@valadon Mich stört nicht der Freispruch, sondern mit ärgert eine ganz andere andere Sache: Der Fall hat zu lange auf Eis gelegen und aus dem Grund ist die Verjährung des Totschlags eingetreten.
Was nützen die modernsten Methoden des Profiling und der Kriminaltechnik, wenn man alte Fälle in Aktenschränken oder Aktenkammern ruhen lässt, bis die Verjährungsfristen abgelaufen sind?
Falls die Worte des Anwalts der Nebenklage im WDR-Filmbericht vom 11.06.2012 stimmen, dann war die Verjährungsfrist für Totschlag in diesem Fall um ein Jahr und ein paar Tage überschritten.
Das kann mam grob nachrechnen: 1982 geschah die Tat. Bis 1987 wurde ermittelt. Dann wurde der Fall im jahre 1987 eingesellt. Also begann die Verjährungsfrist im Jahre 1987 zu laufen. 1987 plus 20 Jahre ergibt 2007. Der Totschlag war also in diesem Fall bereits im Jahre 2007 verjährt.
Nachdem die Verjährung des Totschlages eingetreten war, wurde ein Kriminalbeamter beauftragt, sich den ganzen Fall nochmal vorzunehmen. Wenn ich mich nicht irre, erfolgte dieser Auftrag 2008.
Es war also bei Prozessbeginn im Jahre 2012 vorhersehbar, dass der Totschlag verjährt war. Und um den Fall dennoch zur Anklage bringen zu können, wurde Anklage wegen Mordes erhoben. Denn Mord verjährt nicht. Nichtdestoweniger reichte der Beweis aber nicht aus, um Mord nachzuweisen.
Falls ich mich bei der Berechnung der Verjährungsgfrist vertan habe, liegt das nicht an meinen Rechenkünsten, sondern nur daran, dass mir die genauen Fall-Daten nicht vorliegen.