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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 11:16
@ Ludwig_01:
Ist zwar ein trauriges Thema, aber der Hinweis auf "Bauer sucht Frau" ist trotzdem extrem lustig. :D


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 11:20
Ein herzliches HALLO an Alle hier, ich bin NEU und möchte ab und zu auch einfach mal meinen Senf dazu geben! Ist doch ok oder?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 11:33
@ludwig
Eine Revision hat aber zwei Vorteile (im Sinne von Gerechtigkeit):
Zum einen beschäftigt man sich mit dem Fall noch und es kommen eventuell Beweise ans Tageslicht (Zeuge und Komplize Klaus-Michael S.!!!!!).
Zum anderen hat es der Mörder Josef K. nicht verdient in Ruhe gelssen zu werden (im Sinne eines Prozesses). Es ist klar das er die Tat begangen hat. Man behelligt keinen Unschuldigen mit einem weiteren Prozess. Hier ist jeder Euro aus der Staatskasse gut angelegt. Die Justiz darf ihn so nicht davon kommen lassen.
Wenn schon keine Strafe so muss er sich dann wenigstens noch etwas mit seinen Morden auseinandersetzen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 11:34
Mordprozess Lolita Brieger - Eifeler Landwirtschaftsmeister wurde 30 Jahre nach der Tat freigesprochen

Trier/Scheid/Frauenkron (boß) Montag kurz nach 15.30 Uhr im Trierer Landgericht. Hochspannung unter den über 100 Zuschauern in und vor dem Saal 70. Dann: "Im Namen des Volkes wird der Angeklagte freigesprochen!", so die Vorsitzende Richterin des 1. Schwurgerichts Petra Schmitz bei der Urteilsverkündung im sogenannten "Mordfall Lolita Brieger". Keine hörbaren Reaktionen im Publikum, nachdenkliche Betroffenheit kehrte ein.

In einem der aufsehenerregendsten Mordprozesse in der deutschen Justizgeschichte gegen einen Nichtprominenten konnten dem 51-jährigen Josef K. aus Scheid (Vulkaneifelkreis) die Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedrige Beweggründe" nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Die Vorsitzende Richterin stützte sich bei ihrem Urteil auf höchstrichterliche Rechtsprechung. Von seiner Schuld war das Gericht dennoch überzeugt, aber es blieb mangels Beweisen "nur Totschlag übrig". Dieser ist nach 20 Jahren verjährt.

Für die einen ein Sieg der Rechtstaatlichkeit und ihres Grundsatzes "in dubio pro reo", für die anderen eine Niederlage der Gerechtigkeit und ein nicht nachvollziehbares Urteil.

Die Kammer hat die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Angeklagten, die er selbst tragen muss. Ein Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft besteht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der seit dem 9. September 2011 in Untersuchungshaft sitzende Landwirtschaftsmeister konnte nach dem Urteilsspruch das Gericht als freier Mann verlassen und zu seinem Bauernhof nach Scheid zurückkehren. Während des gesamten Verfahrens seit dem 6. März hatte Josef K. zur Person und zur Sache eisern geschwiegen und zeigte auch bei dem für ihn günstigen Urteil keinerlei Regung. Er schaute wie gewohnt vor sich auf seine gefalteten Hände. Auch bei seinen Verteidigern hielt sich die Begeisterung in Grenzen, denn es muss wohl auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Nebenklage mit einer Revision beim BGH gerechnet werden, so dass es durchaus möglich ist, dass die Sache an eine andere Kammer beim Landgericht Trier zurückverwiesen und dann das Ganze neu aufgerollt wird. Rechtsanwalt Heinz Neuhaus nüchtern: "Wir freuen uns, dass er freigesprochen wurde. Unser Rechtssystem hat einmal mehr gezeigt, dass es eines der besten Systeme dieser Erde ist."

Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage waren nach den polizeilichen Ermittlungen und der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass Josef K. am 4. November 1982 seine damals im 5. Monat schwangere Freundin Lolita Brieger (18) ermordet hat. Er habe sich mit ihr in einen abgelegenen Geräteschuppen in der Nähe des elterlichen Anwesens in Scheid begeben und seine ahnungs- und wehrlose Freundin von hinten mit einem Eisendraht erdrosselt. Anschließend habe er die Leiche in eine Silofolie gewickelt und ein oder zwei Tage später auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron vergraben, so die Anklage.

