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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 19:19
@Claudiaa
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 19:25
Ich versteh diese Nickeligkeiten in der Gesetzgebung sowieso nicht. Warum spielt es für die Verjährung und das Strafmaß so eine riesige Rolle, ob jemandem z.B. vorherige Planung der Tötung nachgewiesen können etc.? Ob nun jemand mit der Absicht losfährt, jemanden zu töten oder er erst spontan Lust dazu bekommt, wenn er auf ein passendes Opfer trifft, macht für mich von der Schlimme der TAT her jedenfalls keinen großen Unterschied - und DIE ist es doch, die bestraft wird. Dass solche Dinge (Planung, Vorsatz etc.) dann noch für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hinzugezogen werden, wäre ja OK, aber ansonsten ist für mich die Tötung eines Menschen so oder so gleich schlimm als Tat.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 19:29
@LivingElvis

Vielen Dank für deine sehr präzisen Ausführungen. Jemand hat hier mal sinngemäß gesagt, dass Totschlag in einem besonders schweren Fall "hinrichtungsähnlichen Charakter" haben müsse. Im Fall Lolita Brieger deutet der aufgefundene Eisendraht (Drahtreste im Halsbereich) darauf hin, dass der mutmaßliche Täter sie von hinten mit einer Drahtschlinge erdrosselt haben könnte. Das Gericht hat aber, wie mir scheint, nur einen einfachen Totschlag nach § 212 Absatz 1 StGB angenommen, statt von einem besonders schweren Totschlag im Sinne des § 212 Absatz 2 StGB auszugehen. Meines Erachtens war das ein rechtlicher Fehler, wobei ich betone, dass ich kein Rechtsexperte bin. Es war doch klar, dass man bei einem eisern schweigenden Angeklagten nicht damit rechnen konnte, dass man ihm einen Mord mit den hohen "Merkmalen" nach § 211 StGB nachweisen kann, aber ich meine, es hätte ausgereicht, um einen besonders schweren Totschlag nachzuweisen, nicht nur aufgrund des sichergestellten Eisendrahtes, sondern auch aufgrund der Gesamtumstände. Dazu gehört auch die Legende, die der Angeklagte erfand, um darzulegen, dass das Opfer ausgewandert sei. Ich denke, in diesem Fall ist das letzte Wort eines Gerichtes (vor allem das Wort des BGH) noch nicht gesprochen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 19:30
@Comtesse
Das seh ich nicht so. Allerdings ist man mit der Auslegung der Mordmerkmale sehr....sagen wir mal inkonsequent.

Während Verdeckungs-/ Ermöglichungsabsicht sehr schnell bejaht wird, ist man bei den "sonstigen niedrigen Beweggründen" sehr restriktiv.

Nach menschlichem Ermessen ist die quasi schon pragmatische Tötung einer lästigen schwangeren Ex-Freundin ganz sicher auf "unterster sittlicher Stufe". Da muss man nicht unbedingt in der Gesamtschau noch weitere Punkte haben. Meiner Meinung nach. Der BGH sieht das anders.

Aber vertrau mir mal. Ich bin eigentlich der felsenfesten Überzeugung, dass es das noch nicht war.


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12.06.2012 um 19:38
@Scipper
Sehr gerne :)

Ich sehe es ähnlich.

Ich bin nicht allzu bewandert mit dem Fall, aber meines Wissens sollte man zumindest s.n.Beweggründe, wahrscheinlich auch Heimtücke bejahen können.

Das ist halt das Problem, wenn Menschen Richter sind - jeder hat eine andere Auffassung von dem was "Zweifel" sind.

In den Fällen Rudi Rupp und Peggy Knobloch hatte man -unverständlicherweise- sehr schnell keine Zweifel mehr. Das Gericht im Fall Lolita Brieger neigt scheinbar dazu wesentlich mehr Zweifel zu hegen. Prinzipiell ist das nicht verkehrt. Hier führte es nur aufgrund der für mich völlig unverständlichen Verjährungsfristen zu einem extremen Ergebnis.

