Der tragische Tod von Tanja Gräff
27.10.2016 um 13:02@Drosselpart
Kurzum: Ich sehe schwarz für eine Veröffentlichung des Phantombildes nach über 9 Jahren. Es bedeutet aus meiner Sicht, dass die Kripo nur noch mit Hilfe anderer Spuren einen konkreten Verdacht nähren lassen könnte.
Will sagen, die Kripo hätte keines Phantombildes bedurft, denn SB wäre auch ohne Phantombild kurz nach dem Verschwinden von TG gefunden worden!
@FadingScreams
Beitrag von makky (Seite 3.755)
Wenn du dir das Bild gegenwärtigst, siehst du eine kurze Waldstrecke bis zur Kabinenbahn, vom Seitenausgang dürfte es auch im Dunklen nicht länger als vermutlich 10 Minuten gedauert haben. Bei 15 Minuten hätte TG vermutlich auch bereits das Weißhaus hinter sich gelassen haben können. Vergleichst du die Wegstrecke bis zum Zurlaubener Ufer mit der Strecke bis zum Felsen, so dürfte die strecke zum Ufer kürzer gewesen sein, als bis zur Absturzstelle, wenn man die gefährliche Strecke auf dem Felsenpfad berücksichtigt, in der ein zügiges Gehen problematisch wäre, als auf dem beleuchteten Asphalt Richtung Stadt.
@makkyIch bin kein Jurist, ABER aus meiner derzeitigen Sicht gibst du einen wertvollen Hinweis zur Situation seit über 9 Jahren. - Eine Veröffentlichung eines Phantombildes setzt aber gemäß StPO voraus, dass ein Straftatbestand vorliegen muss bzw. der Verdacht nahe liegen MUSS, dass ein Zeuge auch als Täter in Frage kommt
Ist die zu erfüllende Anforderung mit der aussichtslosen Aufklärung einer Straftat schon erreicht?
Drosselpart schrieb:der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist,Wir haben die Situation, dass dem Zeugen kurz nach dem Verschwinden nicht nachgegangen wurde, trotz der brisanten Hinweise von Zeugen (so jedenfalls der Stand in der Öffentlichkeit). Ermittlungen zur gesuchten Person SB fanden also nicht statt. Hiermit sei nicht gesagt, dass der Zeuge gleichsam verdächtig gewesen wäre. Wie soll ein Verdacht bestehen, nur weil er bewusst o. unbewusst neben TG gestanden hatte? Es hätte aber der Zeuge nach dem Verschwinden der TG befragt werden müssen. Das war nicht geschehen u. könnte somit das gesamte Ermittlungsverfahren zum Erliegen gebracht haben, zumal auch nach einem Unbekannten LTIR gesucht wure, der neben dem SB gestanden haben könnte. Es wäre zu dem Zeitpunkt möglich gewesen, den Wagen des Zeugen bei Erstverdacht nach Spuren zu untersuchen. Im Nachhinein können Widersprüche, die nach 4 Jahren vom Zeugen geäußert wurden, im Prinzip nicht mehr als Verdachtsargument hinzugezogen werden. Auch wurde seine Ex-Freundin erst 4 Jahre später befragt, die ihre Erlebnisse schilderte.
Kurzum: Ich sehe schwarz für eine Veröffentlichung des Phantombildes nach über 9 Jahren. Es bedeutet aus meiner Sicht, dass die Kripo nur noch mit Hilfe anderer Spuren einen konkreten Verdacht nähren lassen könnte.
Drosselpart schrieb:Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist.Das ist wohl der springende Punkt. Es wurde wie gesagt eine Beschreibung zum Unbekannten veröffentlicht, aber keine Beschreibung zu SB, obwohl dieser von Zeugen beschrieben wurde, der neben TG gestanden haben muss. Wie konnte die Kripo am Anfang davon ausgehen, dass der Unbekannte eher als möglicher Verursacher des Verschwindens der TG in Frage kam, als der sog. SB? Da die Kripo aufgrund der zeitlichen Nähe zur LTIR-Szene gestanden haben dürfte, die Zeugen 2 Männer hinter TG sahen, aber nur den SB beschreiben konnten, die Kripo auch spekulierte, dass SB den Unbekannten hätte kennen können, liegt es für Außenstehende auf der Hand, nach eben diesem jungen Mann mit einem spitzen Bart zu ermitteln, was aber nicht geschah. - Wie wir spätestens seit heute Nacht wissen, trug der junge Mann aber keinen spitzen Bart, was aber kein Beinbruch ist, denn dieser junge Mann konnte dennoch nach 4 Jahren ausfindig gemacht werden.
Will sagen, die Kripo hätte keines Phantombildes bedurft, denn SB wäre auch ohne Phantombild kurz nach dem Verschwinden von TG gefunden worden!
@FadingScreams
FadingScreams schrieb:natürlich spielt es eine Rolle, ob ich gezielt einen Weg vor Augen habe, oder ob ich erstmal planlos loslaufe - die Richtung muss ja nicht sofort 100% die selbe sein..Ich verstehe einen anderen Zusammenhang in deiner Überlegung. Natürlich ist es ein Unterschied im Fall TG, ob sie einen Plan, eine Verabredung gehabt hatte u. gezielt den Weg zur Absturzstelle wählte, oder ob ihr Weg planlos erfolgt sein könnte. Doch sprechen ja derzeit sehr viel mehr Indizien dafür, dass TG eine Verabredung hatte, denn ansonsten würden wir bei einem planlosen Herumlaufen eher von einem Unfall sprechen, richtig?
FadingScreams schrieb:Außerdem interessiert mich, ob sie es NUR bis zur Kabinenbahn hätte schaffen können oder auch weiterDu kennst ja mehrere Erfahrungen seitens von Usern, die vor Ort die Strecke abgelaufen waren. Soweit ich in Erinnerung habe, waren die User relativ schnell an der Absturzstelle angekommen. @y-ray kann dir sicherlich dazu mehr sagen.
Beitrag von makky (Seite 3.755)
Wenn du dir das Bild gegenwärtigst, siehst du eine kurze Waldstrecke bis zur Kabinenbahn, vom Seitenausgang dürfte es auch im Dunklen nicht länger als vermutlich 10 Minuten gedauert haben. Bei 15 Minuten hätte TG vermutlich auch bereits das Weißhaus hinter sich gelassen haben können. Vergleichst du die Wegstrecke bis zum Zurlaubener Ufer mit der Strecke bis zum Felsen, so dürfte die strecke zum Ufer kürzer gewesen sein, als bis zur Absturzstelle, wenn man die gefährliche Strecke auf dem Felsenpfad berücksichtigt, in der ein zügiges Gehen problematisch wäre, als auf dem beleuchteten Asphalt Richtung Stadt.