Bence Toth scheint unterschiedliche Informationen hinsichtlich seines Jurastudiums verbreitet zu haben.
das zumindest muss man annehmen, wenn man die Zeugenaussagen dazu vergleicht:
Laut dem Zeugen R. , ich nehme an, es handelt sich hierbei um den Geschäftsführer R. war es folgendermassen:
Noch etwa Anfang Mai 2006 liess C.B. über den Zeugen R. beim Angeklagten nach dem Stand seiner juristischen Ausbildung nachfragen. Dieser erhielt vom Angeklagten die Auskunft, er sei bei der Justiz – Staatsanwaltschaft oder Gericht – tätig, mache im Juli 2006 sein Zweites Staatsexamen und sei dann mit seiner Berufsausbildung fertig. Diese Informationen gab R. an das Opfer weiter.
Der Steuerberater von Frau Böhringer hingegen äusserte sich folgendermaßen:
„Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium ‚beendet, abgebrochen oder nicht fortgeführt‘. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke ‚abgebrochen‘ oder ‚nicht – fortgeführt‘ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck ‚beendet‘ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschossen worden.“
(UA E 4d i, S. 64 – Unterstreichung durch Verfasser)
Auf Vorhalt dieser Passage aus dem Strafurteil hatte sich der Zeuge B. im Zivilverfahren über die Interpretation seiner Angaben – ‚Beendigung‘ auszulegen im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses – in der mündlichen (S. 25) Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht äusserst verwundert gezeigt. Im Protokoll der 4. Zivilkammer findet sich hierzu die bereits oben zitierte, durchaus bemerkenswerte Erklärung des Zeugen:
„Frau Böhringer hätte sich ganz bestimmt nicht geärgert, wenn ihr Neffe das Studium erfolgreich abgeschlossen hätte, ganz im Gegenteil, dann hätte sie sich gefreut, das war ja ihr Ziel. Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin. Das höre ich zum ersten Mal.“
Hier wiegt meiner Ansicht nach vor allem der letzte Absatz schwer. Deutlich herauszuhören, meiner Ansicht nach, dass Frau Böhringer bei ihrer Aussage gegenüber diesem Zeugen verärgert gewesen sein muss. Und es stellt sich die Frage, ob sie Grund zum Verärgertsein gehabt hätte, wenn Bence erfolgreich in den Beamtendienst gewechselt wäre. Hier geht es um die Frage, ob Frau Böhringer über den Studienabbruch informiert war und es geht um die Frage, wer sie darüber informiert haben könnte. Bence Toth sagte aus, er selber habe mit der Tante darüber geredet. Wenn man annimmt, dass das nicht stimmt, dann stellt sich die Frage, wer dann sie informiert haben könnte? Im Betrieb und gegenüber Freunden und Familie hatte Bence Toth , glaubt man den Zeugenaussagen aus diesen Kreisen, sein Studienversagen verheimlicht.
So einfach wie einige es sich hier gerne machen, ist die Lage an diesem konkreten Punkt also keinesfalls, Vieles erweist sich auch hier wieder einmal als Interpretationssache, die einen glauben so, die anderen so und die vorhandenern Zeugenaussagen belegen sowohl das Eine als auch das Andere.