betrifft: die angewählte Nummer, die nicht abgespeichert wurde
@millyIch kann mir auch vorstellen, dass die angewählte Nummer was mit dem Geschehen um A und das Vorhaben in die Stadt zu gehen, zu tun hat.Jedenfalls im Resümee scheint der Anruf bei der Person nicht mehr so wichtig gewesen zu sein, nachdem A durchgeklingelt hat, denn es wurde ja nicht nochmal diese Person angerufen.
milly schrieb:Ich gehe verstärkt davon aus, dass TG die Nr. gewählt hatte, ganz einfach deshalb, weil eine Minute später A anrief. D.h. diese 1 Minute hatte es gedauert, bis TG die Nr. eingegeben hätte u. die Nr. angewählt hätte. Es kann sein, dass TG sich einmal vertippt hat, dann muss sie korrigieren usw. Das passiert in der Regel, wenn jemand die Nr. ansagt. Zudem war es relativ dunkel am Bierstand, durch den Alkohol u. das künstliche Licht sieht man schlechter usw. usf. Also ich gehe davon aus, dass jemand neben TG stand u. ihr die Nr. ansagte u. dieser Jemand hat sich nie gemeldet!!!
Ob sie sich jetzt dabei verwählt haben könnte oder nicht, finde ich, ehrlich gesagt, nicht wichtig.
Falls die Anwahl der Nummer wirklich nur den Zweck hatte, die Nummer später abzuspeichern, hiesse das, dass die Person tatsächlich neben TG stand (Achtung: das ist jetzt keine Verdächtigung! nur mal eine theoretische Überlegung):
milly schrieb: Ich vermute stark, dass TG am Bierstand mit den zwei gesichteten Personen stand u. eine dieser Personen (der Unbekannte?) TG die Nr. gab, um möglicherweise lediglich seine Nr. abzuspeichern, um später Kontakt aufzunehmen. Das ist vermutlich auch das, was der RA meint. Und warum wird dahingehend nicht weiter ermittelt? Ist das so üblich in einer ERMITTLUNGSbehörde?
Das wäre natürlich der Supergau, an den jeder denkt. Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man nicht gerade diese angewählte Person ausgiebig beguckt hat, Alibi. Die Frage ist, ob Angaben weiterführend überprüft wurden, sofern überhaupt möglich. Das wiederum nach 8+ Jahren alles zu recherchieren ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, weil man den Leuten kaum vorwerfen kann, dass sie sich nicht mehr erinnern oder sich falsch erinnern. Man kann nur gut mit alten Angaben vergleichen. Vielleicht war die angewählte Person damals schon mit bei den befragten Personen und hat damals schon Angaben gemacht..., was aber auch nichts sagt..., denn falls die Person beim Anwahlversuch damals beim neben TG gestanden haben sollte, hätte die schon damals allen Grund gehabt das anders anzugeben...
Aber das wäre summasumarum fast nicht vorstellbar, dass es so einfach ist. Es scheint zumindest nicht so zu sein, dass die Person damals neben TG stand.
Man landet immer wieder beim Stichwort: Umfeldanalyse bzw. Jeder stellt sich hier wohl was anderes darunter vor. Inwieweit wurden Angaben damals erfragt, die über die eigene Person hinausgehen. Wer war: wann, wo, mit wem - während des Festes.
Aber ich schätze mal, dass die Ermittler da anfangs eher vorsichtig waren, denn man braucht ja auch Gründe und Rechtfertigungen für bestimmte Befragungen.