@Leonberger
Dein skizziertes Szenario ist kein Unfug. Schade, dass salmiak jemanden wie Dich, der hier seit vielen Jahren soviel konstruktives Input gibt, derart abkanzelt.
@meermin
salmiak geht bekanntermassen von einem völlig anderen Szenarium aus, ich nehme an, dass sie Drachenehaus- und Stuckradwegsichtung für irrelevant hält und davon ausgeht, dass es nicht Tanja war die hier gesehen wurde.
Das ist korrekt.
@meermin hat mich richtig verstanden
:)http://www.findet-tanjagraeff.de/der-ex-ermittler-und-die-spitzbart-spur/
Die Person, die später als mögliche ‚Person mit dem Spitzbart‘ ermittelt worden ist, ist nicht aufgrund dieses Phantombilds, sondern auf andere Weise ermittelt worden.“
! Die Kripo o. ein Ex-Ermittler sollen also einen jungen Mann mit einem spitzen Bart auf andere Weise als über das Phantombild ermittelt haben. Ist evt. die Auswertung des Handys gemeint, dessen Handy zur gleichen Zeit wie TG in der Nähe Seitenausgang geortet werden konnte? Und im 2. Schritt, als man diesen jungen Mann aufsuchte, die Kripo feststellte, dass es sich um gleichen Mann wie auf dem Phantombild gehandelt haben dürfte? Wenn mehrere Zeugen ihn neben TG beschrieben hatten, dieser aussagen konnte, wo er sich gegen 4 h aufgehalten hatte, dann konnte die Kripo eine Bewertung vornehmen. Es wurde durch Zeugen eine Spur gesichert, die sich aber als nicht gesichert herausstellte.
Wenn es von besagtem Zeugen viele Bilder vom Fest geben soll, dann hätte die Kripo ja auch filtern können, bis um wie viel Uhr Bilder mit dem Zeugen existieren + von wem geschossen, also in wessen Begleitung usw. dieser war. Den Ex-Ermittler D. verstehe ich evt. so, dass an diesem Punkt nicht weiter ermittelt wurde. So verstehe ich auch den RA + Frau G.
Ich kann mir bis heute nicht vorstellen, dass es KEINE Spur gab, die nicht als fallrelevant hätte eingestuft werden können.
...
Noch einmal angestoßene Überlegung:
4:00 h - 4:01 h - TG will in die Stadt + mit dem Shuttle fahren; keine MFG
4:01 h - 4:05 h - TG will in die Stadt + mit dem Shuttle fahren; keine MFG
4:05 h - 4:09 h - Bierstand?
4:09 h - 4:13 h - TG bewegt sich in entgegengesetzte Richtung, kein Shuttle ; MFG?
Nehmen wir die Zeugenaussagen ernst, nehmen wir sie als Fakten hin, so wäre es aus meiner Sicht logisch, dass TG eine MFG angeboten bekommen hatte, als sie
a) 4 Minuten am Bierstand verbracht haben könnte, bis 4:09 h.
b) sich um 4:05 h auf den Weg zum Shuttle machte. In den 4 Minuten trifft sie auf eine ihr bekannte Person, die sie mit einem Wagen fahren kann. Realistisch? Ja, auch das wäre realistisch.
Aus a) + b) ergibt sich aus meiner Sicht nur eine einzige Schlussfolgerung: eine MFG.
TG wollte in die Stadt. Wenn TG keine MFG erhalten hätte, wäre TG mit dem Shuttle gefahren. Wenn TG am Shuttle beim 2. Telefonat gestanden hätte, hätte die Kripo diesen Standort geortet u. nicht die entgegengesetzte Richtung. - Soweit ich es verstanden habe, kann die Kripo die Handyortung ziemlich genau festlegen.
Und jetzt kommt´s: IST DIE SCHLUSSFOLGERUNG RICHTIG?