@PaulVitti Wehrlos ist, wessen Abwehrmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind.
Arglos ist, wer zu Beginn der Tötungshandlung mit keinem Angriff rechnet.
Heimtücke besteht aus arglos Text wehrlos.
Hab ich was andres geschrieben?
PaulVitti schrieb:Meine Gedanken dazu: Geht das Gericht da, von einer Filmfigur a la Lara Croft aus? Frau Brieger hätte darauf gefasst sein müssen, dass ihre grosse Liebe sie hinterrücks mit einem Draht um den Hals angreift und hätte ihn mit einem Ellenbogenschlag ins Gesicht, zuerst irritieren sollen um ihn anschliessend mit einem gezieltem Fusstritt in die Weichteile, ins Land der Sterne zu verfrachten?
Offenbar geht das Gericht davon aus, dass nicht sicher ist, dass der Angriff von hinten erfolgte. Von vorne hätte Lolita Brieger den Angriff sehen können und sich dementsprechend (vermutlich erfolglos) wehren können. Dann liegt nach h.M keine Heimtücke mehr vor.
Ich gebe Dir aber insoweit recht, als dass das Ganze sehr theoretisch ist. Der Lara Croft-Vergleich passt da sehr gut. Das ist das Riesenproblem mit Leuten, die sich mit körperlicher Gewalt eben nur theoretisch auseinander gesetzt haben. Theoretisch denkbar ist immer was, praktisch machbar ist viel weniger.
Ich würde, als Nebenkläger bezüglich der Heimtücke auf das besondere Vertrauensverhältnis abstellen. Denn sicherlich muss jeder von uns damit rechnen einmal angegriffen zu werden, allerdings sollten die Anforderung an diese allgemeine Vorsicht bei bestimmten Personen deutlich herunter geschraubt werden. So sollte man zB bei einem 14-jährigen keinen Argwohn gegenüber der Mutter voraussetzen (abgesehen von begründbaren Einzelfällen). Ebenso verhält es sich hier - eine solche heimliche Liebesbeziehung ist ja schon etwas sehr intimes, das alleine aufgrund der Geheimhaltung ein besonderes Vertrauen voraussetzt. Dass eine sehr verliebte, noch dazu schwangere 18-jährige in einem solchen Verhältnis eine deutlich geringere Argwohnsschwelle hat ist sicher normal und auch gut und richtig so.
PaulVitti schrieb:Welche Signalwirkung hat es auf den Täter? Derart unreflektiert (verzeiht die milde Ausdrucksweise) wie er sich in den letzten 29 Jahren verhalten hat und sich lesbar immer noch verhält.
Könnte es sein, dass er mit diesem Entscheid des Gerichts, sich selbst bestätigt fühlen könnte?
Könnte es sein, dass das Gericht mit diesem Entscheid, eine Gefährdung des Zeugen stillschweigend in Kauf nimmt?
Das definitiv. Er hätte ja auch einen Deal abschliessen können - das Gericht erkennt auf Totschlag, dafür erzählt er wie es war. Hat er nicht, er klammert sich weiter an die Legende vom unbekannten Dritten. Oder die Unschuldsvermutung.
Deswegen denke ich auch, dass das Urteil im Zuge der Revision gekippt wird. Oder eben die Verjährungsfristen geändert werden (was in diesem Fall dann nichts mehr nützen würde)
Das mit dem Zeugen hab ich mir auch gedacht. Allerdings denke ich nicht, dass da eine konkrete Gefahr besteht. Man darf sich da nicht zu sehr von Hollywood-Killern inspirieren lassen.
@valadon Gerne
:)