Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger
13.07.2012 um 21:37@PaulVitti
Es fehlt sogar der Beweis, dass der Angeklagte überhaupt irgendwas angestellt hat. Er wurde vom Landgericht freigesprochen. Erwiesen ist nur eine Sache: Der Kronzeuge wusste wo die Leiche war. Also ist anzunehnmen, dass er beim Verstecken der Leiche anwesend war, was er ja auch gesagt hat. Ob der Angeklagte, der freigesprochen wurde, auch dabei war, ist nicht durch Beweise untermauert.
Es fehlt sogar der Beweis, dass der Angeklagte überhaupt irgendwas angestellt hat. Er wurde vom Landgericht freigesprochen. Erwiesen ist nur eine Sache: Der Kronzeuge wusste wo die Leiche war. Also ist anzunehnmen, dass er beim Verstecken der Leiche anwesend war, was er ja auch gesagt hat. Ob der Angeklagte, der freigesprochen wurde, auch dabei war, ist nicht durch Beweise untermauert.