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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 13:40
@LivingElvis
Ich denke schon das es Konstanten gibt. Der Mensch vermag es nur nicht diese zu definieren. Dennoch ist es lohnend dies anzustreben.

Bei Gesetzen kommen unendlich viele Dinge dazu, die dazu führen das es jede Form annehmen kann. Recht allgemein ergibt sich daher nicht aus der Philosophie sonder sie ist eher ein sehr kleiner Bestandteil davon.

Die Philospophie ist vielleicht keine Konstante, aber in erster und zweiter Näherung schon wenn man deutsches Recht im letzten Jahrhundert betrachtet.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 14:14
@Ludwig_01
Vielen Dank! Aber zuviel der Eher.

Man muss immer das Positive und -vor allem- in die Zukunft sehen. Wenn das jetzt so ist, dann ist das sicher unbefriedigend, aber wenns dafür sorgt, dass da nachgebessert wird, ist das auch was. Ganz abgesehen davon, dass die Familie Brieger nun -soweit es geht- mit diesem Thema abschließen kann und Gewissheit hat. Viel zu lange hat sich dieses Märtyrium für sie hingezogen.

Ich denke nicht, dass sich mit dem Thema kein Wahlkampf gewinnen lässt, denn der spektakuläre Fall rückt ja gerade diese Problematik in das öffentliche Interesse. Von daher - den Versuch ist es in jedem Fall wert.
Zitat von etienne_aetienne_a schrieb:Ich denke schon das es Konstanten gibt. Der Mensch vermag es nur nicht diese zu definieren. Dennoch ist es lohnend dies anzustreben.

Bei Gesetzen kommen unendlich viele Dinge dazu, die dazu führen das es jede Form annehmen kann. Recht allgemein ergibt sich daher nicht aus der Philosophie sonder sie ist eher ein sehr kleiner Bestandteil davon.

Die Philospophie ist vielleicht keine Konstante, aber in erster und zweiter Näherung schon wenn man deutsches Recht im letzten Jahrhundert betrachtet.
Finde ich nicht. Eine Konstante birgt immer den Nachteil des Stehenbleibens, des sich nicht Weiterentwickelns. Du unterstellst eine absolute Wahrheit, ich unterstelle, dass es diese nicht gibt.

Die Philosophie ist ein DAS Gebiet des Rechts. Nachrangig kommt die Rechtswissenschaft hinzu und versucht sich in der Auslegung des geschriebenen und ungeschriebenen Rechts. Aber die Entstehung des Rechts ist ein höchstphilosophischer Vorgang. Aus diesen philosophischen Vorgängen entstehen Gesetze, werden bestehende Gesetze geändert oder abgeschafft. Das Recht ist Teil der Philosophie, den es wird ja gerade aus der von Dir beschriebenen Frage nach Gerechtigkeit geboren.

Was das ist definiert temporal und regional jeder anders. Wie in allen Gebieten der Philosophie. Es gibt keine Konstante, weil es keine feststehende Regel für die Philosophie gibt. Nur weil WIR heute meinen, Diebstahl sei etwas verwerfliches und zu ahnden muss das nicht bedeuten, dass das immer und überall auf der Welt genauso gelten muss.


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13.06.2012 um 14:20
@LivingElvis
Danke das Du noch einmal darauf eingegangen bist. Ich werde nichts mehr dazu schreiben da ich deinen Standpunkt nachvollziehen kann und leider noch einen Termin habe.
lg Etienne


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

13.06.2012 um 14:30
@Cleo1956 schrieb:
Zitat von Cleo1956Cleo1956 schrieb:Mensch,was soll die Kripo denn noch alles beweisen? In Zukunft muss der Taeter mit der Leiche auf der Wache erscheinen oder auf frischer Tat ertappt werden,um ihn zu ueberfuehren,oder wie?
Der Polizei gebührt an dieser Stelle ein Dank, denn immerhin ist es ihr gelungen den Kronzeugen zum Reden zu animieren und zudem Lolitas Leiche zu finden und zu bergen, so dass Lolitas Mutter und Lolitas Geschwister sie würdevoll auf dem Friedhof neben ihrem Vater beisetzen konnten. Lolita Brieger und ihr ungeborenes Kind haben am 4. November 2011 in Berk nahe Frauenkron ihre letzte Ruhe gefunden. Seit dem Gerichtsurteil stehen auf dem Grab viele Blumen, habe ich gelesen.


