Nachdenkliches zum Schluss-das letzte TelefonatDan59 schrieb:FadingScreams schrieb:
Dass jetzt aber offenbar wird, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ein Jahrzehnt lang, die Öffentlichkeit UND Zeugen, wieder besseren Wissens, mit der vehementen Aussage 'Tanja Gräff wollte in die Stadt' in die Irre geführt haben, schlägt dem Fass den Boden aus.
Könnten die Ermittlungen nach dem Auffinden der TG erst diese Wahrheit ans Licht gebracht haben?
-CSCS traf TG ca. 1 Uhr u. unterhielt sich ca. 15 min. mit TG. Sie hatten über Belangloses gesprochen u. er wusste ja, dass seine beste Freundin sich einen neuen Freundeskreis erschlossen hatte. Könnte ein wenig Eifersucht eine Rolle gespielt haben? CS wollte sich mit TG in den nächsten Tagen treffen.
AnnaKomnene schrieb:Er bekam die Panik, als ihr Handy am naechsten Mittag aus war. Sie hatten auf dem Fest verabredet, dass sie am naechsten Tag telephonieren wollten.
Nicht ganz richtig. Sie wollten sich in den nächsten Tagen treffen.
FadingScreams schrieb: drosselpart schrieb:
Was veranlasste C.S. zu der angeblichen "Panik"?
@FadingScreams schrieb:
das ist für mich eigentlich auch eine ernst zu nehmende Frage - schon immer..
Meine Vermutung war immer, dass CS sich Gedanken (Sorgen?) um TG gemacht haben könnte? Er wusste vermutlich, dass TG zu Mittag zu Hause sein wollte. Er hatte aus welchen Gründen auch immer es erstmals um 15 Uhr versuscht, denn er wusste, dass TG u. die Eltern zu Mittag essen würden u. man nicht in der Mittagszeit anruft, zumal er wusste, dass sie lange unterwegs sein würde. Aus meiner Sicht eine ganz normale Situation. Als er feststellte, dass TG nicht über ihr Handy erreichbar war, rief er die Eltern an. Sie machten sich deshalb noch keine Sorgen, weil sie davon ausgingen, dass ihre Tochter bei ihrem Schwarm war. Wie FRau G. seinerzeit äußerte, ruft man der Tochter in einer solchen Situation nicht an. Erst als TG die 2. Nacht nicht nach Hause kam u. am nächsten Tag nicht erschienen war, rief Frau G. AH an. Im Vorfeld hatte CS sich wohl mehr Gedanken gemacht u. telefonierte mit gemeinsamen Freunden, ob sie wüssten, wo TG sei. Als niemand Auskunft geben konnte, CS die Eltern nicht zu Hause am 8.6.07 am Vormittag erreicht hatte, fuhr er zur Kripo, weil es absolut untypisch für TG war, dass sie über ihr Handy nicht erreichbar war u. er ja bereits von den Eltern gehört hatte, dass sie trotz Zusage nicht zu Mittag Heim gekommen war. - Aus meiner Sicht nachvollziehbare Handlungen in die richtige Richtung.
-Leela- schrieb:FadingScreams schrieb:
die Funkstille zwischen 4:13 und 15:00 ist nmM ein Zeichen dafür, wie allein Tanja wirklich war - absolut niemand interessierte sich in dieser Zeit für sie..
Es ist doch so. Wir wissen ja gar nicht, ob TG das Handy aus Frust abgeschaltet hatte. Wer sollte sie schon um diese Zeit anrufen? Alle waren von der Party müde o. schliefen bereits. Selbst wenn TG immer erreichbar war u. viele Leute kannte; sie hatte Leute auf dem Fest getroffen. Bekannte waren selbst mit ihren Freundeskreis unterwegs. Bei so einem großen Fest telefoniert kein Mensch mehr um diese Uhrzeit, um sich noch zu treffen. Fakt ist, TG wurde bis 15 Uhr nicht mehr kontaktiert. Es war ein Feiertag u. trotz vieler Bekanntschaften bedeutet es ja nicht, dass TG am laufenden Band angerufen worden wäre. Viele schreiben über StudiVZ o. senden eine SMS o. schreiben E-mails. Also alles im grünen Bereich, würde ich meinen.
ein Unfall?Ungewöhnlich in dem Fall ist, dass TG plötzlich ganz alleine blieb u. niemand sie nach 4:13 Uhr gesichert gesehen hatte. Eine Situation, mit der sie selbst nicht gerechnet hatte. TG hatte Optionen, zurück zum Fest zu gehen, zum Shuttle zu gehen. Doch beides kann sie nicht getan haben.
