Der tragische Tod von Tanja Gräff
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Handy, Aktenzeichen Xy, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:10AnnaKomnene schrieb:Heutzutage ist das mit dem eruiren des Freundeskreises ja auch viel einfacher. Damals auch schon. Soziale Netzwerke sind da einfache Mittel.einfacher?
nein, eben nicht.
wenn man früher in einem handy eine telefonnummer hatte wusste man, dass man mit der person kontakt hatte und dass die person eine rolle im leben spielte.
heute hast du 200 follower und 400 facebook-freunde von denen du die hälfte nicht kennst, durch reine gruppenzugehörigkeiten dazu gekommen sind.
den rest kannst du auch nicht einordnen, weil es keinen physischen kontakt gab.
dann darf man sich noch durch die ganzen fake-profile durchwühlen.
die wirklichen kontakte kannst du dann unter den hunderten herausfinden.
einfacher?
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:14@AnnaKomnene
Meines Erachtens wurde auf der PK3 genau auf diesen Kontakt auch eingegangen, auch dass die Freunde des Angeklingelten befragt wurden.
Hat sie sämtliche Zigtausenden Kontakte und Verbindungen, die bei mehreren Tausend Handys im Bereich der Funkzelle an dem Abend zusammenkamen bekommen?
Man muss da auch gar nicht viel einschränken (außer vielleicht die Großeltern), denn als Anrufer kam jede einzelne Person in Frage, die die Nummer hatte. Die musste befragt werden, ob sie auf der Party war und Tanjas Handy benutzte oder sie bat, die Nummer einzutippen, und wenn ja: ob sie weiß, was mit der Rothaarigen danach passiert ist.
Wenn die erste Frage mit Nein, beantwortet ist, ist die zweite schon obsolet.
Ich verstehe ganz ehrlich nicht, was der Rechtsanwalt abgesehen davon noch für "Querverbindungen" meint, die eruiert werden müssten.
Meines Erachtens wurde auf der PK3 genau auf diesen Kontakt auch eingegangen, auch dass die Freunde des Angeklingelten befragt wurden.
AnnaKomnene schrieb:Die Polizei hat eine Funkzellenabfrage getaetigt.Hat sie alle (!)Kontakte des Zeitraumes abgefragt, oder die Kontakte von Tanja und ihren Freunden?
Hat sie sämtliche Zigtausenden Kontakte und Verbindungen, die bei mehreren Tausend Handys im Bereich der Funkzelle an dem Abend zusammenkamen bekommen?
AnnaKomnene schrieb:Und dann koennte man sich seine geschaetzten 30 Kontakte mal genauer ansehen, Eltern und Grosseltern herausfiltern usw. Da bleibt weniger uebrig, als man denkt.Wir reden aber schon von jungen Menschen? Studenten, die in einer Unistadt leben, Hobbies haben, noch Schulfreunde und Freunde aus dem Dorf, und so weiter?
Man muss da auch gar nicht viel einschränken (außer vielleicht die Großeltern), denn als Anrufer kam jede einzelne Person in Frage, die die Nummer hatte. Die musste befragt werden, ob sie auf der Party war und Tanjas Handy benutzte oder sie bat, die Nummer einzutippen, und wenn ja: ob sie weiß, was mit der Rothaarigen danach passiert ist.
Wenn die erste Frage mit Nein, beantwortet ist, ist die zweite schon obsolet.
Ich verstehe ganz ehrlich nicht, was der Rechtsanwalt abgesehen davon noch für "Querverbindungen" meint, die eruiert werden müssten.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:19Hätte mich in 2007 ein Journalist gefragt, haben Sie eine Vermutung, würde ich antworten, ja. Im Mai 2015 zur Auffindesituation u. zur Auffindestelle: Bleiben Sie bei Ihrer Vermutung? Ja, wird sogar bestärkt.
Versetze ich mich in die Angehörigen, dürfte meine Vermutung vermutlich so o. ähnlich ausfallen. Wie kommt es, dass jemand Außenstehender, der nur über die Medien vom Vermisstenfall erfahren hat, eine Vermutung hat u. diese sich weiter bestärkt hat?
Schwingen Erfahrungswerte mit? Sicher.
Versetze ich mich in die Angehörigen, dürfte meine Vermutung vermutlich so o. ähnlich ausfallen. Wie kommt es, dass jemand Außenstehender, der nur über die Medien vom Vermisstenfall erfahren hat, eine Vermutung hat u. diese sich weiter bestärkt hat?
Schwingen Erfahrungswerte mit? Sicher.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:22AnnaKomnene schrieb:Nein, dieser Anruf wurde nur vom Anwalt erwaehnt, sonst von niemandem.Ich denke auch, daß das auf der PK erwähnt wurde.
Viellicht kann sich @DEFacTo besser erinnern?
Beitrag von DEFacTo (Seite 4.166)
Beitrag von DEFacTo (Seite 4.167)
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:23@inci2
Der Anruf wurde in der PK3 nicht erwähnt.
STA: Was wissen wir gesichert über den Verlauf der Nacht?
