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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 22:23
Er dürfte nicht nur gesellschaftlich ruiniert sein.

In jedem Knast gibt es Hirarchien.

Und Täter, die ihre Taten an Frauen und erst recht an Schwangeren begehen, stehen dort ganz unten.

Knast ist so schon kein Zuckerschlecken. Aber unten in der Hjrarchie zählt jeder Tag doppelt.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 22:28
@ Shirley Holmes

Auf Volkes Stimme verzichte ich gern.

In den 12 braunen Jahren hieß es das gesunde Volksempfinden, war aber das Selbe.

Und das gesunde Volksempfinden wollte erst vor kurzem einen Unschuldigen in Emden lynchen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 22:40
@Verbum_peto: Dann ersetze doch einfach "Volkes Stimme" durch das "Rechtsempfinden der Mehrheit der Bürger dieses Landes". Eine Nazi-Analogie kann ich hier nicht sehen.
Und auf "Volkes Stimme" verzichten zu wollen, kann auch ein undemokratischer Akt sein, sofern man nicht einer "Kopf ab"-Mentalität Vorschub leistet.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 23:13
Klar, auf den ersten Blick ist das Urteil unbefriedigend. Jemand bringt einen Menschen um und wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen.

Allerdings war keiner bei der Tat dabei.

Kann wirklich jeder ausschließen, dass es im Verlauf des Treffens derart eskaliert ist, dass erst im Rahmen der Eskalation zum Entschluss gekommen ist, Lolita zu töten? Dann keine Heimtücke und somit kein Mord.

Ich gebe zu, dass man nicht unbedingt zu einer Unterredung einen Draht mitbringt. Kann aber jeder ausschließen, dass der Draht nur mitgebracht worden ist, weil er den Draht immer für mögliche Reparaturen dabei hatte, also nicht zum töten mitgeführt worden ist?

Ich hoffe, es ist ein wenig klar geworden, welche Probleme die Richter hatten. Und sie konnten nichts ausschließen. Und wie ich sie einschätze und auch der Begründung entnommen habe, hätten sie gerne wegen Mordes verurteilt.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 23:33
@Verbum_peto
Ähm...nein

Die Richter waren offenbar -ich kenne das Urteil noch nicht- davon überzeugt, dass er es sehr wohl war. Nur das Mordmerkmal (vermtl Heimtücke) sahen die Richter nicht mit der erforderlichen Sicherheit als erwiesen an, so dass allenfalls noch eine Verurteilung nach §212(1) StGB in Betracht kam. §212(1) StGB verjährt aber nach 20 Jahren, folglich war der Angeklagte freizusprechen.

An der Täterschaft, am Tötungsvorsatz und am Taterfolg gab es keine Zweifel. An der Tathandlung nur hinsichtlich der Mordmerkmale.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 23:41
@LivingElvis

Habe ich was anderes gesagt?

Ich wollte nur verdeutlichen, warum man ein Mordmerkmal nicht zur richterlichen Überzeugung feststellen und bejahen konnte.

An der Täterschaft und am Tötungsvorsatz gibt es für mich ebensowenig Zweifel.

Kommst du an das Urteil irgendwann ran? Hast du Bezugsquellen außer den Fachzeitschriften, falls es denn je veröffentlicht werden sollte?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 23:52
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Ich gebe zu, dass man nicht unbedingt zu einer Unterredung einen Draht mitbringt. Kann aber jeder ausschließen, dass der Draht nur mitgebracht worden ist, weil er den Draht immer für mögliche Reparaturen dabei hatte, also nicht zum töten mitgeführt worden ist?
Das hatte ich so interpretiert, dass Du meinst es könne auch eine "Affekthandlung" gewesen sein. Wenns falsch war, ignorier einfach meinen Post oben
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Kommst du an das Urteil irgendwann ran? Hast du Bezugsquellen außer den Fachzeitschriften, falls es denn je veröffentlicht werden sollte?
Das wird noch gar nicht in Schriftform vorliegen und danach bleibt die Akte erstmal bis zur Rechtskraft beim Gericht. Danach sollte ich dran kommen. Nach RLP hab ich da ganz gute Kontakte.

Je nachdem wie das mit der Revision wird, kann das aber noch dauern.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 23:59
Keine Affekthandlung, aber auch keine Heimtücke.

Mir ging es darum darzustellen, was alles ausgeschlossen werden muss, um eine Heimtücke bejahen zu können.