Der Vater erzählte mal, dass seine Tochter sehr grantig werden konnte, fluchen konnte, wenn sie beim Bogenschießen verloren hatte, o. es an der Uni nicht so klappte, wie sie es sich vorgestellt hatte. - Vom Schwarm versetzt zu werden, könnte TG tatsächlich in eine Krise gestürzt haben u. mit der Situation nicht klar gekomemn sein, indem sie kopflos Richtung Felsen ging.
Der Vater äußerte auch, dass TG sich gewehrt hätte. Jetzt mal ganz objektiv betrachtet: Wenn es zu einem Kampf gekommen wäre, TG in Begleitung von 2 Männern gewesen wäre, hätte TG es geschafft, sich von ihnen loszureißen? Es ist nicht auszuschließen, aber genau genommen eher unwahrscheinlich. Wie in der PK3 gesagt wurde, hätten vermutlich Gegenstände der TG gefunden werden müssen, die Bekleidung eher wahrscheinlich zerreißen können.
Ich verstehe die Schließung der Akte mit eher wahrscheinlichem Unfall in diesem Kontext.
Fragen bleiben:Die Frage bleibt, warum äußerte der Unbekannte LTIR? Wie stieß TG plötzlich auf den LTIR, war doch HH die ganze Zeit mit TG unterwegs? Gab es LTIR überhaupt bzw. in diesem Kontext?
Drosselpart schrieb:Laut RA D.B. gibt es scheinbar noch viele ungeklärte und relevante Abläufe zwischen 03:45 und 04:13 Uhr.
Ich würde den Zeitrahmen schon früher stecken, nämlich ab 3:25 Uhr, kurz bevor TG ihren Schwarm aus den Augen verloren haben soll.
ZaunWenn es ein Unfall war, dann war TG vom FH-Gelände Richtung Felsenpfad aufgebrochen u. war hinter den Zaun gegangen, der 100 m vor der Absturzstelle anfing. Da User wie gestern berichtet nicht zufällig hinter den Zaun geraten würden, könnte TG den Bereich hinter dem Zaun gewählt haben, um einfach gefühlten Schutz zu haben u. könnte die ganze Zeit entlang des Zaunes gegangen sein, um sich festzuhalten. Als sie am Ende ankam, könnte es an dieser Stelle zu einem Wutausbruch gekommen sein. Sie könnte mit den Füßen gestampft haben u. könnte in Tränen aufgelöst bereits ins gefährliche Gefälle geraten sein.
FAZITBei so einem großen Fest mit so vielen Leuten nicht von Leuten gesichert gesehen zu werden, TG eine gesicherte Option hatte, zu Freunden zu gehen o. nach Hause zu fahren, ein Täter bei einem Überfall Spuren hinterlassen hätte u. Gefahr gelaufen wäre, gesehen worden zu sein, summieren sich für die Ermittler möglicherweise zu viel Zufälle, die nicht ins Bild passen.
Wäre TG nicht so verzweifelt gewesen, wäre sie dann nicht eher wahrscheinlich zum Fest zurückgekehrt o. zum Shuttle gegangen o. zu Fuß in die Stadt gegangen? Die psychologische Auswertung verstehe ich unter diesen Aspekten nun besser.
Sollte evt. dann doch besser die Entscheidung des STA akzeptiert werden? Könnte Frau G. am Ende in diese Richtung denken können u. mit ihrem Schicksal besser abschließen?Ich wünsche es ihr, den Angehörigen u. Freunden.
_____________________________________________________________________________
Die PK3 noch einmal zusammengefasst:STA: Was wissen wir gesichert über den Verlauf der Nacht?-Am 6.6.07 fuhr die Mutter ihre Tochter zum Parkplatz der Uni Trier. TG stieg dort gegen 22:30 Uhr aus.
-Die Mutter wusste, dass sich TG mit einem Mitstudenten traf, den sie im Studium kennengelernt hatte u. mit dem sie sich eine persönliche Beziehung versprach.
-Am gleichen Tag, um die Mittagszeit, war TG bereits mit einer Mitstudentin zum Campus gefahren. Auch der Freundin gegenüber hatte sie erzählt, dass sie einen jungen Mann kennengelernt habe, mit dem sie eine Beziehung aufbauen wolle. TG hatte auch ihrer Freundin erzählt, dass sie an diesem Abend entscheiden solle, ob sie zusammen kommen. TG sei sich aber noch nicht sicher gewesen, ob sie gleiche Interessen habe.