-Am 6.6.07 fuhr die Mutter ihre Tochter zum Parkplatz der Uni Trier. TG stieg dort gegen 20:30 Uhr aus.
-Die Mutter wusste, dass sich TG mit einem Mitstudenten traf, den sie im Studium kennengelernt hatte u. mit dem sie sich eine persönliche Beziehung versprach.
-Am gleichen Tag, um die Mittagszeit, war TG bereits mit einer Mitstudentin zum Campus gefahren. Auch der Freundin gegenüber hatte sie erzählt, dass sie einen jungen Mann kennengelernt habe, mit dem sie eine Beziehung aufbauen wolle. TG hatte auch ihrer Freundin erzählt, dass sie an diesem Abend entscheiden solle, ob sie zusammen kommen. TG sei sich aber noch nicht sicher gewesen, ob sie gleiche Interessen habe.
A=neuer Bekannter
B=Bekannter des A
-TG traf sich also ab 20:30 Uhr mit Person A u. B u. weiteren Leuten von A u. B in einer Wohnung. Es wurde vorgeglüht u. ausreichend Alkohol getrunken, auch TG soll ausreichend Alkohol getrunken haben.
-TG lernte an diesem Abend erst einen großen Teil der Leute kennen.
-gegen 23.30 Uhr fuhren dann 6 Personen aus der Gruppe mit dem Bus in die Innenstadt bis zur Basilika. Dazu gehörte TG u. der angehende Freund A.
-Die Gruppe ging zunächst zur ...Passage, wo sie von dort mit dem Shuttle zm FH-Fest fuhren. Der Rest der Gruppe, die sich in der Wohnung des B eingefunden hatten, kamen später nach.
-A war mit einem Freund auf dem FH-Fest verabredet, also mit C. Dieser Freund traf um 0:30 Uhr dort ein u. wurde dort am Eingang von A u. TG abgeholt.
-Die Personen um B blieben auf dem Fest zusammen, wobei einige der Gruppe während des Festes den Kontakt zu der Gruppe verloren hatten.
-Zwischen 3.00 Uhr u. 3.30 Uhr ging man gemeinsam zum Pardeck; dort lief Techno-Musik. Dort verlor man sich dann aus den Augen. Zurück blieb die Person C u. TG.
-A versuchte zwischen 3:26 Uhr u. 3:35 Uhr mehrfach TG u. C telefonisch zu erreichen. Auf dem Pardeck, wo sich die beiden aufhielten, war aber ein Kontakt mit dem Mobilfunk nicht möglich.
-C konnte A dann erst wieder um 3:48 Uhr telefonisch erreichen. A saß zu diesem Zeitpunkt bereits im Shuttlebus Richtung Innenstadt.
-Zu dieser Zeit waren C u. TG noch auf dem Festgelände u. gingen Richtung Bushaltestelle der FH.
-C verlor dann TG für einen Moment aus den Augen, ging ein paar Schritte zurück u. sah dann TG bei einer ihm unbekannten Person stehen. Er sprach sie an u. sagte zu ihr, dass er zu den Bussen gehen wolle. Daraufhin mischte sich die unbekannte Person ein u. antwortete ihm mit den Worten: LTIR. - Wer diese Person war, konnte bis heute nicht ermittelt werden.
-C ging dann alleine zur Bushaltestelle u. nahm dann den Shuttlebus.
-Um 3:53 Uhr sandte TG dann eine SMS an A mit dem Inhalt: Wo bist du?
-Um 4 Uhr, nachdem A die SMS gelesen hatte, rief A TG an u. teilte ihr mit, dass er bereits auf dem Weg in die Stadt sei. - TG habe daraufhin mit einer Verstimmung reagiert. A hatte sie als "kratzig" beschrieben u. ein bisschen sauer. - TG teilte A mit, dass sie nachkommen wolle. Man vereinbarte dann einen Treffpunkt in der Innenstadt. Dieses Telefonat wurde von 3 Zeugen beobachtet, die alle TG kannten u. nach dem Telefonat mit ihr ins Gespräch kamen.
-Nach den Zeugenaussagen wirkte TG aufgeregt u. wollte wissen, wie sie am schnellsten zum NKP komme.
-Ein letztes Telefonat von TG fand dann um 4:13 Uhr statt. Sie telefonierte wieder mit A. Hierin teilte A TG mit, dass er entgegen der ursprünglichen Absprache mit 3 weiteren Freunden auf dem Weg zum Bahnhof sei, um sich dort ein Taxi zu nehmen. Man wolle wieder zu B in die Wohnung fahren.
-Die Funkzellenauswertung besagt, dass TG sich zu diesem Zeitpunkt auf dem FH-Gelände befand u. die Funkzelle des Roten Felsens mit abdeckt! TG hatte zumindest nicht den Weg in Richtung Innenstadt verlassen!
-Nach 4:13 Uhr gibt es kein Lebenszeichen mehr von TG. Es gibt keine Zeugen, die TG definitiv gesehen haben.