Bei Vernehmungen als Beschuldigter in den Jahren 1984 und 1987 hatte der Angeklagte die Tat jeweils bestritten. Erst durch eine "Aktenzeichen XY … ungelöst"-Sendung im vergangenen Jahr kam wieder Bewegung in die Sache. Sein ehemaliger Betriebshelfer und Freund Michael S. hatte bei der Polizei ausgesagt, dem Angeklagten bei der Beseitigung der Leiche geholfen zu haben. Der Landwirt hatte auch gegenüber dem Zeugen davon gesprochen, dass er Lolita erwürgt bzw. erdrosselt habe.

Am 9. September 2011 kam dann Josef K. unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Die sterblichen Überreste Lolitas konnten am 19. 10. 2011 schließlich nach einer intensiven Suche auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie Frauenkron gefunden werden.

Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz beleuchtete in ihrer einstündigen Urteilsbegründung nochmals den fast 30-jährigen Werdegang des Falles in allen Details und erläuterte die schwierigen familiären und partnerschaftlichen Verhältnisse Josef Ks mit zwei Ehefrauen und mehreren Lebensgefährtinnen, unter ihnen auch das Opfer. Nicht alle Zeugenaussagen seien verwertbar gewesen oder sie hätten den Angeklagten in seiner Persönlichkeit nach gescheiterten Beziehungen in späteren Jahren geschildert und nicht den 21-Jährigen, der er zur Tatzeit war. Auch hätten seine Ex-Ehefrauen und Verwandten die Aussage verweigert und im Laufe des Verfahrens seien zudem noch viele "Legendenbildungen" zutage getreten.

Die zunächst innige Freundschaft und intime Beziehung zu Lolita Brieger sei im Laufe der Zeit immer schwieriger geworden, da der Vater wegen der sozialen Unterschiede strikt gegen das Verhältnis war. So habe die 18-Jährige in dieser Zeit auch zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. "Letztendlich kam es am 3.11.1982 in der Wohnung in Jünkerath zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf sich der Angeklagte von Lolita Brieger trennte. Zum letzten Mal ist Lolita am Nachmittag des 4. 11. 1982 von verschiedenen Zeugen in der Nähe des Hofes ihres Freundes gesehen worden, nachdem sie von einer Arbeitskollegin in Hallschlag an der Kreuzung abgesetzt worden war", erläuterte die Richterin. Sie habe vorgehabt, mit ihrem Freund und dessen Eltern über die Beziehung und die Versorgung des Kindes zu sprechen.

Das Erdrosseln von hinten mit einer Drahtschlinge sei möglicherweise denkbar, so die Richterin, sei aber aufgrund der vorgefundenen Beweise und Sachverständigengutachten nicht nachweisbar. Auch viele andere Möglichkeiten seien als Todesursache denkbar gewesen, zum Beispiel Ersticken, ein Stoß mit Fall oder Erwürgen von vorne. Zudem habe es keine Anhaltspunkte auf Gewalteinwirkung an den sterblichen Überresten oder Blutspuren an der Kleidung gegeben, fasste die Richterin ihre Zweifel bezüglich der Mordmerkmale zusammen.

Im Grunde genommen gab es auch keinen konkreten Tatort, an dem man Spuren hätte sichern können. Der gepachtete Schuppen, von dem aus die Leiche seinerzeit abtransportiert wurde, war mittlerweile verkauft, abgerissen und neu aufgebaut worden. Auch existierten keine unmittelbaren Tatzeugen und kein Geständnis, es gab widersprüchliche Aussagen und einen langen Zeitraum über drei Jahrzehnte vom Verschwinden Lolita Briegers bis zum Auffinden der sterblichen Überreste.

Eine Abkehr von der Mordanklage war bereits zu spüren gewesen, als die Richterin nach der Beweisaufnahme ankündigte, man müsse sich auch auf eine rechtliche Würdigung nach §212 StGB – Totschlag – einstellen.

Da das Verfahren gegen den Angeklagten am 13. 10. 1987 eingestellt worden war und erst am 15. 10 2008 wieder aufgenommen wurde, ist die Verjährungsfrist für Totschlag bereits ein Jahr zuvor eingetreten. Eine im Mai 2002 eingeleitete Ermittlung lief gegen Unbekannt und konnte daher die Verjährungsfrist gegen Josef K. nicht unterbrechen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage zeigten sich enttäuscht, dass das Gericht ihren Begründungen zu den Mordmerkmalen nicht gefolgt ist und wollen nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung eventuell in Revision gehen.

