augebüxt" oder ermordet worden. Diese drei Möglichkeiten stehen zur Debatte.
Wer ein Kind "verschleppt", hat nicht vor dieses zu töten. Wer ein Kind "entführt", bezweckt dieses zu einer nachfolgenden Handlung wie z.B. einer "Erpressung" zu nutzen. Uns ist davon nichts bekannt.
Nachfolgend könnte natürlich Peggy auch verschleppt worden sein, um sie einem anderen Umfeld zu zu führen. Entweder zu eigenem Zwecke. Oder dem des neuen Umfeldes zum Vorteil des Opfers. Natürlich können auch beide Parteien von einer "Verschleppung" profitieren. Also könnte Peggy noch leben.
Ist Peggy "abgehauen", müssten dementsprechende Vorbereitungen ersichtlich sein. Ich erkenne in diesem Kriminalfall keinen.
Ist Peggy ermordet worden, entsprach dies schon im Vorfeld der Planung eines Täters. Dafür sehe ich auch keinen nachvollziehbaren Grund. In Ihrem pädophilen Umfeld, hat keiner seine anderen minderjährigen Opfer für immer zum schweigen gebracht. Dies entspricht nicht den Gepflogenheiten der Täter. Die für sich selber in der Regel ihr ureigenstes Handeln nicht als "Mißbrauch" gegenüber einem Kind rechtfertigen. Die "ticken" anders.
Verbleibt natürlich noch die Möglichkeit, dass Peggy aufgrund ihrer häufigen einsamen Rollerfahrten
zum Opfer eines aufmerksamen mobilisierten "Triebtäters" wurde. Das ziehe ich unter Umständen persönlich auch in Betracht. Diese "Triebtäter" töten und beseitigen ihre Opfer. Manche bekommen Ihr Verhalten in den Griff. Bevor diese selber in den "Griff" genommen werden. Dumm sind diese Menschen nicht. Sie wollen Ihre Triebe weiter ausleben wollen.
Somit beziehe ich Stellung zu meiner persönlichen Meinung. Zu 70 % könnte Peggy noch unter uns weilen. Unter einem anderen Namen. Wie auch immer. Aus diesem Grunde bin ich auch der Meinung, dass zu 66 - 70 % Ulvi nicht als ausführender Täter in Betracht zu ziehen ist. Geschweige denn, das unbescholtene Mitbürger Ihm einfach innerhalb weniger Minuten auch noch bei der Beseitigung einer Ermordeten kritiklos unter die Arme greifen. Bar jeglicher Not, selber zum Handlanger eines geistig zurückgebliebenen Täters zu werden.