-Der nächste Anrufversuch fand dann erst gegen 15 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt war das Handy von TG nicht mehr erreichbar.
-Zwar gab es verschiedene Zeugenaussagen zu verschiedenen Personen. Es konnte aber nicht ermittelt werden, ob es sich tatsächlich um TG gehandelt hat.
-Ein Geschehensablauf ist nach 4:13 Uhr ungeklärt geblieben.
-Es steht nahezu fest, dass TG in der Nacht ihres Verschwindens am Felsen abgetürzt war. - Es kann ausgeschlossen werden, dass TG dort hingebracht worden sein könnte (an den Funort!)
-Es führt ein Wanderweg entlang des Felsens. Dieser Weg ist mit einem Metallzaun bis zum Anfang abgesichert. Der Zaun bestand bereits im Jahr 2007 u. ist 1,20 m hoch.
- Vom Zaun bis zur Felskante sind es ca. 3,50 m. Dieser Geländebereich vor dem Zaun ist relativ steil u. gefährlich. Hinter dem Zaun befanden sich im Bereich des Absturzortes Trampelpfade. Von der FH aus befindet sich der Zaun etwa 100m vor der Absturzstelle. Von dort sind bereits Trampelpfade zu erkennen, die entlang hinter dem Zaun bis zur Felskante führen. Es ist von daher auszugehen, dass der absturzgefährdete Bereich häufiger von Personen benutzt wurde.
- An der Bekleidung u. am Schmuck wurden keine gewaltsamen Beschädigungen festgestellt.
-Die Berentzen-Fläschchen wurden von TG mitgeführt. Die 9 Fläschchen waren zusammen aufgefunden worden, so dass die Fläschchen nicht durch fremde Hand hinuntergeworfen worden sein konnten, sondern in der inzwischen verrotteten Tasche aufbewahrt worden waren.
-Es konnten keine DNA-Spuren an den Fläschchen festgestellt werden. Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.
-Viele Spuren waren mit dem Fundort nicht vereinbar u. bedurften so keiner weiteren Ermittlungen.
-Hinweise, dass TG in Begleitung gewesen wäre, haben sich nicht ergeben.
-Einigen Anregungen des RA B. sei intensiv nachgegangen worden, ohne dass sich daraus eine Aufklärung ergeben hat. Anderen Spuren sei man nicht nachgegangen, weil nach Auffassung der Ermittler sich kein neuer Ansatz ergeben hätte.
-FAZIT: Es sind einige Fragen offen geblieben. Ungeklärt ist,
-welchen Weg TG nach 4:13 Uhr genommen hatte?
-warum sie den Weg zur späteren Absturzstelle gegangen war?
-wie es genau zu dem Absturz kam?
Es hat sich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben.
Bei einem möglichen Kampfgeschehen wären vermutlich einzelne Gegenstände zurückgeblieben.
Die Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse zu einer Vortat erbracht, aus der ein mögliches Motiv hergeleitet werden konnte.
Es gab keinen Hinweis auf einen Streit auf dem Fest o. davor, keine Situation, aus der ein sexuelles Motiv entstanden sein könnte o. ein sonstiges Motiv.
Eine Psychologin des LKA, die seit 2011 in die Ermittlungen mit eingebunden worden war, wurde nach Auffinden der TG beauftragt, anhand der Aussagen von Angehörigen, Freunden u. Bekannten eine Analyse zur Person TG durchzuführen. Sie kam in der Analyse zum Ergebnis, dass sich TG insbesondere wegen ihrer Absicht mit dem Studenten A, mit dem sie zusammenkommen wollte, u. eine gefühlte Zurückweisung, in der er es vorgezogen hatte, die Nacht mit seinen Freunden ausklingen zu lassen, sich in einem psychisch labilen Zustand befunden haben dürfte. TG war allein u. angetrunken auf der FH-Fete zurückgeblieben.
Diese Zurückweisung bzw. diese Kränkung könnte als Anlass gewirkt haben, Richtung Roter Felsen zu gehen, um dort alleine zu sein. Hinzu komme die Alkoholisierung, die emotionssteigernd wirkt. Das Geländer an der Absturzstelle mit Blick auf die Stadt nach Osten wirkt anlockend auf Menschen, die den Sonnenaufgang erleben wollen. Mit Alkohol könnte es dazu geführt haben, mögliche Gefahrensituationen zu unterschätzen u. sich auf das Gelände jenseits des Zauns zu begeben...Die psychologische Expertise stellt selbstverständlich keinen Beleg dar, dass es so gewesen ist. Es zeigt aber auch, dass auf den ersten Blick fernliegende Handlungsweise vom FH-Fest aus in die "falsche" Richtung, psychologisch durchaus erklärbar ist.
Nach Bewertung aller Umstände ist nach Auffassung der Ermittler u. der STA mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem tragischen Tod der TG um ein tragisches Unfallgeschehen beruht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ergeben sich keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.
Das Verfahren ist deshalb nach §170 StPO eingestellt.
Der Anruf wurde in der PK3 nicht erwähnt.
STA: Was wissen wir gesichert über den Verlauf der Nacht?