Für die Nebenklägerin und Schwester Petra Brieger aus Frauenkron brach bei dem Freispruch eine Welt zusammen: "Das ist auf jeden Fall keine Gerechtigkeit. Das ist eine Ohrfeige für unsere Mutter! Die Wunde ist wieder ein bisschen aufgerissen. Aber wir werden jetzt nach vorne schauen und nicht zurück. Das ist ja nicht mehr zu ändern. Was bleibt uns sonst übrig…", so Lolitas Schwester gegenüber unserer Zeitung.

Ein Schlussstrich ist aber unter den Fall Lolita Brieger vorläufig nicht zu ziehen. Hinter den Kulissen in der Region am Dreiländereck Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen/Belgien wird es weiter brodeln. Da kennt jeder jeden, war aus dem Publikum zu hören. Und auch der Bundesgerichtshof hat ja wahrscheinlich noch ein wichtiges Wörtchen mitzureden.

Quelle: input aktuell - news, 12.06.2012
Link: http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=1&newsid=37954


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

12.06.2012 um 11:50
Was mich auch verdammt ärgert ist folgendes:
Man kann dem Mörder den Mord nicht nachweisen. Von Totschlag ist das Gericht überzeugt und er wird dennoch freigesprochen.
Wie kann ich jemanden frei von Schuld sprechen wenn er zwei Menschen tötet. Warum? Wie kann ich ihn frei von Schuld sprechen nur weil das ganze verjährt ist.

Warum spricht man ihn nicht frei von Strafe wegen verjährung aber stellt die Schuld fest?

Das ist perfide und passt nicht in ein Land was die Würde des Menschen für unantastbar hält.
Das ermordete Mädchen hatte für den angeklagten keine Würde und hat sie auch bis heute nicht zurückbekommen.

Der Mord an einem 18 jährigen schwangeren Mädchen bleibt in Deutschland folgenlos wenn man nur lange genug wartet. Dieser Fall zeigt das es nicht hinnehmbar ist wenn eine solche Tat verjährt.


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12.06.2012 um 11:53
Vor allem - wenn er schon nicht in Haft muss wegen der Verjährung - aber wenigstens sollte er dazu verdonnert werden können, der Familie Schmerzensgeld zahlen zu müssen für 30 Jahre Trauer, Leid und Ungewissheit. Ich würde den als Angehöriger auf Schmerzensgeld verklagen deswegen, und sei es nur wegen der Signalwirkung, weil hier alles so UNGERECHT schreit!


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12.06.2012 um 12:36
Keine Haftentschädigung im Fall Lolita Brieger

Der im Mordprozess Lolita Brieger freigesprochene Landwirt bekommt für seine Zeit in Untersuchungshaft keine Entschädigung. Das hat das Landgericht Trier entschieden. Der Mann müsse auch seine Kosten für das Verfahren selbst tragen, teilte die Schwurgerichtskammer mit.

Die übrigen Kosten würden der Staatskasse auferlegt. Der Mann hatte vom 9. September 2011 bis gestern im Gefängnis gesessen. Dann hatte das Landgericht Trier ihn vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Weil Totschlag aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden.

[...]

Quelle: SWR.de - Nachrichten
Link: http://www.swr.de/landesschau-aktuell-rp/-/id=233240/nid=233240/did=9809968/1haxofo/index.html


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12.06.2012 um 12:41
Ja, je länger ich darüber nachdenke, desto überzeugter bin ich davon, dass die Gesetzeslage schleunigst geändert werden muss.
Eine Tötung/ein Mord ist nunmal das Äußerste/Schlimmste, was ein Mensch einem anderen Menschen antun kann. Da macht es keinen Sinn um Mordmerkmale zu feilschen. Der Totschlag darf genauso wie der Mord in Zukunft nicht mehr verjähren! Das ist ein Ding der Unmöglichkeit! Ich bin gespannt, ob es darüber eine Bundestagsdebatte geben wird.


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12.06.2012 um 12:45
Ich weiß gar nicht, wie die das in den USA bewerten, da gibt es ja auch Mord 1., 2. und 3. Grades, aber wonach das eingeteilt wird, und ob es da verjährt, keine Ahnung. Stimme dir aber zu @lentilky, sowas darf nicht verjähren! Allein schon, weil nun jeder, der auch mal mit einem Mord davongekommen ist, nun aus so einem Fall lernt: 30 Jahre die Füße stillhalten, danach kann mir nichts mehr geschehen, weil einem ja dann auch keiner mehr einen MORD nachweisen kann!