Und ich bin sicher, das Schwurgericht hat sehr viel überlegt.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 00:19
Falls es schon geschehen ist, überlest es.

Heimtücke liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in feindseliger Willensrichtung ausnutzt. Arglos ist das Opfer dann, wenn es nicht mit einem Angriff auf Leib und Leben rechnet UND dadurch wehrlos, sprich infolge seiner Arglosigkeit seiner Abwehrfähigkeit enthoben oder stark darin eingeschränkt, ist.

Eine Frau, die sich zu dem Vater ihres ungeborenen Kindes begibt, rechnet für gewöhnlich nicht mit einem Strangulationsversuch (von hinten?). Ich meine, dass hier alleine aufgrund der besonderen Vertrauensstellung der Lolita Brieger zum Täter, die Arglosigkeit durchaus kritisch geprüft und nicht zu restriktiv ausgelegt werden sollte. Es ist nunmal ein besonderes Vertrauensverhältnis, gerade wenn man in einer Beziehung Anfeindungen von außen ausgesetzt ist. Ich bin da mal sehr gespannt, mit welcher Begründung das Gericht die Heimtücke verneint hat.

Ich kenne leider nicht alle Details, aber ich bin skeptisch, ob man hier zwangsläufig die Heimtücke hätte verneinen können. Und selbst wenn, sind meines Erachtens auch sonstige niedrige Beweggründe nicht abwegig. Es ist kein "besonderer Druck" wenn ein 21-jähriger den Wünschen des Vaters entsprechen will und daher nicht weiß, wie er mit seiner schwangeren Freundin Schluß machen soll.

Wenn man so will könnte man die niedrigen Beweggründe "Eifersucht", "verschmähte Liebe" und "Rachsucht" auch gleich streichen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 05:51
Wehrlos ist, wessen Abwehrmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind.
Arglos ist, wer zu Beginn der Tötungshandlung mit keinem Angriff rechnet.
Heimtücke besteht aus arglos Text wehrlos.

Quelle u.a.: http://books.google.ch/books?id=lxXm5YTMBpwC&pg=PA39&lpg=PA39&dq=heimt%C3%BCcke+define&source=bl&ots=jAHEHohy1X&sig=ua_ZwecqqdpFr6xyRsoZ89bnxes&hl=de&sa=X&ei=0v3XT8fuHsfXtAbL84jaDw&ved=0CFgQ6AEwAzgK#v=onepage&q=heimt%C3%BCcke%20define&f=false

(Meine Gedanken dazu: Geht das Gericht da, von einer Filmfigur a la Lara Croft aus? Frau Brieger hätte darauf gefasst sein müssen, dass ihre grosse Liebe sie hinterrücks mit einem Draht um den Hals angreift und hätte ihn mit einem Ellenbogenschlag ins Gesicht, zuerst irritieren sollen um ihn anschliessend mit einem gezieltem Fusstritt in die Weichteile, ins Land der Sterne zu verfrachten?) Bittere Ironie off)

Im Weiteren ergeben sich mir noch mehr Fragezeigen aus einem solchen "Urteil".

Welche Signalwirkung hat es auf den Täter? Derart unreflektiert (verzeiht die milde Ausdrucksweise) wie er sich in den letzten 29 Jahren verhalten hat und sich lesbar immer noch verhält.
Könnte es sein, dass er mit diesem Entscheid des Gerichts, sich selbst bestätigt fühlen könnte?
Könnte es sein, dass das Gericht mit diesem Entscheid, eine Gefährdung des Zeugen stillschweigend in Kauf nimmt?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 06:19
Urteil schockt Lolita Briegers Heimatdorf

Freispruch. Das Ende im Prozess um den gewaltsamen Tod von Lolita Brieger schockt ihr Heimatdorf. Auch im benachbarten Ort des Verbrechens herrscht Ratlosigkeit. Wie lebt man mit jemandem zusammen, der nach Überzeugung der Richter getötet hat?

Von Birgit Reichert
http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/vermischtes/urteil-schockt-lolita-briegers-heimatdorf_rmn01.c.9910095.de.html


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13.06.2012 um 07:47
@LivingElvis
Mal ein dickes Danke für deine Ausführungen!


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13.06.2012 um 08:50
Heimtücke besteht aus arglos Text wehrlos.
Sollte natürlich heissen:
Heimtücke besteht aus arglos und wehrlos.
Sorry!