-Am 6.6.07 fuhr die Mutter ihre Tochter zum Parkplatz der Uni Trier. TG stieg dort gegen 20:30 Uhr aus.
-Die Mutter wusste, dass sich TG mit einem Mitstudenten traf, den sie im Studium kennengelernt hatte u. mit dem sie sich eine persönliche Beziehung versprach.
-Am gleichen Tag, um die Mittagszeit, war TG bereits mit einer Mitstudentin zum Campus gefahren. Auch der Freundin gegenüber hatte sie erzählt, dass sie einen jungen Mann kennengelernt habe, mit dem sie eine Beziehung aufbauen wolle. TG hatte auch ihrer Freundin erzählt, dass sie an diesem Abend entscheiden solle, ob sie zusammen kommen. TG sei sich aber noch nicht sicher gewesen, ob sie gleiche Interessen habe.
A=neuer Bekannter
B=Bekannter des A
-TG traf sich also ab 20:30 Uhr mit Person A u. B u. weiteren Leuten von A u. B in einer Wohnung. Es wurde vorgeglüht u. ausreichend Alkohol getrunken, auch TG soll ausreichend Alkohol getrunken haben.
-TG lernte an diesem Abend erst einen großen Teil der Leute kennen.
-gegen 23.30 Uhr fuhren dann 6 Personen aus der Gruppe mit dem Bus in die Innenstadt bis zur Basilika. Dazu gehörte TG u. der angehende Freund A.
-Die Gruppe ging zunächst zur ...Passage, wo sie von dort mit dem Shuttle zm FH-Fest fuhren. Der Rest der Gruppe, die sich in der Wohnung des B eingefunden hatten, kamen später nach.
-A war mit einem Freund auf dem FH-Fest verabredet, also mit C. Dieser Freund traf um 0:30 Uhr dort ein u. wurde dort am Eingang von A u. TG abgeholt.
-Die Personen um B blieben auf dem Fest zusammen, wobei einige der Gruppe während des Festes den Kontakt zu der Gruppe verloren hatten.
-Zwischen 3.00 Uhr u. 3.30 Uhr ging man gemeinsam zum Pardeck; dort lief Techno-Musik. Dort verlor man sich dann aus den Augen. Zurück blieb die Person C u. TG.
-A versuchte zwischen 3:26 Uhr u. 3:35 Uhr mehrfach TG u. C telefonisch zu erreichen. Auf dem Pardeck, wo sich die beiden aufhielten, war aber ein Kontakt mit dem Mobilfunk nicht möglich.
-C konnte A dann erst wieder um 3:48 Uhr telefonisch erreichen. A saß zu diesem Zeitpunkt bereits im Shuttlebus Richtung Innenstadt.
-Zu dieser Zeit waren C u. TG noch auf dem Festgelände u. gingen Richtung Bushaltestelle der FH.
-C verlor dann TG für einen Moment aus den Augen, ging ein paar Schritte zurück u. sah dann TG bei einer ihm unbekannten Person stehen. Er sprach sie an u. sagte zu ihr, dass er zu den Bussen gehen wolle. Daraufhin mischte sich die unbekannte Person ein u. antwortete ihm mit den Worten: LTIR. - Wer diese Person war, konnte bis heute nicht ermittelt werden.
-C ging dann alleine zur Bushaltestelle u. nahm dann den Shuttlebus.
-Um 3:53 Uhr sandte TG dann eine SMS an A mit dem Inhalt: Wo bist du?
-Um 4 Uhr, nachdem A die SMS gelesen hatte, rief A TG an u. teilte ihr mit, dass er bereits auf dem Weg in die Stadt sei. - TG habe daraufhin mit einer Verstimmung reagiert. A hatte sie als "kratzig" beschrieben u. ein bisschen sauer. - TG teilte A mit, dass sie nachkommen wolle. Man vereinbarte dann einen Treffpunkt in der Innenstadt. Dieses Telefonat wurde von 3 Zeugen beobachtet, die alle TG kannten u. nach dem Telefonat mit ihr ins Gespräch kamen.
-Nach den Zeugenaussagen wirkte TG aufgeregt u. wollte wissen, wie sie am schnellsten zum NKP komme.
-Ein letztes Telefonat von TG fand dann um 4:13 Uhr statt. Sie telefonierte wieder mit A. Hierin teilte A TG mit, dass er entgegen der ursprünglichen Absprache mit 3 weiteren Freunden auf dem Weg zum Bahnhof sei, um sich dort ein Taxi zu nehmen. Man wolle wieder zu B in die Wohnung fahren.
-Die Funkzellenauswertung besagt, dass TG sich zu diesem Zeitpunkt auf dem FH-Gelände befand u. die Funkzelle des Roten Felsens mit abdeckt! TG hatte zumindest nicht den Weg in Richtung Innenstadt verlassen!
-Nach 4:13 Uhr gibt es kein Lebenszeichen mehr von TG. Es gibt keine Zeugen, die TG definitiv gesehen haben.