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12.06.2012 um 12:50
Ja, ein solches Urteil hat einfach eine ganz üble Signalwirkung!
Wie die Rechtslage in den USA ist, weiß ich leider auch nicht.
Ich bin auch gar nicht so rachsüchtig, dass ich jetzt unbedingt den schäbigen Bauern im Knast sehen will. Aber hier ist es einfach eine Frage der Ehre. Er benutzt sie, behandelt sie schlecht, beschimpft sie, ermordert sie schließlich, verscharrt sie, lässt ihre Familie fast 30 Jahre hoffen und bangen, während er herumhurt und es sich gut gehen lässt und erzählt dann noch Boshaftigkeiten über sie und ihre Familie. Es wäre einfach nur gerecht, wenn er Reue zeigen würde. Das würde es zwar nicht wiedergutmachen, aber dieses Verhalten ist einfach auch moralisch unter aller Sau. Und so einem wünscht man dann eben nur das Schlimmste!


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12.06.2012 um 12:54
Ja, diese Ungerechtigkeit, dass man mit sowas dann am Ende auch noch durchkommt, auch vor Gericht, wie soll man das z.B. jungen Leuten erklären, dass das Gerechtigkeit sein soll im Namen des Volkes? Eine Bestätigung für alle, die das Recht gern selbst in die Hand nehmen würden (Stichwort Lynchjustiz), dass DAS scheinbar manchmal auch der einzige Weg ist, sowas wie Gerechtigkeit und erfahren! Wer eh schon ein marodes Moralempfinden hat, fühlt sich durch sowas bestätigt. Und für alle Opfer und Hinterbliebenen von solchen Taten ist das wirklich, wie die Schwester von Lolita sagte, eine Ohrfeige.


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12.06.2012 um 13:20
hab leider nicht alles gelesen, aber gestern wegen der erwartung des urteils über den fall zuhause gesprochen. mein mädel ist 19 jahre alt und kann sich den unterschied zwischen, totschlag, mord, niedrige beweggründe auch in dem alter nicht wirklich vorstellen. sie sieht alles als mord. ich in meinem alter finde, der täter ist in ungefähr so alt wie ich...auf ewig davonkommen und nicht bezahlen, des kanns auch nicht sein


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12.06.2012 um 13:25
@Vancamp

Genau das meine ich, junge Menschen, junge Erwachsene, die sich gerade in dem Alter deiner Tochter sehr kritisch mit politischen und juristischen Entscheidungen in dem Land, in dem sie leben, auseinandersetzen, MÜSSEN bei solchen Urteilen an unserem ganzen System zweifeln! Und das ist LEIDER auch Wasser für die Mühlen von extrem orientierten Parteien, und führt denen immer weiter Wähler zu, die frustriert sind von allem, was unsere Politik und unser Rechtssystem so verzapft!


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12.06.2012 um 14:48
@Claudiaa
Machen wir alle und geht uns allen so sonst wären wir nicht hier! Herzlich Willkommmen!


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12.06.2012 um 16:07
Ihr dürft keine allzu großen Erwartungen in die Revision stecken.

Im Rahmen der Revision werden keine neuen Zeugen etc. gehört und auch sonst keine Beweise erhoben.

In diesem Rahmen geht es lediglich um reine Rechtsfragen.

Dies bedeutet, dass der BGH das trierer Urteil lediglich darauf prüft, ob das geschriebene Urteil frei ist von Rechtsfehlern und logischen Fehlern oder Fehlern oder Lücken in der Beweiswürdigung und ob das alles so dargestellt ist, dass der BGH dies nachvollziehen kann (also keinen Darstellungsmangel enthält).

Selbst wenn die Richter des BGH der Ansicht sind, dass der Schuldspruch auf Mord hätte lauten müssen, wird die Revision als unbegründet verworfen, wenn der BGH der Ansicht ist, dass das trierer Urteil gut und nachvollziehbar begründet ist.

Man kann natürlich nie ausschließen, dass der BGH wegen dieses Einzelfalles seine Rechtsprechung ändern wird.


