@Interesteda) das ist so nicht ganz zutreffend, die Verteidigung ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege, arbeit also in diesem Sinne auch für den Staat; die Aufgaben sind allerdings nicht ganz klar definiert sind
b) gemeint ist vor allen Dingen "Waffengleichheit"; der Staatsanwaltschaft steht der gesamte Polizeiapparat zur Verfügung und die Verteidigung darf noch nicht mal selbständig ermitteln.
Hattest Du nicht gefragt, warum die Verteidigung dem Angeklagten raten könnte zu schweigen?
Vielleicht ist der voliegende Fall hierfür ein gutes Beispiel. Wenn die Verteidigung darf ausgeht, dass der Angeklagte eher auseinandergenommen wird und/oder der ganzen Sache nicht gewachsen ist, würde man doch eher zu einer Einlassung abraten.