-Der nächste Anrufversuch fand dann erst gegen 15 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt war das Handy von TG nicht mehr erreichbar.
-Zwar gab es verschiedene Zeugenaussagen zu verschiedenen Personen. Es konnte aber nicht ermittelt werden, ob es sich tatsächlich um TG gehandelt hat.
-Ein Geschehensablauf ist nach 4:13 Uhr ungeklärt geblieben.
-Es steht nahezu fest, dass TG in der Nacht ihres Verschwindens am Felsen abgetürzt war. - Es kann ausgeschlossen werden, dass TG dort hingebracht worden sein könnte (an den Funort!)
-Es führt ein Wanderweg entlang des Felsens. Dieser Weg ist mit einem Metallzaun bis zum Anfang abgesichert. Der Zaun bestand bereits im Jahr 2007 u. ist 1,20 m hoch.
- Vom Zaun bis zur Felskante sind es ca. 3,50 m. Dieser Geländebereich vor dem Zaun ist relativ steil u. gefährlich. Hinter dem Zaun befanden sich im Bereich des Absturzortes Trampelpfade. Von der FH aus befindet sich der Zaun etwa 100m vor der Absturzstelle. Von dort sind bereits Trampelpfade zu erkennen, die entlang hinter dem Zaun bis zur Felskante führen. Es ist von daher auszugehen, dass der absturzgefährdete Bereich häufiger von Personen benutzt wurde.
- An der Bekleidung u. am Schmuck wurden keine gewaltsamen Beschädigungen festgestellt.
-Die Berentzen-Fläschchen wurden von TG mitgeführt. Die 9 Fläschchen waren zusammen aufgefunden worden, so dass die Fläschchen nicht durch fremde Hand hinuntergeworfen worden sein konnten, sondern in der inzwischen verrotteten Tasche aufbewahrt worden waren.
-Es konnten keine DNA-Spuren an den Fläschchen festgestellt werden. Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.
-Viele Spuren waren mit dem Fundort nicht vereinbar u. bedurften so keiner weiteren Ermittlungen.
-Hinweise, dass TG in Begleitung gewesen wäre, haben sich nicht ergeben.
-Einigen Anregungen des RA B. sei intensiv nachgegangen worden, ohne dass sich daraus eine Aufklärung ergeben hat. Anderen Spuren sei man nicht nachgegangen, weil nach Auffassung der Ermittler sich kein neuer Ansatz ergeben hätte.
-FAZIT: Es sind einige Fragen offen geblieben. Ungeklärt ist,
-welchen Weg TG nach 4:13 Uhr genommen hatte?
-warum sie den Weg zur späteren Absturzstelle gegangen war?
-wie es genau zu dem Absturz kam?
Es hat sich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben.
Bei einem möglichen Kampfgeschehen wären vermutlich einzelne Gegenstände zurückgeblieben.
Die Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse zu einer Vortat erbracht, aus der ein mögliches Motiv hergeleitet werden konnte.
Es gab keinen Hinweis auf einen Streit auf dem Fest o. davor, keine Situation, aus der ein sexuelles Motiv entstanden sein könnte o. ein sonstiges Motiv.
Eine Psychologin des LKA, die seit 2011 in die Ermittlungen mit eingebunden worden war, wurde nach Auffinden der TG beauftragt, anhand der Aussagen von Angehörigen, Freunden u. Bekannten eine Analyse zur Person TG durchzuführen. Sie kam in der Analyse zum Ergebnis, dass sich TG insbesondere wegen ihrer Absicht mit dem Studenten A, mit dem sie zusammenkommen wollte, u. eine gefühlte Zurückweisung, in der er es vorgezogen hatte, die Nacht mit seinen Freunden ausklingen zu lassen, sich in einem psychisch labilen Zustand befunden haben dürfte. TG war allein u. angetrunken auf der FH-Fete zurückgeblieben.
Diese Zurückweisung bzw. diese Kränkung könnte als Anlass gewirkt haben, Richtung Roter Felsen zu gehen, um dort alleine zu sein. Hinzu komme die Alkoholisierung, die emotionssteigernd wirkt. Das Geländer an der Absturzstelle mit Blick auf die Stadt nach Osten wirkt anlockend auf Menschen, die den Sonnenaufgang erleben wollen. Mit Alkohol könnte es dazu geführt haben, mögliche Gefahrensituationen zu unterschätzen u. sich auf das Gelände jenseits des Zauns zu begeben...Die psychologische Expertise stellt selbstverständlich keinen Beleg dar, dass es so gewesen ist. Es zeigt aber auch, dass auf den ersten Blick fernliegende Handlungsweise vom FH-Fest aus in die "falsche" Richtung, psychologisch durchaus erklärbar ist.
Nach Bewertung aller Umstände ist nach Auffassung der Ermittler u. der STA mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem tragischen Tod der TG um ein tragisches Unfallgeschehen beruht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ergeben sich keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.