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12.06.2012 um 18:13
@Verbum_peto

Du hast geschrieben, dass es der BGH sinngemäß nicht mag, wenn man einen Täter, der nicht wegen Mordes verurteilt werden kann, wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall verurteilt. Hast du dazu vielleicht die Fundstelle oder Quelle, wo man das im Internet genauer nachlesen kann?

Ich habe nicht alle Berichte über das Urteil des Landgerichtes Trier im Fall Lolita gelesen, aber es sieht so aus, dass man den Mann durchaus des Totschlags für schuldig befunden hat, aber immer mit dem Hinweis, dass Totschlag nach 20 Jahren verjährt, ohne Hinweis darauf, dass das nicht für Totschlag in einem besonders schweren Fall (§ 212 Absatz 2) gilt, der erst nach 30 Jahren verjährt.

Die Tat geschah den Berichten zufolge am 4. November 1982 und wäre daher (sofern es Totschlag in einem besonders schweren Fall war) nach meiner Berechnung am 3. oder 4. November 2012 verjährt.

Ich glaube dir, dass es so ist, dass man niemand durch die "Hintertür" wegen Totschlags in einem besonderes schweren Fall verurteilen darf, wenn man keine Beweise hat, um ihm einen Mord nachzuweisen, der bekanntlich mit sehr hohen "Merkmalen" (§ 211 StBG) verbunden ist, aber es würde mich intertessieren wo das steht, denn darüber fand ich nichts im Internet.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, ob der BGH vielleicht darin einen Rechtsfehler sehen kann, dass man die "falschen Paragraphen" beigezogen hat, also in dem Sinne, dass man die Anklage auf Mord (§ 211 StGB) abstellte, obgleich Totschlag nach § 212 Abs. 2 StGB gereicht hätte, um ihn im Falle eines Schuldspruches zu einer lebenslangen Freiheitstsrafe zu verurteilen?

Hier der wichtige Paragraph, der in den Berichten mit keinem einzeoigen Woirt erwähnt wird:

§ 212 StGB - Totschlag: http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Wohlgemerkt: Totschlag nach § 212 Abs. 2 StGB verjährt erst nach 30 Jahren und es sind erst 29 Jahre seit der Tat vergangen. Verjährt ist nur der einfache Totschklag nach § 212 Abs. 1 StGB.


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12.06.2012 um 18:31
Es wär nett, wenn sich vielleicht auch Rechtsexperten (ich bin kein Fachmann) dazu äußern, denn bevor man Gesetze geändert, sollte man erstmal schauen, ob die bestehenden Gesetze nicht doch ausreichend sind, um auch den schweren Totschlag in gebührender Weise "würdigen" zu können.

PS: Irgendeinen Sinn muss der § 212 Abs. 2 StGB ja haben. Wobei auch nachzuschauen wäre, ob das mit den 30 Jahren Verjährungsfrist stimmt, denn auch dies war für mich nicht einfach rauszufinden.


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12.06.2012 um 19:05
@Scipper
Guter Gedanke, Scipper.

Das Problem ist, dass der § 212(2) StGB eigentlich eine Strafzumessungsregel ist. Er existiert nur, damit es zumindest theoretisch fließende Übergänge zwischen den §212 und der "Quasi-Qualifikation" § 211 gibt.

Das Dumme: Um § 212(2) zu bejahen reicht die bloße Nähe zu den Mordmerkmalen in der Regel nicht aus.

Der BGH führt dazu in Az: 5 StR 395/03 aus:
Danach ist schon fraglich, ob allein die vom Landgericht angenommene Nähe zu zwei Mordmerkmalen ausreicht, um einen besonders schweren Fall des Totschlags in Betracht zu ziehen. Dies wird grundsätzlich dann zu verneinen sein, wenn - wie hier - die erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit des Täters zur Ablehnung der subjektiven Voraussetzungen der Mordmerkmale führt. Denn die Umstände, welche die Verneinung von Mordmerkmalen zur Folge haben, können es nahelegen, auch die Nähe zu Mordmerkmalen zu verneinen. Ansonsten käme man unter Verstoß gegen das Schuldprinzip auf dem Umweg über die Bejahung der Voraussetzungen des § 212 Abs. 2 StGB zu einem dem Mörder zugedachten Strafrahmen.