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13.06.2012 um 14:48
@etienne_a
Alles klar, bis bald mal wieder :)

@Scipper
100% Zustimmung!


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13.06.2012 um 14:50
@Scipper
Das ist aber 100% richtig, Scipper, - und "Jüppchen" muss damit leben. Ich hätte ihn lieber hinter Gittern gewusst, einfach der Sühne wegen. Dennoch, unser Rechtsstaat ist mir noch viel viel mehr wert, als der Sühnegedanke an einen Einzelnen. "Jüppchen" findet seine Grenzen mit Sicherheit.


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13.06.2012 um 19:56
...jetzt folgen Taten statt vieler weiterer Worte - hoffe bis zum WE den Petitonstext fertig zu haben - hierzu bitte ich noch v.a. Forenteilnehmer mit juristischem Hintergrund um Ratschläge und Ideen... ( habe selber einen technischen Beruf )

"Novelle des §78 StGb vor dem Hintergrund neuer kriminaltechnischer Möglichkeiten" wäre ein guter Arbeitstitel - mit Verweis auf den Mordfall Lolita Brieger als Präzedenzfall...

..trotz des traurigen Sachverhalts stimmt es doch wieder positiver etwas bewegen - ganz im Sinne vom sich derzeit abzeichenden, langerwarteten Politikwechsel zu mehr basisdemokratischen Stukturen.

In diesem Sinne möcht ich mich vorab bedanken - freue mich auf Anregungen und Ideen - gerne auch via PM

VG Thommy


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13.06.2012 um 20:03
@Thommy-77
You´ve got mail


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13.06.2012 um 20:17
@LivingElvis
...already replied :-)


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13.06.2012 um 20:53
@Thommy-77

Mein Vorschlag wäre, die Verjährung für Totschlag einheitlich auf 30 Jahre festzulegen. Die Regelung wäre in den § 78 StGB aufzunehmen. Mord ist was ganz anderes und der verjährt nie.


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13.06.2012 um 21:33
Hallo zusammne,

ich möchte auch mal meine Meinung dazu kund geben.

Es ist doch so, keine Leiche, kein Mord? Oder?


Warum beginnt die Verjährungsfrist dann mit der Tatausübung, so diese sich nach so einer langen Zeit noch eindeutig bestimmen läßt? Sollte die Frist nicht eher mit dem Auffinden der Leiche beginnen?

Nur so ein Gedanke. Damit wären die 29 Jahre Ausharren des Herrn K. umsonst gewesen und er hätte noch voll zur Verantwortung gezogen werden können.

Liebe Grüße ins Forum

Antonia


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13.06.2012 um 21:40
Zitat von anroniaanronia schrieb:Es ist doch so, keine Leiche, kein Mord? Oder?
Nein. Es gibt genügend Verurteilungen wegen Mordes auch ohne Leiche. Siehe Peggy Knobloch, Waldemar Stehnke, Alexander Penner, Rudolf Rupp und und und

Das Auffinden der Leiche ist nicht Voraussetzung für einen Mordprozess.

Die Verjährungsfrist beginnt immer, wenn die Tat beendet ist. (§78a StGB)


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13.06.2012 um 21:45
O.K. Danke für die Aufklärung, aber was, wenn sich der Todeszeitpunkt nicht feststellen läßt?

Nimmt man dann das Datum des Verschwindens?

LG


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13.06.2012 um 21:52
Gerne :)

Naja...Du kannst es ja schon eingrenzen. Nötigenfalls wird das einfach angenommen. Es kommt ja dabei i.d.R auch nicht auf ein paar Tage an.