Das Verfahren ist deshalb nach §170 StPO eingestellt.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:25@FF
Ja, das ist Standard in einem solchen Fall. Die Polizei hat die Daten aller Handys, die in den fraglichen Stunden in dieser Funkzelle eingebucht gewesen sind. Das schliesst zB auch die Nummern aller Handys von Anwohnern ein, die um diese Zeit noch eingeschaltet gewesen sind. Das ist ein enormer Datensatz.
Deshalb konnten sie ziemlich leicht nach Jahren herausfinden, wann das Handy von Spitzbart vom Netz ging, und mit wem er an diesem Morgen kommunizierte.
Es sollte ziemlich leicht sein, herauszufinden, ob jemand, dem man sonst nachts wohnortbedingt in einer anderen Funkzelle zu verorten waere, zu der Zeit eingebucht und demnach mutmasslich am Fest war.
Soviel weiss man sicher, und das wird auch offen berichtet. Was genau die Polizei sonst noch vermessen kann, ist eine andere Frage. Laut offiziellen Verlautbarungen wissen sie, dass TG so ziemlich genau am Seiteneingang stand, als sie zum letzten Mal telephonierte. Wie genau das gemacht wurde, sagen sie nicht, und sie sagen auch nicht, ob sie solche Daten auch von anderen erheben konnten oder erhoben haben.
Ja, das ist Standard in einem solchen Fall. Die Polizei hat die Daten aller Handys, die in den fraglichen Stunden in dieser Funkzelle eingebucht gewesen sind. Das schliesst zB auch die Nummern aller Handys von Anwohnern ein, die um diese Zeit noch eingeschaltet gewesen sind. Das ist ein enormer Datensatz.
Deshalb konnten sie ziemlich leicht nach Jahren herausfinden, wann das Handy von Spitzbart vom Netz ging, und mit wem er an diesem Morgen kommunizierte.
Es sollte ziemlich leicht sein, herauszufinden, ob jemand, dem man sonst nachts wohnortbedingt in einer anderen Funkzelle zu verorten waere, zu der Zeit eingebucht und demnach mutmasslich am Fest war.
Soviel weiss man sicher, und das wird auch offen berichtet. Was genau die Polizei sonst noch vermessen kann, ist eine andere Frage. Laut offiziellen Verlautbarungen wissen sie, dass TG so ziemlich genau am Seiteneingang stand, als sie zum letzten Mal telephonierte. Wie genau das gemacht wurde, sagen sie nicht, und sie sagen auch nicht, ob sie solche Daten auch von anderen erheben konnten oder erhoben haben.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:29FF schrieb:Ich verstehe ganz ehrlich nicht, was der Rechtsanwalt abgesehen davon noch für "Querverbindungen" meint, die eruiert werden müssten.Es wird irgendeinen Grund geben , warum Tanja ausgerechnet bei der sogenannten Bierstandsgruppe stehenblieb. Angenommen werden kann, dass sie mindestens eine Person aus der Gruppe kannte.
Die Eingabe der Nummer im Handy erfolgte sowohl zeitlich als auch räumlich in der Nähe dieser Gruppe. Daher kann angenommen werden, dass eine Person aus dieser Gruppe etwas mit der Eingabe der Nummer auf dem Handy zu tun hatte.
Jetzt stellt sich die Frage woher Tanja jemand aus dieser Gruppe gekannt haben kann und und es stellt sich die Frage warum ausgerechnet die Person angerufen wurde, deren Nummer eingegeben wurde, in welcher Beziehung derjenige, der die Nummer ein- bzw. weitergab zu dem Nummernbesitzer bzw zu Tanja stand. D.h., es stellt sich die Frage wer da morgens am Bierstand zusammenkam und woher man sich kannte.
Beispielsweise könnte die Person , dessen Nummer angerufen bzw. eingegeben wurde, noch zuhause in einem Stadtteil gewohnt haben. Dort hatte er vielleicht einige Freunde. Eine dieser Freunde/Freundinnen arbeitete vielleicht in einer Jugendhilfeeinrichtung und kannte dadurch einen Freund/Freundin Tanjas. Vielleicht wohnte auch eine Freundin Tanjas in diesem Stadtteil und man kannte sich. So könnte Tanja über Freunde, Freunde der Person kennengelernt haben, deren Nummer eingegeben wurde. Man war einander bereits irgendwo begegnet und hatte im Beisein von Freund/Freundin irgendetwas zusammen unternommen oder auch nur ein Bier getrunken. Das müsste die Person, dessen Nummer eingegeben wurde gar nicht gewusst haben.
So etwas könnte Herr Böhm gemeint haben. Egentlich simpel, man muss nur einen Schritt weiter denken .
