Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:53
Wie krass...dann hat man wohl gegen Mord geurteilt und auf Totschlag abgestellt. Der wäre jetzt nämlich verjährt- ganz im Gegensatz zum Mord.
Denke, die StA wird Revision einlegen.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:55
@Mantrailer
Nein, kam gerade brandaktuell auf SWR1.

Der Reporter am Telefon sagte, es sei totenstill im Saal gewesen nach der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte Josef K. zeigte keinerlei Regung.

Sobald es weitere Infos, z.B. die Begründung der Richterin gibt, poste ich sie.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:57
@valadon
Gut, vielen Dank!!


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:57
Aber war es ein Freispruch oder ein verurteilter Totschlag, der verjährt ist? Weißt du das?


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:58
@lentilky
Das wäre das Gleiche. Wegen Totschlags kann er nicht mehr verurteilt sein, da dieser (so wie auch alle anderen Taten außer Mord) bereits verjährt sind.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 15:59
@lentilky
Nein, bei Totschlag gäbe es dennoch ein Urteil. Er müsste jedoch wegen Verjährung nicht ins Gefängnis.
Er wurde freigesprochen!


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:01
Freispruch für Josef K. im Prozess um die Tötung Lolita Briegers

Trier/Scheid/Frauenkron-D. (boß) Der Angeklagte Josef K. aus Scheid (51) wurde soeben im Fall des Tötungsdeliktes Lolita Brieger aus Frauenkron aus dem Jahr 1982 vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und kann das Gericht als freier Mann verlassen.

Zudem hat die Kammer die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.

Ausführlicher Bericht folgt.

Quelle: Prüm Aktuell
Link: http://www.pruem-aktuell.de/nextshopcms/show.asp?lang=de&e1=18&ssid=1&docid=1&newsid=19487


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:05
Nein, bei Totschlag gäbe es dennoch ein Urteil. Er müsste jedoch wegen Verjährung nicht ins Gefängnis.
Er wurde freigesprochen!
Das stimmt, glaube ich, nicht.

Er war des Mordes angeklagt, und wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Sollte das Gericht vermuten, dass ein Totschlag vorliegt, könnten sie ihn dafür nicht verurteilen, da die Tat verjährt wäre.

Heißt: entweder Verurteilung wegen Mordes - oder, in allen anderen Fällen, Freispruch. Da spielt es letztlich keine Rolle, ob man vermutet, dass er Lolita getötet oder damit gar nichts zu tun hat.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:13
@Mantrailer
Ich bin kein Experte und kann Dir daher auch nicht widersprechen.
Heute morgen stand auf SWR1.de: "Wird der Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt, müsste er nicht ins Gefängnis, weil die Tat inzwischen verjährt wäre."

Ich habe es so verstanden, dass ein Urteil wegen Mordes, ein Urteil wegen Totschlags oder aber ein Freispruch möglich sind.

Letztlich ist es jetzt wohl auch - erst mal - egal.
Fakt ist: er wurde freigesprochen!

Ich warte im Moment noch auf die Berichte mit der Urteilsbegründung.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:13
Das stimmt so nicht! Der Prozess ermittelt die Fakten, daraufhin wird die Anklage von der StA erhoben. Die haben auf Mord plädiert. Hätte das Gericht jetzt den Mord verneint und den Totschlag bejaht, hätte es ihn wegen Totschlags verurteilt. Jedoch hätte wegen der Verjährung kein Vollzug der Haft gedroht.
Er scheint aber offensichtlich freigesprochen worden zu sein und sein Anwalt etc. wird von der Staatskasse bezahlt. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt vor den BGH ziehen.

Glaubt mir, dieses Urteil ist kein Segen für diesen Menschen. Er wohnt in einem Dorf, was meint ihr, wie er gemieden wird? Ich denke, er wird seines Lebens nicht mehr froh. Außerdem würde mich brennend interessieren, weshalb die Aussage des Zeugen nichts bewirkt hat?


1x zitiertmelden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:15
@lentilky
@valadon
In Ordnung, dann habe ich mich geirrt - sorry!!


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:17
Danke @lentilky
Zitat von lentilkylentilky schrieb:Hätte das Gericht jetzt den Mord verneint und den Totschlag bejaht, hätte es ihn wegen Totschlags verurteilt. Jedoch hätte wegen der Verjährung kein Vollzug der Haft gedroht.
so habe ich das auch verstanden.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:24
Und was ist mit Totschlag in einem besonders schweren Fall, der erst nach 30 Jahren verjährt?


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:26
@Scipper
Nix, er wurde ja freigesprochen.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:26
Was soll damit sein? Er wurde doch freigesprochen!


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:31
Ganz einfach: Wenn der Angeklagte freigesprochen wurde, war ihm gar keine Straftat nachzuweisen, also weder Mord, noch einfacher Totschlag, noch Totschlag in einem besonders schweren Fall.


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:35
Genau.
Oder, um es mit den Worten des Wochenspiegel zu schreiben:
"Laut Urteilsspruch ist Josef K. nicht für den Tod der damals 18-jährigen Lolita Brieger aus Frauenkron verantwortlich zu machen. Das Gericht sprach den Exfreund frei."

Nachtrag @Scipper
Jetzt hab ich Deinen Satz erst verstanden, sorry.
Es war eine Ergänzung meines Satzes:
"Ich habe es so verstanden, dass ein Urteil wegen Mordes, ein Urteil wegen Totschlags oder aber ein Freispruch möglich sind."
Hab wohl auf dem Schlauch gestanden ;-)


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:35
Wie viele Persönlichkeiten hast du, dass du erst Fragen stellst und dir dann selbst eine Antwort gibst? :)


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:36
Also hat man ihm das Tötungsdelikt (Mord oder Totschlag) nicht nachweisen können. Der BGH wird das Urteil vermutlich nicht aufheben, da der BGH es nur formal auf Rechtsfehler prüft (nehme ich an).


melden

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 16:39
@lentilky

Meine Frage war nur rhetorisch gemeint, um darauf hinzuweisen, dass einfacher Totschlag zwar nach 20 Jahren verjährt, aber Totschlag in einem besonders schweren Fall erst nach 30 Jahren.


melden