Datum des Verschwindens wäre also der frühest mögliche Zeitpunkt, wenn sich Hinweise ergeben, dass das Opfer gefangen gehalten wurde, geht man n Stück weiter nach hinten.
LG


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14.06.2012 um 14:10
Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben im Mordfall Lolita Brieger beim BGH Revision eingelegt

Trier/Frauenkron/Scheid-D. (boß) Der "Lolita-Prozess" geht erwartungsgemäß weiter. Die Trierer Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Nebenklägerinnen haben am Mittwoch gegen das Urteil im "Mordfall Lolita Brieger" Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Der 51-jährige Landwirt Josef K. aus Scheid war am Montag vom Landgericht Trier vom Vorwurf des Mordes an Lolita Brieger freigesprochen worden. Der festgestellte Totschlag zulasten der 18-jährigen schwangeren Frau vom 4. 11.1982 war verjährt.

Der Vertreter der Nebenklägerinnen Mutter Hildegard und Schwester Petra Brieger - Rechtsanwalt Hans-Josef Ewertz aus Daun - gegenüber unserer Zeitung: "Die Revision haben wir beim Landgericht Trier eingereicht. Es wird jetzt etwa noch einen Monat dauern, bis uns die Urteilsbegründung vorliegt. Dann haben wir nochmals vier Wochen Zeit für die Revisionsbegründung. Haben wir Erfolg, dann wird der Fall vom BGH an das Landgericht zu einer anderen Kammer zurückverwiesen und das Ganze wird teilweise neu aufgerollt."

Die Revision ist an hohe juristische Anforderungen gebunden, da man hier schlüssig begründen muss, warum ein Urteil hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale und Beweisführung überprüft werden sollte.

Mit einer Entscheidung des BGH-Senats wird erfahrungsgemäß gegen Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres gerechnet.

Die Kammer des Landgerichts Trier hat nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Angeklagte seine notwendigen Auslagen selbst tragen muss und er für die Zeit der Untersuchungshaft vom 9.9.2011 bis 11.6.2012 nicht entschädigt wird.

Weil das Gericht in seinem Urteil den Totschlag durch den Angeklagten und Ex-Freund festgestellt hat, sind viele Einwohner im Raum Frauenkron/Scheid immer noch schockiert, dass der Täter aufgrund der Verjährung auf freien Fuß gesetzt wurde und wieder unter ihnen ist. [...]

Quelle: input aktuell, 13.06.2012
Link: http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=1&newsid=37979


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14.06.2012 um 14:51
@valadon

Nun ja, dann besteht ja noch Hoffnung, dass in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen worden ist.

Mir ist unverständlich , warum das Gericht, wenn es davon ausgeht, dass Josef K. seine schwangere Freundin getötet hat, das Vorliegen von niedrigen Beweggründen nicht bejaht hat.

Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Triebfeder zur Tat sittlich und moralisch auf tiefster Stufe steht. Die Formulierung stammt aus uralten Reichsgerichtsentscheidungen und sie hat noch heute Gültigkeit.

Als Triebfeder zur Tat kann man doch nur sehen, dass Josef K. sich seiner schwangeren Freundin entledigt hat, weil er für das Kind, das sie erwartet hat, keinen Unterhalt zahlen wollte und weil er nicht wollte, dass diesem Kind einmal ein Teil dessen zusteht, was er hinterlässt. Was soll denn sonst das Tatmotiv gewesen sein?

Der Gutachter hat doch eine Affekttat in seinem Gutachten ausgeschlossen. Das kalkulierte Nachtatverhalten, das Verpacken, Aufbewahren und Entsorgen der Leiche passe nicht zu einem Affekt. Dieses hat das Gericht bei der Urteilsbegründung doch völlig außer Acht gelassen. Da muss mE auch die Revisionsberündung ansetzen.

In anderen ähnlich gelagerten Fällen haben Gerichte keine Skrupel gehabt niedrige Beweggründe anzunehmen. Ich denke da an den Fall Karen G aus Hannover, wo Michael P. ,der inzwischen verstorben ist, wegen Mordes verurteilt worden ist, obwohl die Leichen nie gefunden worden sind und er geschwiegen hat. Das Gericht hat in seinem Fall als Tatmotiv gesehen, dass er sich der Unterhaltspflicht durch Tötung seiner Freundin und des gemeinsamen Kindes entledigen wollte und dieses im Rahmen eines letzten Gesprächs in der Wohnung der Opfer auch getan hat.


