RiveGauche schrieb am 30.11.2023:Kim ist unisex und bedurfte bei der Vergebung eines eindeutig einem Geschlecht zuzuordnenden Namens, bzw. Zweitnamens.
Das habe ich auch gedacht, habe dann ein wenig recheriert und musste feststellen: Tatsächlich war auch damals schon die alleinige Verwendung von "Kim" zulässig. Es gab damals einige Klagen/Beschwerden, weil es je nach Stadt/Landkreis anders gehandhabt wurde, lt. deutschem Recht (gilt ja für jeden Ort) ist es nicht notwendig, dass der Name einen Hinweis auf ein Geschlecht beinhaltet - weshalb der alleinige Name "Kim" zulässig war, ebenso Namen wie Dominique.