Scipper schrieb:Das StGB unterscheidet zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). Mord verjährt nicht. Die Verjährungsfristen ergeben sich aus § 78 StGB. Mord verjährt nicht (§ 78 Abs 2 StGB).
Danke
@Scipper für diese wieder mal sachlichen Ausführung. Ich habe gestern abend zwar schon die Nachfrage von dem User gelesen und hätte mich heute kurz dazu geäußert. Ich fand es schon sehr merkwürdig, dass jemand diese provokative Frage
Robert80 schrieb:Oder kuschelt die Justiz mit dem Mörder?
stellt, und entweder die ausgeführten Erklärungen in den Postings zuvor ignoriert oder welche Absichten dieser User hier hat. Deswegen wollte ich - gerade ob des polemischen Untertons - gestern abend nicht mehr äußern.
Ich kann es nur noch mal wiederholen, emotional ist das Urteil für mich auch unglücklich, juristisch aber korrekt.
Cleo1956 schrieb:Leider macht mich persönlich das nicht zufrieden ,es ist nicht abgeschlossen......
Tja, das Strafgesetzbuch ist nun mal kein Wunschkonzert. Wenn das Gericht zu einem Urteil kommt, ist es eben doch abgeschlossen. Deine Energie könntest du ja vielleicht dahingehend kanalisieren, eine Petition einzureichen, damit z.B. für künftige Verfahren die Verjährungsfrist bei Totschlag geändert wird. Alles andere ist nicht sehr zielführend.
Und wie soll man denn Deine - sinngemäße - Behauptung interpretieren, dass, wenn ein Gerichtsverfahren mit Urteil beendet wurde, dass das Verfahren für Dich nicht abgeschlossen ist. Das klingt für mich etwas unbehaglich.
Scipper schrieb:Es war von vornherein nur mit einem Freispruch zu rechnen - und zwar aus zwei wichtigen Gründen:
1. wegen dem Fristlablauf in Bezug auf Totschlag (die Verjährungsfrist war überschritten) und
2. wegen Beweismangel in Bezug auf die Mordmerkmale (wichtige Zeugen waren verstorben).
Um einen Mord nachzuweisen, hätte man den Fall viel früher aufrollen sollen (vor 20 Jahren). Und um einen Totschlag nachzuweisen und bestrafen zu können, hätte man auf die Frist achten sollen. Beides wurde nicht beachtet. Der Fall wurde meines Erachtens als Cold Case auf die lange Bank geschoben.
So sehe ich es auch. Wenn man sich früher dran gewagt hätte, hätte es - selbigen Verlauf vorausgesetzt - ein besseres Ergebnis erbringen können. Allerdings stelle ich mir dann die Frage, ob der selbige Verlauf zustande gekommen wäre. Ein Schlüsselpunkt war für mich, dass bei der Vernehmung der Helfer bewegt werden konnte, auszusagen. Das ist aus meiner Sicht eine kleine Nuance, die zu einem anderen Zeitpunkt schon wieder ganz anders aussehen könnte. Ich meine, dass der Eindruck oder die Befürchtung des Helfers, dass ihm die Schuld in die Schuhe geschoben werden könnte, noch unmittelbarer gewesen wäre, so dass er nichts gesagt hätte. Spekulieren bringt jetzt aber nicht viel.