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14.06.2012 um 15:03
@AngRa
Seh ich ähnlich.

Die haben da wohl -was man den Berichten entnehmen kann- angenommen, dass sich Josef K. (die Abkürzung klingt in diesem Zusammenhang äußerst zynisch :( ) unter einem enormen Druck gesehen habe, da der Vater die Verbindung nicht wolle. Da sieht man dann einen Unterschied zum bloßen Vermeiden von Unterhaltszahlungen.

Eifersucht ist ja per se auch nicht immer ein sonstiger niedriger Beweggrund. Ist aber schwer, da aus der Berichterstattung was abzuleiten. Ich bin trotzdem zuversichtlich, dass das noch was wird.


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14.06.2012 um 15:26
Dazu ist aber anzumerken,dass in der Gerichtsverhandlung das tatsächliche Verhältnis zwischen Vater und Sohn K. nicht aufgearbeitet werden konnte, denn Josef K. und seine Angehörigen, die über das Verhältnis zwischen Vater und Sohn aus eigener Wahrnehmung hätten etwas aussagen können, haben geschwiegen.

Also steht im Vordergund, dass die Tötung geschah,um sich Zahlungsverpflichtungen zu entziehen.


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14.06.2012 um 15:56
Ich weiß nicht, inwieweit da andere Zeugen zur Erhellung beigetragen haben. Aber auch da hast Du "in dubio pro reo".

Hast Du konkrete Hinweise, dass es so gewesen sein könnte, so ist das für den Angeklagten günstigere anzunehmen, wenn begründbare Zweifel am Ungünstigeren bestehen.

Nur weil man das nicht weiter erhellen kann, weil Personen ihre strafprozessual garantierten Rechte wahrnehmen, kannst Du nicht einfach eine deutlich ungünstigere Variante annehmen.


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15.06.2012 um 10:05
Es ist hier zwar in den vergangenen Tagen schon einiges zum Urteil geschrieben worden, aber ich möchte meine Gedanken zum Freispruch hier auch noch zusammenfassen.

Ich halte das Urteil für falsch.

Ich bin der Auffassung, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dem Angeklagten ein Handeln aus niedrigen Beweggründen und eine heimtückische Begehung der Tat nachzuweisen ist.
Im Hinblick auf die niedrigen Beweggründe kommt es darauf an, aus welcher Motivation heraus Josef K. Lolita B. getötet hat und hierbei spielt die Persönlichkeit des Angeklagten eine entscheidende Rolle.

Seine Persönlichkeit wollte Josef K. so gut es geht verbergen. Daher hat er zum Tatvorwurf geschwiegen und auch Gespräche mit dem psychiatrischen Sachverständigen von vorneherein abgelehnt. Das ist sein gutes Recht .Das spricht ihm niemand ab.

Das hatte jedoch nicht zur Folge, dass keinerlei Feststellungen über die Persönlichkeit des Angeklagten getroffen werden konnten und somit die Handlungsmotivation nicht erkennbar war,auch wenn die Tat vor fast 30 Jahren geschehen ist.

Der Persönlichkeit des Angeklagten konnte sich das Gericht über eine Vielzahl von Zeugenaussagen nähern. Zur Unterstützung war während eines jeden Verhandlungstages ein Psychiater als sachverständiger Zeuge anwesend, der das Verhalten des Angeklagten beobachtet hat und der die Aussagen der Zeugen mit angehört hat.

Wichtige Zeugen waren mE in diesem Zusammenhang die Freundin von Lolita Brieger und eine Bekannte und Nachbarin von Josef K. Letztere hat im Anschluss an ihre Aussage sogar ein recht beeindruckendes Interview gegeben.

