Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern in D
01.12.2021 um 20:49Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet. Suche nach dem Täter mit Bildern und einem Video
Tatkomplex 7, grünes Bad, Aufnahmezeit: Oktober 2010 - Dezember 2015Quelle: https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/UnbekanntePersonen/Schwerer_Kindesmissbrauch/Sachverhalt.html?nn=26874#fahndungsgalerie183392 (Archiv-Version vom 02.12.2021)
Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.
Das Bundeskriminalamt fahndet im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - nach einem unbekannten, heute zwischen 31 und 51 Jahre alten Beschuldigten, der im Verdacht steht, mindestens sieben männliche Kinder zwischen den Jahren 2010 und 2019 teilweise schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und die Bild- bzw. Videodateien im Zeitraum von 2015 bis 2019 auf kinderpornographischen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.
Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt liegen Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch der zu den Tatzeitpunkten zwischen 1 und 10 Jahre alten Kindern durch den Tatverdächtigen zeigen. Dieser hat vermutlich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun und benutzt bei Anreden die ungewöhnliche Formulierung „Hy“ als Begrüßung.
Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach dem genannten Zeitraum durch den Täter möglicherweise weitere Kinder missbraucht worden sind oder noch missbraucht werden. Sämtliche bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, der Opfer oder der Tatorte geführt.