Sicher braucht man Verjährung, damit nicht ein ewig hoher Aktenberg vor sich hergeschoben werden muss. In Tötungsdelikten finde ich, sollte es aber keine Verjährungsfristen geben. Zum einen kann die Polizei das während der Ermittlungen gar nicht richtig einordnen und muss von Mord ausgehen, zum andern -wenn man das voraussetzt- verringert die Verjährung diesbezüglich auch nicht den Aktenberg. Die Verjährung bei Tötungsdelikten hat eigentlich nur Vorteile für den Täter.


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12.06.2012 um 19:41
@LivingElvis

Das wäre zu hoffen, dass es das noch nicht gewesen ist.

Mir bietet der juristische Unterschied zwischen Mord und Totschlag einfach zu viele Schlupflöcher, wie man als Mörder noch den Kopf aus der Schlinge bekommt und mit Totschlag durchkommt. Ein Totschlag im Affekt oder Körperverletzung mit Todesfolge ist da ja noch was Anderes. Aber seine schwangere Freundin zu erdrosseln, die Leiche verschwinden zu lassen und 30 Jahre keinerlei Reue zu zeigen und nichts, das ist schon harter Tobak.


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12.06.2012 um 19:49
Hätte es keine Verjährung für den Zeugen gegeben, hätte der sich bestimmt nicht gemeldet und der Fall wäre immer noch ungeklärt. Ich finde das Ergebnis auch nicht berauschend aber so konnte Lolita wenigstens ordentlich beerdigt werden, die Mutter hat Gewissheit was mit ihrer Tochter passiert ist und der Totschläger ist als solcher gebrandmarkt.

Nichts ist perfekt schon gar nicht das Gerichtssystem aber es wird von Menschen geurteilt und wenn die nunmal Zweifel an der schwer nachzuweisenden Heimtücke hatten, soll es wohl so sein. Ich finde es ist kein Fehlurteil wie in einigen Zeitungen zu lesen war sondern im Gegenteil ein gutes Beispiel für ein unabhängiges Urteil. Hätten wir hier Geschworenengerichte wie in den USA hätte hier vielleicht der "Volkszorn" über die Geschworenen zu einem anderen, wahrscheinlich weniger gerechten Urteil geführt. Die Strafe wäre uns zwar gerechter vorgekommen aber die bestehenden Zweifel an der Heimtücke im Gegensatz zu einer Tötung im Affekt bei einem Streit wären unter den Tisch gefallen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 19:52
Ja, das stimmt natürlich auch wieder Shirley, man muss es positiv sehen - ohne die Verjährung hätte Lolitas Mutter vielleicht zu Lebzeiten nie die Wahrheit erfahren.


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12.06.2012 um 20:16
Zitat von shirleyholmesshirleyholmes schrieb:Hätte es keine Verjährung für den Zeugen gegeben, hätte der sich bestimmt nicht gemeldet und der Fall wäre immer noch ungeklärt. Ich finde das Ergebnis auch nicht berauschend aber so konnte Lolita wenigstens ordentlich beerdigt werden, die Mutter hat Gewissheit was mit ihrer Tochter passiert ist und der Totschläger ist als solcher gebrandmarkt.
Das wär auch ohne Verjährung gegangen. Außerdem war das -wenn ich richtig informiert bin- nur Strafvereitelung. Die darf ja ruhig verjähren, deswegen muss es aber doch das Tötungsdelikt nicht.
Zitat von shirleyholmesshirleyholmes schrieb:Hätten wir hier Geschworenengerichte wie in den USA hätte hier vielleicht der "Volkszorn" über die Geschworenen zu einem anderen, wahrscheinlich weniger gerechten Urteil geführt. Die Strafe wäre uns zwar gerechter vorgekommen aber die bestehenden Zweifel an der Heimtücke im Gegensatz zu einer Tötung im Affekt bei einem Streit wären unter den Tisch gefallen.
Sorry - aber das ist Quark.
Die Deutschen hacken leider immer wieder ohne Kenntnis auf dem amerikanischen Rechtssystem (das es nicht gibt, das differiert ja von Staat zu Staat) rum.