Sie hat vor laufender Kamera ausgesagt, dass Josef K. seine Partnerinnen wie Kaugummi behandelt habe. Er habe sie, wenn sie ihm nicht mehr geschmeckt haben und ausgelutscht waren, ausgespuckt und sich ein neues Kaugummi genommen. Ihre Einschätzung hat sie untermauert mit Beobachtungen, die sie gemacht hat als Josef K. sich von einer seiner Ehefrauen getrennt hat.

Eine Freundin von Lolita Brieger hat ausgesagt, dass Josef K. schon als Lolita noch gelebt hat und auf eine Fortsetzung der Beziehung gehofft hat, eine neue Freundin aus Udenbreth hatte und dass er auch bei ihr angefragt habe, ob sie denn nicht an ihm interessiert sei. Sie hat auch eine Szene beobachtet, als Josef K. nach einem Gespräch mit Lolita, als sie draußen bei ihm an seinem Auto stand, einfach angefahren sei, um wegzukommen, so dass Lolita hingefallen sei. Andere Zeuginnen haben ausgesagt, dass Josef K. am Ende der Beziehung schon mal zur Mistgabel gegriffen habe usw..

Aufgrund dieser Aussagen kann man erkennen, wie Josef K. mit Frauen umgeht, wenn er ihrer überdrüssig ist. Seine Behauptung, Lolita habe das Geld seines Vaters angenommen und lebe in Holland als Prostituierte zeigt außerdem wie respektlos er über Frauen redet.

Lolita B. wollte sich nicht wie ein ausgelutschtes Kaugummi bzw. wie ein letztes Stück Dreck behandeln lassen ( so hat sie sich in einem Brief tituliert, weil sie sich so behandelt fühlte ).
Es war ihr gutes Recht, dass sie nicht abtreiben wollte und dass sie alles von Josef K. einfordern wollte, was ihrem Kind zustand. Diese Haltung hat sie jedoch das Leben gekostet.

Damit konnte mE Josef K. nicht umgehen, dass ihn jemand zur Verantwortung zieht und dass er nicht nach Gutsherren Art unbehelligt machen kann was ihm gefällt. Das war die Triebfeder bei der Tötung der Mutter seines ungeborenen Kindes und dieser Beweggrund ist mE ein niedriger.

Sein Verhältnis zum Vater spielt mE bei der Behandlung der Frauen keine entscheidende Rolle. Es mag sein, dass er die Beziehungen, die er nicht mehr wollte, auch mit Hinweis auf seinen Vater beendet hat, weil er dadurch die eigentliche Verantwortung elegant, aber auch feige auf seinen Vater abgewälzt hat ,in dem er ihn vorgeschoben hat.

So ähnlich hat es auch der psychiatrische Gutachter gesehen, denn er hat konstatiert, dass der Konflikt mit dem Vater Josef K. nicht zur Tötung seiner Ex-Geliebten gebracht habe.

Nachzulesen ist das hier:

http://www.ksta.de/html/artikel/1337763212147.shtml

Ich sehe hier keinen Raum für die Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“. Diesen Grundsatz darf man nicht außer Acht lassen, aber man darf ihn auch nicht überstrapazieren. Der Gutachter jedenfalls hat aus den Aussagen, die er gehört hat, einen Vater-Sohn-Konflikt nicht als Triebfeder des Handelns entnehmen können.

Noch zur Heimtücke:

Bezüglich der Drahtstücke hat die Gutachterin Dr. Susanne Greif ausgesagt, dass eine andere Funktion als die einer Schlinge fast ausgeschlossen werden kann. Es ist nicht recht nachvollziehbar, warum das Gericht unter diesen Voraussetzungen das Merkmal der Heimtücke als nicht gegeben angesehen hat.

"Dazu die Sachverständige Dr. Susanne Greif gegenüber unserer Zeitung: „Die Stücke sind von ihrer Beschaffenheit ähnlich genug, um zusammengehört zu haben. Auch die Fundlage lässt darauf schließen; eine andere Funktion als eine Schlinge kann fast ausgeschlossen werden."

http://www.input-aktuell.de/


Nach alledem hoffe ich, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird.


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