Der tragische Tod von Tanja Gräff
01.10.2015 um 11:07@stanmarsh
stanmarsh schrieb:Selbst im Erfolgsfall wird ein möglicher Beschuldigter mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch rechnen können. Alle nicht vorsätzlichen Handlungen (fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung) sind bereits verjährt. (vorsätzlicher) Totschlag und Mord natürlich nicht. Das muss aber erst mal bewiesen werden. Bei einem ungeständigen Einzeltäter ist das imho unmöglich. Bleibt nur eine Gruppe von Zeugen/Tatbeteiligen, die sich gegenseitig belasten und gleichzeitig ein Vorsatz vorlag.Zur Handyauswertung wurde doch bisher noch nichts veröffentlicht durch die Polizei. Es kommt eben sehr darauf an, ob noch Weiteres ermittelt werden kann. Falls z. B. ein Triebtäter dahintersteckt, könnten später Parallelen zu weiteren Fällen erkannt werden und einen solchen doch noch überführen. Wenn z. B. bei der Handyauswertung doch noch etwas rauskommt und diese nicht mit bestehenden Zeugenaussagen übereinstimmen, gäbe das auch neue Hinweise.