8 Jahre lang hieß es, TG wollte in die Stadt. (1. Telefonat)
Seit Jahren rätselte man im Thread über den Inhalt des 2. Telefonats.
10 Jahre später wird bekannt, dass TG nicht mehr das FH-Gelände bis zum Felsen verlassen hatte, es zu einer Absage im weitesten Sinn kam (2. Telefonat).
10 Jahre später hält der RA B. an der Version in die Stadt fest.
genau hingeschaut:
TG war seit 4:13 Uhr nicht mehr erreichbar bzw. gingen weder von ihr noch von anderen Telefonate o. SMS aus. Bedeutet?
TG hätte sich theoretisch mit AH nach dem 2. Telefonat treffen können, die Zweisamkeit Richtung Felsen verabredet haben. Sein Alibi scheint gesichert zu sein. Die Option fällt also weg.
Wäre TG in die Stadt aufgebrochen, wäre sie nicht zu dieser Stelle gelangt. Davon bin ich überzeugt, denn jeder Fremdbeteiligte hätte TG entweder mit einem Pkw ganz woanders hin verbracht o. TG wäre an anderer Stelle aufgefunden worden. Die Stelle ist auf der anderen Seite die einzige Stelle am Roten Felsen, die mit einem Pkw erreichbar ist. Diese Stelle wäre dann auch nur schwer einsichtbar gewesen u. spricht eher für Insiderwissen.
Aus meiner Sicht bleiben 4 Varianten möglich:
1. TG war in Begleitung als MFG u. wurde genötigt.
2. TG war alleine zum Felsen aufgebrochen.
3. TG war in Begleitung zum Chillen, zum Trösten, wie auch immer.
4. TG war alleine zum Felsen aufgebrochen u. wurde durch Fremdbeteiligung genötigt.
3 Theorien sprechen für eine Begleitung. Warum werden diese Versionen für die Kripo unwahrscheinlicher? Weil es Kampfspuren hätte geben müssen? Ein Ohrring fehlt, ein mögliches Indiz für eine Kampfhandlung, die Herr B. herausstellte u. nicht abwegig. Der Ohrring hätte bspw. in einem Pkw verbleiben können.
Drosselpart schrieb:Niemand außer C.S. scheint sich kurz nach dem Sommerfest nach TG erkundigen zu wollen (wie lange hast du noch weitergefeiert?, wie geht es dir?, gut heimgekommen?, etc.), auch TAGE später nicht.
Oh, lieber drosselpart, da hast du etwas falsch verstanden? Es ist nicht bekannt u. auch nicht interessant für das Geschehnis, ob Leute NACH dem 1. Anruf (15 Uhr) anriefen. Bspw. hatte ein Freund mal erzählt, der Initiator der ganzen Suchaktion (Name vergessen), dass er TG immer wieder anrief. Diese Anrufe dürften auch ermittelt worden sein, nur sind sie nicht fallrelevant. Fallrelevant ist die Zeit nach 4:13 Uhr bis 15 Uhr, bis der erste Anrufer, hier Cs feststellte, dass TG nicht ans Handy ging. - Möglich ist ja, dass TG Post in ihrem StudiVZ-Konto bekam. - AH hatte ja bereits am 8.6.07 vom Vermissen der TG erfahren, der dann auch keine Mails an TG mehr senden brauchte. Also all jene, die TG kannten, hatten ab dem 9.6.07 von TGs Verschwinden erfahren. Den Rest wissen wir nicht.
Wenn das 2. Telefonat erst jetzt bei Nachermittlung den Inhalt änderte, dann wäre die Kripo 8 Jahre lang an der Nase herumgeführt worden?Der RA B. hält weiter an der Version fest, TG wollte in die Stadt...