Darüber hinaus erscheint zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall überhaupt an die Nähe zu zwei Mordmerkmalen gedacht werden kann, da nach den Urteilsausführungen die dem Mordmerkmal "grausam" nahen Tatelemente vom Tötungsvorsatz nicht umfaßt waren. Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten.
http://www.streifler.de/strafrecht-3A-besonders-schwerer-fall-des-totschlags-_5857.html

In der Praxis ist der §212(2) damit genau genommen bedeutungslos, da fast alles was ein besonders hohes Verschulden bejahen würde in den Mordmerkmalen aufgeführt ist. Eigentlich kommt er nur in Betracht bei einem überlegten oder besonders brutal ausgeführten
Totschlag, bei grausamen Mißhandlungen vor dem endgültigen Tötungsentschluß und wenn eine „niedrigen Beweggründen sehr nahe kommenden“ und „hinrichtungsähnlichen Bluttat“ anzunehmen ist.

Ohne das Urteil zu kennen, gehe ich von den Berichten davon aus, dass das Vorliegen eines Mordmerkmals zweifelhaft war. An der Leiche wird man, aufgrund der langen Liegezeit keine verwertbaren Spuren, die eine besonders grausam Tötungsart belegen könnten, mehr gefunden haben. Zudem hat der Täter eisern geschwiegen.

Scheinbar hat man hier im Rahmen der Anklage auf "Heimtücke" abgestellt, was dann sehr schwer nachweisbar ist, da man auf keine konkrete Tötungsart schließen kann. Daher fliegt auch "grausam" raus. In subjektiver Hinsicht -und das ist aufgrund des Schweigens des Täter- noch schwerer zu beweisen, kämen wohl allenfalls "sonstige niedrige Beweggründe in Betracht.

Da die Tötung, um "Probleme" zu vermeiden, m.E sehr wohl ein Beweggrund dar, der auf unterster sittlichster Stufe steht. Hier könnte man auch den §212(2) anprüfen. Allerdings kommt es hierbei auf die Gesamtwürdigung des Einzelfalls an. Und hier scheint sich das Gericht sehr schwer getan zu haben, so dass man "in dubio pro reo" einen "normalen" Totschlag angenommen hat, so dass der Täter hier, aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist, freigesprochen wurde. Sehr unbefriedigend.
Zitat von ScipperScipper schrieb:In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, ob der BGH vielleicht darin einen Rechtsfehler sehen kann, dass man die "falschen Paragraphen" beigezogen hat, also in dem Sinne, dass man die Anklage auf Mord (§ 211 StGB) abstellte, obgleich Totschlag nach § 212 Abs. 2 StGB gereicht hätte, um ihn im Falle eines Schuldspruches zu einer lebenslangen Freiheitstsrafe zu verurteilen?
Dies könnte kein Revisionsgrund sein, da es sich um die Würdigung der StA handelt. Dieser "Fehler" wäre mit dem Urteil des Gerichts "geheilt" worden und spielt keine Rolle mehr. Die StA oder Nebenklage wird aber vermutlich die Anwendung des §212(1) StGB als rechtsfehlerhaft rügen und damit den Revisionsantrag begründen.

Das sollte machbar sein. Ich bin da ganz zuversichtlich.

Der Fall begründet ohnehin ein grundsätzliches Problem, dass so noch nicht da gewesen sein dürfte: Denn welchen Nutzen hat die aufgehobene Verjährung bei Mord, wenn bei Fällen, die über die Totschlagsverjährungsfrist hinaus sind, genau die Beweisbarkeit der Merkmale aufgrund der Zeitspanne kaum mehr gegeben ist?

Ich erwarte entweder eine Verurteilung bei der Neuverhandlung oder eine Gesetzesänderung, wenn der Freispruch bestätigt werden sollte.


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12.06.2012 um 19:08
Zitat von ScipperScipper schrieb: Irgendeinen Sinn muss der § 212 Abs. 2 StGB ja haben. Wobei auch nachzuschauen wäre, ob das mit den 30 Jahren Verjährungsfrist stimmt, denn auch dies war für mich nicht einfach rauszufinden.
Praktisch leider keinen mehr.

Die Verjährungsfrist stimmt. Ergibt sich aus §78(3) Nr.1 StGB


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12.06.2012 um 19:12
Ach Mist...da hab ich falsch kopiert.

Ich wollte eigentlich den Tenor des BGH kopieren. Hier ist er:
1. Ein besonders schwerer Fall des Totschlags setzt voraus, dass das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist. Es muss ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders. Hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu gesetzlichen Mordmerkmalen. Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4). Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung der Gesamtheit der äußeren und inneren Seite der Tat beantwortet werden.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/03/5-395-03.php3


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