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 08:53
@PaulVitti
Wehrlos ist, wessen Abwehrmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind.
Arglos ist, wer zu Beginn der Tötungshandlung mit keinem Angriff rechnet.
Heimtücke besteht aus arglos Text wehrlos.
Hab ich was andres geschrieben?
Zitat von PaulVittiPaulVitti schrieb:Meine Gedanken dazu: Geht das Gericht da, von einer Filmfigur a la Lara Croft aus? Frau Brieger hätte darauf gefasst sein müssen, dass ihre grosse Liebe sie hinterrücks mit einem Draht um den Hals angreift und hätte ihn mit einem Ellenbogenschlag ins Gesicht, zuerst irritieren sollen um ihn anschliessend mit einem gezieltem Fusstritt in die Weichteile, ins Land der Sterne zu verfrachten?
Offenbar geht das Gericht davon aus, dass nicht sicher ist, dass der Angriff von hinten erfolgte. Von vorne hätte Lolita Brieger den Angriff sehen können und sich dementsprechend (vermutlich erfolglos) wehren können. Dann liegt nach h.M keine Heimtücke mehr vor.

Ich gebe Dir aber insoweit recht, als dass das Ganze sehr theoretisch ist. Der Lara Croft-Vergleich passt da sehr gut. Das ist das Riesenproblem mit Leuten, die sich mit körperlicher Gewalt eben nur theoretisch auseinander gesetzt haben. Theoretisch denkbar ist immer was, praktisch machbar ist viel weniger.

Ich würde, als Nebenkläger bezüglich der Heimtücke auf das besondere Vertrauensverhältnis abstellen. Denn sicherlich muss jeder von uns damit rechnen einmal angegriffen zu werden, allerdings sollten die Anforderung an diese allgemeine Vorsicht bei bestimmten Personen deutlich herunter geschraubt werden. So sollte man zB bei einem 14-jährigen keinen Argwohn gegenüber der Mutter voraussetzen (abgesehen von begründbaren Einzelfällen). Ebenso verhält es sich hier - eine solche heimliche Liebesbeziehung ist ja schon etwas sehr intimes, das alleine aufgrund der Geheimhaltung ein besonderes Vertrauen voraussetzt. Dass eine sehr verliebte, noch dazu schwangere 18-jährige in einem solchen Verhältnis eine deutlich geringere Argwohnsschwelle hat ist sicher normal und auch gut und richtig so.
Zitat von PaulVittiPaulVitti schrieb:Welche Signalwirkung hat es auf den Täter? Derart unreflektiert (verzeiht die milde Ausdrucksweise) wie er sich in den letzten 29 Jahren verhalten hat und sich lesbar immer noch verhält.
Könnte es sein, dass er mit diesem Entscheid des Gerichts, sich selbst bestätigt fühlen könnte?
Könnte es sein, dass das Gericht mit diesem Entscheid, eine Gefährdung des Zeugen stillschweigend in Kauf nimmt?
Das definitiv. Er hätte ja auch einen Deal abschliessen können - das Gericht erkennt auf Totschlag, dafür erzählt er wie es war. Hat er nicht, er klammert sich weiter an die Legende vom unbekannten Dritten. Oder die Unschuldsvermutung.

Deswegen denke ich auch, dass das Urteil im Zuge der Revision gekippt wird. Oder eben die Verjährungsfristen geändert werden (was in diesem Fall dann nichts mehr nützen würde)

Das mit dem Zeugen hab ich mir auch gedacht. Allerdings denke ich nicht, dass da eine konkrete Gefahr besteht. Man darf sich da nicht zu sehr von Hollywood-Killern inspirieren lassen.


@valadon
Gerne :)


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13.06.2012 um 09:17
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Hab ich was andres geschrieben?
Nein,nein Du hast dasselbe geschrieben :-) Meine Intention dazu war nur, eine noch simplere Auslegung dafür zu finden.

Du schreibst:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Offenbar geht das Gericht davon aus, dass nicht sicher ist, dass der Angriff von hinten erfolgte.
Dann müsste es sich damit:
Zitat von valadonvaladon schrieb:....und seine ahnungs- und wehrlose Freundin von hinten mit einem Eisendraht erdrosselt.
Quelle: Zeitungsartikel, eingestell von Valadon, Seite 56

um eine Zeitungsente handeln.