Die Geschworenen entscheiden darüber, OB der Täter schuld ist. Das ist hier ja ebenfalls bejaht worden.

Die rechtliche Einordnung obliegt dem Richter. Und DAS hat hier zum Freispruch geführt.

Also mit gleichen Verjährungsfristen wäre der Angeklagte dort genauso freigesprochen worden.


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12.06.2012 um 20:21
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Sorry - aber das ist Quark.
Die Deutschen hacken leider immer wieder ohne Kenntnis auf dem amerikanischen Rechtssystem (das es nicht gibt, das differiert ja von Staat zu Staat) rum.

Die Geschworenen entscheiden darüber, OB der Täter schuld ist. Das ist hier ja ebenfalls bejaht worden.

Die rechtliche Einordnung obliegt dem Richter. Und DAS hat hier zum Freispruch geführt.

Also mit gleichen Verjährungsfristen wäre der Angeklagte dort genauso freigesprochen worden.
Ist etwas komplizierter meiner Meinung nach. Natürlich hast du grundsätzlich Recht. Aber da der Täter auf Mord angeklagt wurde, hätten Geschworene ihn auch des Mordes schuldig sprechen können. Er wurde ja hier offiziell nicht schuldig gesprochen. Die Urteilsbegründung geht da weiter, aber er wurde nicht schuldig gesprochen gemäß der Anklage.


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12.06.2012 um 20:33
@shirleyholmes
Stimmt nicht ganz.

Die rechtliche Einordnung umfasst ja gerade welcher Paragraph auf den Sachverhalt anzuwenden ist.

Die Geschworenen entscheiden nur OB der Angeklagte das gemacht hat, was ihm vorgeworfen wurde. WIE das einzuordnen ist, entscheidet der Richter.

Und auf was der StA anklagt ist völlig schnuppe (zumindest bei der Urteilsfindung) den verbindlich einordnen tut das der Richter und nicht der Staatsanwalt oder sonstwer. Genau dafür der Richter bezahlt. Auf was der StA anklagt ist nur insoweit interessant, als das damit die sachliche und instanzielle Zuständigkeit des Gerichts stimmen muss.


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12.06.2012 um 20:37
...zu dem absolut unsäglichen Urteil und der Person des Angeklagten wurde bereits mehr als genug Geschrieben - meine Idee wäre eine Petition ( evtl. mit Facebookgruppe als Multiplikator ) zur Abschaffung der Verjährungsfrist von Totschlag - mit Begründung der heute besseren kriminaltechnischen Möglichkeiten.

http://www.petitiononline.de/petition-verfassen

Das hochgelobte Rechtssystem ist nicht statisch - alle Gewalt geht vom Volke aus - vielleicht könnte man noch vor der BGH Revision das Thema ( vielleicht auch über den jeweiligen Abgeordneten ) in den Bundestag einbringen. Es kann nicht sein das das formale Gesetz derart von den in der zivilisierten Welt üblichen Wert und Moralvorstellungen abweicht - ein ganz gefährliches Signal in Richtung WERTEVERFALL. Man sollte etwas dagegen Unternehmen !

An dieser Stelle möchte ich auch meine Anteilnahme an die Familie des Opfers bekunden.

Viele Grüße - Thommy


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12.06.2012 um 20:42
@LivingElvis
Ich denke da kennst du dich dann wohl besser aus, mein Einwand zielte auch nur dahin, dass bei einem Schöffengericht mit einer Überzahl in Recht ausgebildeter Richter die sog. "Volksmeinung" wahrscheinlich weniger zum Tragen kommt als bei einem Geschworenengericht. Und das ist glaube ich Ansichtssache. Du merkst ich bin kein Fan des Geschworenengerichts ;)


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12.06.2012 um 20:58
@Thommy-77
Gute Idee. Ich bin dabei!

@shirleyholmes
Ich schon. :)
Warum 3 Richter und 2 Schöffen Tatsachen besser feststellen können sollen, als 12 Geschworene ging mir nie in den Kopf.

