meermin schrieb:Wenn es sich aber nicht so verhält, die Handynummer doch zu jemanden führte, der Personen aus dem Umfeld Tanjas kannte, dann hätte hier weiterermittelt werden können. Dann wäre der Anruf in keinster Weise mysteriös und man könnte davon ausgehen, dass diese Personen , die ja beim Anwählen der Nummer anwesend gewesen sein müssten sich als Zeugen gemeldet hätten.
bis in welche ebene hättest du dir denn gewünscht, dass die polizei im privatleben eines menschen, der von tanja angeklingelt wurde, gekramt werden darf?
dessen freundeskreis scheint dir nicht genug zu sein, es müsste also mindestens der freundeskreis des freundeskreises sein.
mit welcher rechtsgrundlage hätte das erfolgen können?
wie kommst du darauf, dass diese person beim anwählen der nummer anwesend sein müsste?
woher willst du wissen, ob diese person vom fall tanja gräff wusste?
die polizei und die staatsanwaltschaft hat erklärt, dass diese spuren ausermittelt waren.