Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger
14.07.2012 um 16:47Im übrigen kann es nicht Sinn des Strafrechtes sein, riesige Verjährungsfristen festzulegen und damit der Verschleppung von Ermittlungen ungewollt Vorschub zu leisten. Die Opfer und deren Angehörige haben Anspruch auf zeitnahe und zügige Ermittlungen bei Tötungsdelikten. Es kann nicht sinnvoll sein, dass Kapitalverbrechen (Mord oder Totschlag) erst nach 30 oder 40 oder 50 Jahren aufgeklärt werden. Das oll kein Voruf sein, denn der Fall wurde ja jetzut aufgeklärt. Man darf sich dann aber nicht wundern, wenn aufgrund von Unklahrheiten nach so langer Zeit (29 Jahre nach der Tat) nur noch ein Freispruch rauskommen kann, weil Zeugen nicht mehr leben und weil die DNA-Spuren des Täters am Tatwerkzeug (Eisendraht) sich in Luft aufgelöst haben.