A=neuer Bekannter
B=Bekannter des A
-TG traf sich also ab 22:30 Uhr mit Person A u. B u. weiteren Leuten von A u. B in einer Wohnung. Es wurde vorgeglüht u. ausreichend Alkohol getrunken, auch TG soll ausreichend Alkohol getrunken haben.
-TG lernte an diesem Abend erst einen großen Teil der Leute kennen.
-gegen 23.30 Uhr fuhren dann 6 Personen aus der Gruppe mit dem Bus in die Innenstadt bis zur Basilika. Dazu gehörte TG u. der angehende Freund A.
-Die Gruppe ging zunächst zur ...Passage, wo sie von dort mit dem Shuttle zm FH-Fest fuhren. Der Rest der Gruppe, die sich in der Wohnung des B eingefunden hatten, kamen später nach.
-A war mit einem Freund auf dem FH-Fest verabredet, also mit C. Dieser Freund traf um 0:30 Uhr dort ein u. wurde dort am Eingang von A u. TG abgeholt.
-Die Personen um B blieben auf dem Fest zusammen, wobei einige der Gruppe während des Festes den Kontakt zu der Gruppe verloren hatten.
-Zwischen 3.00 Uhr u. 3.30 Uhr ging man gemeinsam zum Pardeck; dort lief Techno-Musik. Dort verlor man sich dann aus den Augen. Zurück blieb die Person C u. TG.
-A versuchte zwischen 3:26 Uhr u. 3:35 Uhr mehrfach TG u. C telefonisch zu erreichen. Auf dem Pardeck, wo sich die beiden aufhielten, war aber ein Kontakt mit dem Mobilfunk nicht möglich.
-C konnte A dann erst wieder um 3:48 Uhr telefonisch erreichen. A saß zu diesem Zeitpunkt bereits im Shuttlebus Richtung Innenstadt.
-Zu dieser Zeit waren C u. TG noch auf dem Festgelände u. gingen Richtung Bushaltestelle der FH.
-C verlor dann TG für einen Moment aus den Augen, ging ein paar Schritte zurück u. sah dann TG bei einer ihm unbekannten Person stehen. Er sprach sie an u. sagte zu ihr, dass er zu den Bussen gehen wolle. Daraufhin mischte sich die unbekannte Person ein u. antwortete ihm mit den Worten: LTIR. - Wer diese Person war, konnte bis heute nicht ermittelt werden.
-C ging dann alleine zur Bushaltestelle u. nahm dann den Shuttlebus.
-Um 3:50 Uhr sandte TG dann eine SMS an A mit dem Inhalt: Wo bist du?
-Um 4 Uhr, nachdem A die SMS gelesen hatte, rief A TG an u. teilte ihr mit, dass er bereits auf dem Weg in die Stadt sei. - TG habe daraufhin mit einer Verstimmung reagiert. A hatte sie als "kratzig" beschrieben u. ein bisschen sauer. - TG teilte A mit, dass sie nachkommen wolle. Man vereinbarte dann einen Treffpunkt in der Innenstadt. Dieses Telefonat wurde von 3 Zeugen beobachtet, die alle TG kannten u. nach dem Telefonat mit ihr ins Gespräch kamen.
-Nach den Zeugenaussagen wirkte TG aufgeregt u. wollte wissen, wie sie am schnellsten zum NKP komme.
-Ein letztes Telefonat von TG fand dann um 4:13 Uhr statt. Sie telefonierte wieder mit A. Hierin teilte A TG mit, dass er entgegen der ursprünglichen Absprache mit 3 weiteren Freunden auf dem Weg zum Bahnhof sei, um sich dort ein Taxi zu nehmen. Man wolle wieder zu B in die Wohnung fahren.
-Die Funkzellenauswertung besagt, dass TG sich zu diesem Zeitpunkt auf dem FH-Gelände befand u. die Funkzelle des Roten Felsens mit abdeckt! TG hatte zumindest nicht den Weg in Richtung Innenstadt verlassen!
-Nach 4:13 Uhr gibt es kein Lebenszeichen mehr von TG. Es gibt keine Zeugen, die TG definitiv gesehen haben.
-Der nächste Anrufversuch fand dann erst gegen 15 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt war das Handy von TG nicht mehr erreichbar.
-Zwar gab es verschiedene Zeugenaussagen zu verschiedenen Personen. Es konnte aber nicht ermittelt werden, ob es sich tatsächlich um TG gehandelt hat.
-Ein Geschehensablauf ist nach 4:13 Uhr ungeklärt geblieben.