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30.07.2017 um 23:30inci2 schrieb:Viellicht kann sich @DEFacTo besser erinnern?nein es gab keinen hinweis auf diesen jungen mann und auch nicht auf den anrufversuch.
nur dass generell ausermittelt wurde, das schließt natürlich diesen kontakt auch ein.
aber RA böhm gab ja im interview selbst eine ausreichende antwort.
warum sich hier manche darüber aufregen kann ich nicht verstehen.
ich fand alleine in der formuliereung einen ansatz eventuell herauszufinden ob noch daten auf dem handy gesichert werden konnten und ob diese anstrengung der spezialisten erfolgreich war interessant.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:31@inci2
Hier ist die Mitschrift:
http://derfalltanja.de
Ich habe da nichts gefunden.
http://www.focus.de/panorama/welt/hinweisen-nicht-nachgegangen-fall-tanja-graeff-anwalt-der-familie-macht-polizei-schwere-vorwuerfe_id_7295801.html
Das ist die einzige Quelle. Der Anwalt hat es der Presse gesagt, als die Ermittlungen eingestellt wurden, und laut diesem Artikel gibt es noch andere Dinge, die nicht geklaert wurden.
Hier ist die Mitschrift:
Ich habe da nichts gefunden.
http://www.focus.de/panorama/welt/hinweisen-nicht-nachgegangen-fall-tanja-graeff-anwalt-der-familie-macht-polizei-schwere-vorwuerfe_id_7295801.html
Das ist die einzige Quelle. Der Anwalt hat es der Presse gesagt, als die Ermittlungen eingestellt wurden, und laut diesem Artikel gibt es noch andere Dinge, die nicht geklaert wurden.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:35AnnaKomnene schrieb: Laut offiziellen Verlautbarungen wissen sie, dass TG so ziemlich genau am Seiteneingang stand, als sie zum letzten Mal telephonierte.Hä? Wo wurde das offiziell verlautbart?
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:38meermin schrieb:Beispielsweise könnte die Person , dessen Nummer angerufen bzw. eingegeben wurde, noch zuhause in einem Stadtteil gewohnt haben. Dort hatte er vielleicht einige Freunde. Eine dieser Freunde/Freundinnen arbeitete vielleicht in einer Jugendhilfeeinrichtung und kannte dadurch einen Freund/Freundin Tanjas. Vielleicht wohnte auch eine Freundin Tanjas in diesem Stadtteil und man kannte sich. So könnte Tanja über Freunde, Freunde der Person kennengelernt haben, deren Nummer eingegeben wurde. Man war einander bereits irgendwo begegnet und htte im Beisein von Freund/Freundin irgendetwas zusammen unternommen oder auch nur ein Bier getrunken. Das müsste die Person, dessen Nummer eingegeben wurde gar nicht gewusst haben.ja genau, man muss nur tief genug suchen.
es soll ja jeder jeden auf dieser welt über 7 kontakte in verbindung bringen , dann wird man doch wohl auch über 2-3 kontakte alle menschen auf dem fest und der region miteinander verbinden können.
und alsob die vorstellungskraft der hier teilnehmenden nicht reichen würde, lieferst du noch konkrete beispiele aus dem leben tanjas.
ich bin mir ganz sicher, dass dieses über 3-ecken-kennen auf mindestens 50% der anwesenden festbesucher zutraf.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:44milly schrieb:Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.wir müssen nicht weitersuchen, wir haben die lösung endlich gefunden.
gut dass du es nochmal gepostet hast, hab ich übersehen.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:51@DEFacTo
von benzolartigen Stoffen wird man leicht kratzig ;)
Nun denn, es läuft duch darauf hinaus, indem man Wohnorte von Zeugen für relevant hält und Querverbidnungen unschuldiger sucht glaubt man der offiziellen Einstufung als unschuldiger, unwissender nicht.
Der Fremde Numemrneintipper dient dabei imho nur als Alibi um daraus keine offene Anschuldigung zu machen, daher kommt die Story bzw. deren Herleitung auch so abstrus daher.
@milly
Daß der RA sich BESCHWERT ohne BESCHWERDE einzulegen sagt imho schon alles.
@milly
zwischen sauf Alk und benzolartigen Stoffen wie z.B. Toluol ist ein himmelweiter Unterschied..... man könnte fast vermuten Du willst eine Story andeuten mit dieser ff (fake fact)
von benzolartigen Stoffen wird man leicht kratzig ;)
Nun denn, es läuft duch darauf hinaus, indem man Wohnorte von Zeugen für relevant hält und Querverbidnungen unschuldiger sucht glaubt man der offiziellen Einstufung als unschuldiger, unwissender nicht.
Der Fremde Numemrneintipper dient dabei imho nur als Alibi um daraus keine offene Anschuldigung zu machen, daher kommt die Story bzw. deren Herleitung auch so abstrus daher.
@milly
Daß der RA sich BESCHWERT ohne BESCHWERDE einzulegen sagt imho schon alles.
@milly
zwischen sauf Alk und benzolartigen Stoffen wie z.B. Toluol ist ein himmelweiter Unterschied..... man könnte fast vermuten Du willst eine Story andeuten mit dieser ff (fake fact)
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:53d.fense schrieb:@DEFacTojep.. kratzig, apathisch, benommen und schwindelig
von benzolartigen Stoffen wird man leicht kratzig ;)
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:56@FadingScreams
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Fall-Tanja-Graeff-Um-4-13-Uhr-reisst-die-Informationskette-ab;art754,2718698
Hier steht das mit den aufwendigen Messverfahren, und dass sie definitiv auf dem Gelaende der FH war.
