Mordfall Charlotte Böhringer
14.07.2013 um 17:07aberdeen schrieb:Dann hättest Du auf 1.000 Urteile ca. 1 Fehlurteil ... Blöd, wenn es Dich dann trifft ...Das das ein Gag war ist dir sicher nicht entgangen :-D
aberdeen schrieb:Dann hättest Du auf 1.000 Urteile ca. 1 Fehlurteil ... Blöd, wenn es Dich dann trifft ...Das das ein Gag war ist dir sicher nicht entgangen :-D
KonradTönz1 schrieb:Du machst es dir einfach und stellst Maximalforderungen die kein Justizsystem jemals erfüllen können wird solange die Akteure die es gestalten und tragen Menschen sind. Gemessen an diesen Forderungen, deckst du dann Fehler in unserem konkreten Justizsystem auf.Das denk ich mir nicht aus, dass sind eigentlich die gesetzlichen Vorgaben, an die sie sich zu halten haben.
KonradTönz1 schrieb:So jemand wie Kaufmann gehört meiner Ansicht nach noch wegen Behinderung der Justiz angeklagt. Ich persönlich nehme es unserem Justizsystem nicht übel, dass es in solchen Fällen falsche Urteile produzieren kann.Wurde er. Und wegen Freiheitsberaubung, da aufgrund seines Geständnisse zwei vorgebliche Mittäter inhaftiert waren.
KonradTönz1 schrieb:Das das ein Gag war ist dir sicher nicht entgangen :-D:-))
aberdeen schrieb:Und die Beteiligten Ermittler gehören straversetzt und zur Nachschulung verdonnert.Da stimme ich dir zu. Auch die Ermittler die Millionen von Steuergeldern auf der Jagd nach dem Fantom von Heilbronn verbraten haben ohne einmal auf die naheliegende Idee zu kommen gehören bestraft. In dem Fall hier kann ich aber einfach keine derartigen Schwächen feststellen.
KonradTönz1 schrieb:Urteile sind Entscheidungen von Menschen und können daher nie 100% Prozent richtig sein.Ich stimme Dir zu. Daher gehört in das Justizsystem auch eindeutig mehr Geld; und die Ausbildung könnte auch mal reformiert werden. Die Verteidigung bräuchte ein paar Rechte mehr und das Instanzwesen sollte gelockert werden bzw. es sollte die Möglichkeit geben, dass auch die Beweiswürdigung noch einmal überprüft werden kann, damit das nicht nur subjektiv ist. Aber davon abgesehen, läuft's bei uns schon ziemlich gut ;-))
aberdeen schrieb:Ja, das heißt irgendwie in Deutschland berechtigte Zweifel oder so ähnlich. Das meinte ich aber gar nichtIch meinte das aber :-)
Zu ihrer Penthouse-Wohnung oberhalb der Parkdecks gab es zwei mehrfach gesicherte Zugänge mit Lift, außerdem einen geheimen Zugangs-Code und ein elektronisches Überwachungssystem.Es gab also zwei Zugänge. Die Tür hinter der der Mord geschah soll sich unmittelbar auf dem Parkdeck befunden haben. Kann jemand Genaueres über die Örtlichkeiten und die mit Lift erreichbaren Wohnungszugänge sagen?
meermin schrieb:Gab es eine Klingel an der Eingangstür zur Wohnung von Frau Böhringer? Befand diese sich oben im 4.Stock unmittelbar an der Eingangstür?Ja.
meermin schrieb:Und welchen Ausgang aus ihrer Wohnung benutzte Frau Böhringer normalerweise wenn sie in die Stadt und nicht in den Betrieb hinuntergehen wollte?Ich habe keine Ahnung.
muscaria schrieb:Ja, ich weiß, ein Angeklagter darf schweigen, sogar lügen. Aber wozu sollte er?Genau, warum rät ein Verteidiger seinem Mandanten zu schweigen?!