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13.06.2012 um 09:41
@PaulVitti
Wie aus dem gesamten Absatz
Zitat von valadonvaladon schrieb:Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage waren nach den polizeilichen Ermittlungen und der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass Josef K. am 4. November 1982 seine damals im 5. Monat schwangere Freundin Lolita Brieger (18) ermordet hat. Er habe sich mit ihr in einen abgelegenen Geräteschuppen in der Nähe des elterlichen Anwesens in Scheid begeben und seine ahnungs- und wehrlose Freundin von hinten mit einem Eisendraht erdrosselt. Anschließend habe er die Leiche in eine Silofolie gewickelt und ein oder zwei Tage später auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron vergraben, so die Anklage.
ersichtlich, ist dies keine Zeitungsente sondern die Überzeugung der Anklage.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Er hätte ja auch einen Deal abschliessen können - das Gericht erkennt auf Totschlag, dafür erzählt er wie es war.
Auch wenn so ein Deal sicher einen kleinen Beigeschmack gehabt hätte, aber damit wäre ich wesentlich zufriedener. Denn dann hätte die Familie wenigstens Gewissheit darüber, was damals wirklich passiert ist.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 09:55
@PaulVitti
Zitat von valadonvaladon schrieb:ersichtlich, ist dies keine Zeitungsente sondern die Überzeugung der Anklage.
So ist es und deswegen hat die Anklage auch auf Verurteilung wegen Mordes plädiert.

Das Gericht sah das anders:
Zitat von valadonvaladon schrieb:Das Erdrosseln von hinten mit einer Drahtschlinge sei möglicherweise denkbar, so die Richterin, sei aber aufgrund der vorgefundenen Beweise und Sachverständigengutachten nicht nachweisbar.
Daher der Freispruch.
Zitat von valadonvaladon schrieb:Auch wenn so ein Deal sicher einen kleinen Beigeschmack gehabt hätte, aber damit wäre ich wesentlich zufriedener. Denn dann hätte die Familie wenigstens Gewissheit darüber, was damals wirklich passiert ist.
Sicher. Das wäre in der Öffentlichkeit absolut auf Unverständnis gestossen.

Aber die Angehörigen des Opfers führten die Nebenklage. Da hätte ich denen die Situation klar gemacht und sie gefragt, ob sie darin einwilligen (müssen ja alle Prozessbeteiligten).

Dann hätten die, die es unmittelbar betrifft entscheiden können, ob ihnen die mögliche Bestrafung (mit dem Risiko des Freispruchs) oder die Gewissheit wichtiger ist.


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13.06.2012 um 10:02
Man muss sich aber auch mal ganz ehrlich fragen, ob man andererseits in einem Land leben möchte, wo man aufgrund so einer relativ dünnen Beweislage zu lebenslanger Haft verurteilt würde? Auch wenn alles danach aussieht, dass er der Täter war, gibt es dafür letztendlich nun mal keine BEWEISE. Und ohne Beweise eventuell unschuldig auf der Anklagebank landen und verurteilt werden möchte von uns ja auch keiner in so einem Fall, nur weil "alles dafür spricht", dass nur wir die Tat begangen haben können. Nur mal z.B. spekulativ angenommen, der Zeuge hätte gelogen und hat sie selbst getötet. Auch wenn das nicht wahrscheinlich ist, ist es ja nicht völlig ausgeschlossen. Und gerade wegen solcher noch so kleinen Ungewissheiten muss es halt dann am Ende "im Zweifel für den Angeklagten" lauten.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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13.06.2012 um 10:08
Mensch,was soll die Kripo denn noch alles beweisen? In Zukunft muss der Taeter mit der Leiche auf der Wache erscheinen oder auf frischer Tat ertappt werden,um ihn zu ueberfuehren,oder wie?


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13.06.2012 um 10:12
@Comtesse
Wir leben in so einem Land. Siehe Fall Rupp, siehe Peggy, die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Es ist da einfach oft Glückssache. Das muss man einfach so sagen. Das LG Trier zweifelt etwas mehr, als das LG Hof....das kann dann simpel den Unterschied zwischen Freispruch und Knast bedeuten.

(Gute Anwälte informieren sich deswegen vor einer Verhandlung über den Vorsitzenden. Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ist immer auf die jeweilige Kammer zugeschnitten.)


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