Hier ist die Quelle dafuer, dass sie da am Seiteneingang war.
Und hier ist noch einmal von vermessen die Rede:
Beitrag von AnnaKomnene (Seite 3.790)
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Fall-Tanja-Graeff-Um-4-13-Uhr-reisst-die-Informationskette-ab;art754,2718698
Hier steht das mit den aufwendigen Messverfahren, und dass sie definitiv auf dem Gelaende der FH war.
Hier ist die Quelle dafuer, dass sie da am Seiteneingang war.
Und hier ist noch einmal von vermessen die Rede:
Beitrag von AnnaKomnene (Seite 3.790)
Der tragische Tod von Tanja Gräff
30.07.2017 um 23:57DEFacTo schrieb:ja genau, man muss nur tief genug suchen.So ist es. Bis heute konnte offensichtlich nicht ermittelt werden bei wem Tanja am Bierstand haltgemacht hat. Die auf Tanjas Handy eingegebene Nummer könnte helfen diesen Personenkreis ausfindig zu machen. Deshalb halte ich es durchaus für legitim etwas genauer hinzuschauen was den Bekanntenkreis der Person, deren Nummer eingegeben wurde betrifft.
Dass einem die Namen der gesuchten Personen nicht auf dem Silbertablett präsentiert, also durch Zeugenmeldungen hereinkommen werden, scheint ja mittlerweile klar zu sein. Also muss man selber etwas tun.
Ich gehe davon aus, dass es sowohl eine Verbindung zu Tanja als auch zu der Person, deren Nummer eingegeben wurde von jemandem aus der Gruppe gibt, mindestens zu einer , vielleicht zu mehreren Personen.
Es wäre definitiv die Mühe Wert gewesen, das mit einer Umfeldanalyse zu überprüfen. Das ist meine Meinung dazu.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
31.07.2017 um 00:07und morgens um kurz vor 4:00 ruft auch nicht jeder mal einfach so an. Man kann also annehmen, dass es eine besondere Beziehung zwischen der Person von der die eingegebene Nummer kam und demjenigen dem die Nummer zuzuordnen war gab.
Die Frage ist immer noch ob die Person, dessen Nummer eingegeben wurde das Fest besuchte oder besucht hatte. Da könnte es auch um das Organisieren einer Mitfahrgelegenheit gegangen sein. Oder um eine VErabredung zum Nachchillen. Alles andere hätte man auch später am nächsten Tag klären können.
Die Frage ist immer noch ob die Person, dessen Nummer eingegeben wurde das Fest besuchte oder besucht hatte. Da könnte es auch um das Organisieren einer Mitfahrgelegenheit gegangen sein. Oder um eine VErabredung zum Nachchillen. Alles andere hätte man auch später am nächsten Tag klären können.
Der tragische Tod von Tanja Gräff
31.07.2017 um 00:13meermin schrieb: JoKr schrieb:im freundeskreis des jungen mannes wurde doch ausgiebig ermiitelt, das musste doch sogar RA böhm attestieren.
ja genau, man muss nur tief genug suchen.
So ist es. Bis heute konnte offensichtlich nicht ermittelt werden bei wem Tanja am Bierstand haltgemacht hat. Die auf Tanjas Handy eingegebene Nummer könnte helfen diesen Personenkreis ausfindig zu machen. Deshalb halte ich es durchaus für legitim etwas genauer hinzuschauen was den Bekanntenkreis der Person, deren Nummer eingegeben wurde betrifft.
Das einem die Namen der gesuchten Personen nicht auf dem Silbertablett präsentiert, also durch Zeugenmeldungen hereinkommen werden, scheint ja mittlerweile klar zu sein. Also muss man selber etwas tun.
was willst du denn noch?!
das problem ist, dass dem persönlichkeitsrechte entgegen stehen und das ist auch gut so, denn es wären ja hochgerechnet die hälfte der festbesucher, auch die am bierstand mit tanja irgendwie bekannt.
somit würde man ins privatleben völlig unbeteiligter menschen eindringen.
was ja auch durch die deutliche beschreibung einiger personen durch die presse erfolgt ist.
die folgen kann man sich ausmalen.
und einmal solche, mehr oder weniger offenen anschuldigungen ausgesprochen, kann man da schlecht wieder zurückrudern ohne das gesicht zu verlieren und wird natürlich vehement seine these verteidigen wollen.
deshalb schau ich gespannt und interessiert auf den ausgang der erhobenen anzeige gegen den ex-polizisten.
meermin schrieb:und morgens um kurz vor 4:00 ruft auch nicht jeder mal einfach so an. Man kann also annehmen, dass es eine besondere Beziehung zwischen der Person von der die eingegebene Nummer kam und demjenigen dem die Nummer zuzuordnen war gab.deine mutmaßungen verselbständigen sich wieder zu quasi-fakten.
Die Frage ist immer noch ob die Person, dessen Nummer eingegeben wure das Fest besuchte oder besucht hatte.
nicht gut, bringt auch nix.