Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger
15.07.2012 um 13:26Hier ein Bericht, aus dem klar und eindeutig hervorgeht, wie das Gerichtsurteil zu verstehen ist:
"Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel am Montag zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin. Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Die Leiche der damals 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden." (Quelle: Hamburger Abendblatt, 13.06.2012).
Was hat das mit dem Befinden des Opfers (Lolita Brieger) zu tun? Es tut mir leid, aber ich verstehe das nicht. Es ging doch um die Frage, ob ein Mord vorliegt und ob der Angeklagte der Täter ist. Das Gericht kam zum Ergebnis, es war kein Mord nachweisbar und dass Totschlag verjährt ist.
Also erhebt sich diese Frage: Erfolgte der Freispruch zu Recht oder zu Unrecht? Das wird der BGH prüfen, denn es wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Also muss man das Urteil des BGH abwarten. Vermutlich wird erst gegen Jahresende 2012 mit dem BGH-Urteil zu rechnen sein.
"Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel am Montag zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin. Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Die Leiche der damals 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden." (Quelle: Hamburger Abendblatt, 13.06.2012).
Was hat das mit dem Befinden des Opfers (Lolita Brieger) zu tun? Es tut mir leid, aber ich verstehe das nicht. Es ging doch um die Frage, ob ein Mord vorliegt und ob der Angeklagte der Täter ist. Das Gericht kam zum Ergebnis, es war kein Mord nachweisbar und dass Totschlag verjährt ist.
Also erhebt sich diese Frage: Erfolgte der Freispruch zu Recht oder zu Unrecht? Das wird der BGH prüfen, denn es wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Also muss man das Urteil des BGH abwarten. Vermutlich wird erst gegen Jahresende 2012 mit dem BGH-Urteil zu rechnen sein.