Ich erlebe eher das Gegenteil - dadurch, dass Richter Juristen mit überdurchschnittlichem Staatsexamen sein müssen, ist der überwiegende Teil aus gutem Hause und hat bestimmte Lebenssachverhalte nie selbst erlebt oder davon privat gehört. Das ändert sich momentan, früher was das schlimmer.

Mir ist das eigentlich immer ganz recht, wenn auch mal einer vom "Fußvolk" dabei ist, weil die sich in gewisse Dinge einfach besser hineinversetzen können, als die Absolventinnen des katholischen Mädchengymnasiums. Ohne was gegen die zu haben.

Gerade bei Notwehrrecht hört man da manchmal die abstrusesten Verteidigungstheorien, die vielleicht am Schreibtisch gut klingen mögen, aber in der Realität nicht anwendbar sind. Da wär mir ab und an ein Geschworener, der sich "auch schon mal gekloppt" hat einfach lieber.


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12.06.2012 um 21:05
@LivingElvis
Und ich kenne genug Beispiele von Prozessen in der letzten Zeit bei denen Geschworene schlichtweg überfordert waren die Bedeutung von forensischen Beweisen, Leichenspürhunden, Geruchsproben und ähnlich technischem Krams überhaupt zu erfassen. Auch nach Belehrung durch den Richter und vielen Gutachtern, die auch nicht wirklich verstanden wurden.

Ich will nicht sagen dass zumindest ein gewisser IQ vorhanden sein sollte aber heutzutage wo die meisten Prozesse durch Forensik entschieden werden, geht es nicht unbedingt mehr um die "Erfahrung der Straße" sondern um das Verstehen von komplexen Beweislagen.

Kann man lange diskutieren...


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12.06.2012 um 21:19
Och....da kann ich Dir genug Richter nennen, die da schon beim Wörtchen "komplex" gedanklich abschalten. Da kommt auch genug krudes Zeugs zusammen.

Geschworene haben aber zumindest nicht den Nachteil, dass sie Gefahr laufen Fachidioten zu werden.


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12.06.2012 um 21:54
Ja Supertoll :/

Mord bleibt ungesühnt


Ich dache immer Mord Verjährt Nie? Und der Täter wird Bestraft, wann auch immer Er gefasst wird? Ich finde DAS ist ein Skandal!!! Wenn man nur mal Überlegt wie lange die Angehörigen im Ungewissen waren was Lolita Zugestossen ist...

Tja und Nu Spaziert der Mörder Freien Fusses herum und Freut Sich seines Freien Restlichens Lebens.... und macht bestimmt erst mal ne Grosse Grillparty.

Toller Rechtsstaat :P

ich hoffe blos nicht das sich das gleiche beim Fall Tanja Gräff abspielt...


nix für ungut

Haut Rein

nightflowers


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12.06.2012 um 21:56
Das wird ein bisschen unterschätzt. Klar ist er freigesprochen worden und das Urteil höchst unbefriedigend. Allerdings dürfte der Mann gesellschaftlich erledigt sein.


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12.06.2012 um 22:09
Die §§ 211; 212 StGB existieren wie viele andere §§ seit 1871 im StGB (ja ja...so alt ist es schon).

Das Problem, dass heute unterschiedliche Verjährungsregeln gelten, liegt an etwas ganz anderem.

Früher konnte auch Mord verjähren.

Dies galt solange bis zu den Naziverbrechen. Da die meisten Taten als Mord bzw Völkermord qualifiziert worden sind, wurde (ich müsste schauen wann) beschlossen, dass Mord nie verjährt.

Dass eine Verdeckungsabsicht leichter nachweisbar ist als Heimtücke liegt daran, dass der § 212 sowohl beschreibende als auch subjektive Merkmale hat.

Die Verdeckungsabsicht kann ich aus objektiven Umständen schlussfolgern. Subjektive hingegen nicht . Und bei einem schweigenden Angeklagten erst recht nicht.

Aber Schweigen ist sein gutes Recht. Es darf niemand gezwungen werden, an seiner Überführung mitzuwirken.


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12.06.2012 um 22:22
ja selten ist ein Urteil so sauber und doch so fern der Volkesstimme


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