@Svensvenson Ich glaube es bringt nichts, wenn man Deinen Vorschlag bzgl. eines Wochenendes umsetzen würde. Was soll da erreicht werden? Hast Du andere Quellen als die, die wir hier kennen?
Wenn nicht, dann erschließt es mir nicht, was ein Wochenende ohne Allmy bringen soll.
Und zu Deiner Beruhigung, wenn Herrn Böhm die Ergebnisse der PK3 nicht gefällt, wird er sicherlich weiter versuchen alle Hebel in Bewegung zu setzen, falls es diese gibt. Seine Bemerkung darüber, dass vielleicht der Fall nie geklärt werden kann, nimmt aber diesbzgl. eine gewisse Erkenntnis vorweg, welche er inzwischen offenbar hat gewinnen können.
Und zu Deiner Akteneinsicht. Dass Anwälte hier nur den größten Einblick in die Akte erhalten, ist dem Schutz Dritter geschuldet. Man geht davon aus, dass Anwälte durch ihr Studium die Problematik wissen, wenn Inhalte der Akten an die Öffentlichkeit gelangen und dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Daher wird ein Anwalt immer etwas mehr Einblick in die Akte erhalten als die Betroffenen selber, man geht davon aus, dass er mit dem Inhalt verantwortungsbewusst umgeht.
Im vorliegenden Fall sind - trotz dieser Maßnahmen - schon Dinge an die Öffentlichkeit gelangt, die Rechte Dritter eindeutig unrechtmäßig verletzen, die Regeln gibt es daher nicht von ungefähr.
Und nun noch zu Deinem letzten Abschnitt, leider vergisst Du hier, dass in einem Rechtsstaat die Möglichkeit eines Kaptaldelikts nicht ausreichend ist. Es muss dazu ausreichende Hinweise geben. Aber das dürfte – jedenfalls aus meiner Sicht – kaum möglich sein, denn es fehlt ein Motiv und es fehlt auch der Ausschluss, dass es ein Unfall war. Tanja soll nach dem Ergebnis des GMs in diesem Bereich lebend sich aufgehalten haben, ein Ausrutschen/Stolpern alleine hätte schon genau dazu führen können, dass Tanja abgestürzt wäre, ein von Dir behauptetes Schupsen etc. wäre überhaupt nicht notwendig gewesen. Klar sagt eine ordentlich angezogene Tanja erstmal nichts darüber aus, ob sie vorher irgendwann mal angegriffen worden ist, aber da man in einem Rechtsstaat immer noch eine Tat nachweisen muss, ist diese Möglichkeit kein Beweis. Klar können wir uns hier in den Allmy-vorgegeben Grenzen über jegliche Rechtsstaatlichkeit hinweg setzen, aber was soll das bringen?
Ich denke, die Möglichkeit eines Unfalls wird man nie mehr mit ausreichender Sicherheit ausschließen können (ich halte sie auch am wahrscheinlichsten) und genau darauf dürfte auch der Satz vom RA Böhm abzielen, aber warten wir es ab.