etienne_a schrieb:Auf jeden Fall hat das Urteil einen Widerspruch zwischem ethischem Denken und realen Gesetzen aufgezeigt.
Letztere sind immer nur von vorrübergehender Dauer und daher nur von geringer Bedeutung. Setzt man ersteres mit philosophischen Maßstäben um so hat es bestand.
Ein solches Urteil wäre nicht nur heute - gerecht - sonder auch noch in 2000 Jahren.
Wenn wir heute von einem Fall vor 2000 Jahren lesen würde welcher ähnlich gelagert ist wie dieser so würde es uns auch nicht wirklich interessieren aus welchen zeitlich aktuellen rechtstechnischen Gründen der Mörder unbehelligt blieb. Das ist nicht von belang.
Wenn das Gericht davon überzeugt ist das er es war dann gilt: Keine Strafe für den Mord an einer schwangeren 18 jährigen ist nicht gerecht. Das gilt heute und auch in Zukunft wenn die momentanen Gesetze nicht mehr existieren.
Das aller wichtigste Gebot in einer Gesellschaft zu brechen kann nicht folgenlos bleiben. Auch wenn es ein Einzelfall ist so zerstört es einen Teil unserer Gesellschaft.
Du behauptest, ethisches Denken würde sich nicht verändern. Das stimmt so nicht. Und das schlägt sich auch in Gesetzen nieder. Gesetze sind immer auch Ausdruck der jeweiligen ethischen und moralischen Vorstellung einer Gesellschaft.
So hat man den §175 StGB 1988 gestrichen, weil man in Homosexualität nichts verwerfliches mehr sah. Das war in den 50er Jahren gänzlich anders.
Hier spielt das aber überhaupt keine Rolle. Die Verjährungsfristen sind rein praktische Konstrukte, die aus der pragmatischen Erwägung heraus entstanden sind, dass auch ungeklärte Kriminalfälle irgendwann abgeschlossen werden müssen, wenn man nicht einen stetig wachsenden Aktenberg vor sich herschieben will. Es mag zwar interessant sein, wer der Mörder von Hinterkaifeck war, präventiv oder repressiv spielt das aber aller Wahrscheinlichkeit nach keine Rolle mehr.
Früher war es nunmal so, dass Fälle größeren Alters faktisch nicht mehr aufzuklären waren. Das musste man dann auch irgendwann abschließen. Mord wurde da erst ausgenommen, um den Tätern des Nationalsozialmus nicht die Chancen zu geben, nach 15 oder 20 Jahren Auslandsaufenthalt unbehelligt nach Deutschland zurückkehren zu können. Es war also für aufgeklärte Fälle, in denen man lediglich der Täter nicht habhaft werden konnte, gedacht.
Heute ist die Situation anders. Aufgrund neuer Kriminaltechnologie und neuer Informationstechnologie sind wir auch durchaus in der Lage solche alten Kamellen aufzuklären. Geändert hat im Gesetz deswegen keiner was, weil das als Problem vorher so gar nicht erkannt wurde. Der Fall Brieger ist diesbezüglich meines Wissens einmalig. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass der Fall eine Änderung des § 78 StGB nach sich ziehen wird.