-Es steht nahezu fest, dass TG in der Nacht ihres Verschwindens am Felsen abgetürzt war. - Es kann ausgeschlossen werden, dass TG dort hingebracht worden sein könnte (an den Funort!)
-Es führt ein Wanderweg entlang des Felsens. Dieser Weg ist mit einem Metallzaun bis zum Anfang abgesichert. Der Zaun bestand bereits im Jahr 2007 u. ist 1,20 m hoch.
- Vom Zaun bis zur Felskante sind es ca. 3,50 m. Dieser Geländebereich vor dem Zaun ist relativ steil u. gefährlich. Hinter dem Zaun befanden sich im Bereich des Absturzortes Trampelpfade. Von der FH aus befindet sich der Zaun etwa 100m vor der Absturzstelle. Von dort sind bereits Trampelpfade zu erkennen, die entlang hinter dem Zaun bis zur Felskante führen. Es ist von daher auszugehen, dass der absturzgefährdete Bereich häufiger von Personen benutzt wurde.
- An der Bekleidung u. am Schmuck wurden keine gewaltsamen Beschädigungen festgestellt.
-Die Berentzen-Fläschchen wurden von TG mitgeführt. Die 9 Fläschchen waren zusammen aufgefunden worden, so dass die Fläschchen nicht durch fremde Hand hinuntergeworfen worden sein konnten, sondern in der inzwischen verrotteten Tasche aufbewahrt worden waren.
-Es konnten keine DNA-Spuren an den Fläschchen festgestellt werden. Es wurde ein Benzol-ähnlicher Stoff festgestellt.
-Viele Spuren waren mit dem Fundort nicht vereinbar u. bedurften so keiner weiteren Ermittlungen.
-Hinweise, dass TG in Begleitung gewesen wäre, haben sich nicht ergeben.
-Einigen Anregungen des RA B. sei intensiv nachgegangen worden, ohne dass sich daraus eine Aufklärung ergeben hat. Anderen Spuren sei man nicht nachgegangen, weil nach Auffassung der Ermittler sich kein neuer Ansatz ergeben hätte.
-FAZIT: Es sind einige Fragen offen geblieben. Ungeklärt ist,
-welchen Weg TG nach 4:13 Uhr genommen hatte?
-warum sie den Weg zur späteren Absturzstelle gegangen war?
-wie es genau zu dem Absturz kam?
Es hat sich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben.
Bei einem möglichen Kampfgeschehen wären vermutlich einzelne Gegenstände zurückgeblieben.
Die Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse zu einer Vortat erbracht, aus der ein mögliches Motiv hergeleitet werden konnte.
Es gab keinen Hinweis auf einen Streit auf dem Fest o. davor, keine Situation, aus der ein sexuelles Motiv entstanden sein könnte o. ein sonstiges Motiv.
Eine Psychologin des LKA, die seit 2011 in die Ermittlungen mit eingebunden worden war, wurde nach Auffinden der TG beauftragt, anhand der Aussagen von Angehörigen, Freunden u. Bekannten eine Analyse zur Person TG durchzuführen. Sie kam in der Analyse zum Ergebnis, dass sich TG insbesondere wegen ihrer Absicht mit dem Studenten A, mit dem sie zusammenkommen wollte, u. eine gefühlte Zurückweisung, in der er es vorgezogen hatte, die Nacht mit seinen Freunden ausklingen zu lassen, sich in einem psychisch labilen Zustand befunden haben dürfte. TG war allein u. angetrunken auf der FH-Fete zurückgeblieben.
Diese Zurückweisung bzw. diese Kränkung könnte als Anlass gewirkt haben, Richtung Roter Felsen zu gehen, um dort alleine zu sein. Hinzu komme die Alkoholisierung, die emotionssteigernd wirkt. Das Geländer an der Absturzstelle mit Blick auf die Stadt nach Osten wirkt anlockend auf Menschen, die den Sonnenaufgang erleben wollen. Mit Alkohol könnte es dazu geführt haben, mögliche Gefahrensituationen zu unterschätzen u. sich auf das Gelände jenseits des Zauns zu begeben...Die psychologische Expertise stellt selbstverständlich keinen Beleg dar, dass es so gewesen ist. Es zeigt aber auch, dass auf den ersten Blick fernliegende Handlungsweise vom FH-Fest aus in die "falsche" Richtung, psychologisch durchaus erklärbar ist.
Nach Bewertung aller Umstände ist nach Auffassung der Ermittler u. der STA mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem tragischen Tod der TG um ein tragisches Unfallgeschehen beruht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ergeben sich keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.
Das Verfahren ist deshalb nach §170 StPO eingestellt.