Es ist hier zwar in den vergangenen Tagen schon einiges zum Urteil geschrieben worden, aber ich möchte meine Gedanken zum Freispruch hier auch noch zusammenfassen.
Ich halte das Urteil für falsch.
Ich bin der Auffassung, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Angeklagten ein Handeln aus niedrigen Beweggründen und eine heimtückische Begehung der Tat nachzuweisen ist.
Im Hinblick auf die niedrigen Beweggründe kommt es darauf an, aus welcher Motivation heraus Josef K. Lolita B. getötet hat und hierbei spielt die Persönlichkeit des Angeklagten eine entscheidende Rolle.
Seine Persönlichkeit wollte Josef K. so gut es geht verbergen. Daher hat er zum Tatvorwurf geschwiegen und auch Gespräche mit dem psychiatrischen Sachverständigen von vorneherein abgelehnt. Das ist sein gutes Recht .Das spricht ihm niemand ab.
Das hatte jedoch nicht zur Folge, dass keinerlei Feststellungen über die Persönlichkeit des Angeklagten getroffen werden konnten und somit die Handlungsmotivation nicht erkennbar war,auch wenn die Tat vor fast 30 Jahren geschehen ist.
Der Persönlichkeit des Angeklagten konnte sich das Gericht über eine Vielzahl von Zeugenaussagen nähern. Zur Unterstützung war während eines jeden Verhandlungstages ein Psychiater als sachverständiger Zeuge anwesend, der das Verhalten des Angeklagten beobachtet hat und der die Aussagen der Zeugen mit angehört hat.
Wichtige Zeugen waren mE in diesem Zusammenhang die Freundin von Lolita Brieger und eine Bekannte und Nachbarin von Josef K. Letztere hat im Anschluss an ihre Aussage sogar ein recht beeindruckendes Interview gegeben.
Sie hat vor laufender Kamera ausgesagt, dass Josef K. seine Partnerinnen wie Kaugummi behandelt habe. Er habe sie, wenn sie ihm nicht mehr geschmeckt haben und ausgelutscht waren, ausgespuckt und sich ein neues Kaugummi genommen. Ihre Einschätzung hat sie untermauert mit Beobachtungen, die sie gemacht hat als Josef K. sich von einer seiner Ehefrauen getrennt hat.
Eine Freundin von Lolita Brieger hat ausgesagt, dass Josef K. schon als Lolita noch gelebt hat und auf eine Fortsetzung der Beziehung gehofft hat, eine neue Freundin aus Udenbreth hatte und dass er auch bei ihr angefragt habe, ob sie denn nicht an ihm interessiert sei. Sie hat auch eine Szene beobachtet, als Josef K. nach einem Gespräch mit Lolita, als sie draußen bei ihm an seinem Auto stand, einfach angefahren sei, um wegzukommen, so dass Lolita hingefallen sei. Andere Zeuginnen haben ausgesagt, dass Josef K. am Ende der Beziehung schon mal zur Mistgabel gegriffen habe usw..
Aufgrund dieser Aussagen kann man erkennen, wie Josef K. mit Frauen umgeht, wenn er ihrer überdrüssig ist. Seine Behauptung, Lolita habe das Geld seines Vaters angenommen und lebe in Holland als Prostituierte zeigt außerdem wie respektlos er über Frauen redet.
Lolita B. wollte sich nicht wie ein ausgelutschtes Kaugummi bzw. wie ein letztes Stück Dreck behandeln lassen ( so hat sie sich in einem Brief tituliert, weil sie sich so behandelt fühlte ).
Es war ihr gutes Recht, dass sie nicht abtreiben wollte und dass sie alles von Josef K. einfordern wollte, was ihrem Kind zustand. Diese Haltung hat sie jedoch das Leben gekostet.
Damit konnte mE Josef K. nicht umgehen, dass ihn jemand zur Verantwortung zieht und dass er nicht nach Gutsherren Art unbehelligt machen kann was ihm gefällt. Das war die Triebfeder bei der Tötung der Mutter seines ungeborenen Kindes und dieser Beweggrund ist mE ein niedriger.
Sein Verhältnis zum Vater spielt mE bei der Behandlung der Frauen keine entscheidende Rolle. Es mag sein, dass er die Beziehungen, die er nicht mehr wollte, auch mit Hinweis auf seinen Vater beendet hat, weil er dadurch die eigentliche Verantwortung elegant, aber auch feige auf seinen Vater abgewälzt hat ,in dem er ihn vorgeschoben hat.
So ähnlich hat es auch der psychiatrische Gutachter gesehen, denn er hat konstatiert, dass der Konflikt mit dem Vater Josef K. nicht zur Tötung seiner Ex-Geliebten gebracht habe.
Nachzulesen ist das hier:
http://www.ksta.de/html/artikel/1337763212147.shtmlIch sehe hier keinen Raum für die Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“. Diesen Grundsatz darf man nicht außer Acht lassen, aber man darf ihn auch nicht überstrapazieren. Der Gutachter jedenfalls hat aus den Aussagen, die er gehört hat, einen Vater-Sohn-Konflikt nicht als Triebfeder des Handelns entnehmen können.
Noch zur Heimtücke:
Bezüglich der Drahtstücke hat die Gutachterin Dr. Susanne Greif ausgesagt, dass eine andere Funktion als die einer Schlinge fast ausgeschlossen werden kann. Es ist nicht recht nachvollziehbar, warum das Gericht unter diesen Voraussetzungen das Merkmal der Heimtücke als nicht gegeben angesehen hat.
"Dazu die Sachverständige Dr. Susanne Greif gegenüber unserer Zeitung: „Die Stücke sind von ihrer Beschaffenheit ähnlich genug, um zusammengehört zu haben. Auch die Fundlage lässt darauf schließen; eine andere Funktion als eine Schlinge kann fast ausgeschlossen werden."
http://www.input-aktuell.de/Nach alledem hoffe ich, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.