@Interested@konrad Toölz
Na ja, ich finde eben den vom Gericht angenommenen Tathergang völlig unplausibel - teilweise sogar hanebüchen.
KonradTönz1 schrieb:Wenn so vieles gegen einen Verdächtigen spricht und wenn andere infrage kommende ausreichend abgeklärt wurden, dann ist es eben Sache der Verteidigung einen Alternativtäter zu präsentieren. Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft sind dann nämlich ihrer Pflicht nachgekommen.
Nein. Es gibt in Deutschland zum Glück keine Beweislastumkehr - jedenfalls nicht offiziell. Hier liegt aber beim vorliegenden und ähnlichen Fällen ein Problem, dass sich die Beweislast eben doch irgendwann inoffiziell umgekehrt. Das passiert immer dann, wenn Belastungshinweise und kein Alibi gibt. Auf diese Weise entstehen üblicherweise Justizirrtümer. Wobei, ich betone das hier ausdrücklich, ich mir gar nicht sicher bin, ob in diesem Fall ein unschuldiger Mensch sitzt.
Ja, richtig. Es ist in andere Richtungen ermittelt worden, aber auf keinen Fall in dieser Intensität und zum Teil auch nachweisbar erst auf Drängen und durch Beweisanträge der Verteidigung. Da war B. T. aber schon verhaftet und Hauptverdächtiger. Und in diesem Fall gibt es institutionell nahezu immer eine stärkere Tendenz der Ermittlungsbehörden, sich gegen Fehlervorwürfe abzusichern, d. h., nicht einzugestehen, dass man jemanden irrtümlich verhaftet hat.
Natürlich hast Du recht,
@Interested, dass nicht das gesamte Material zur Verfügung steht. Das macht es schwer. Es spielt aber bei der Bewertung des Falles insoweit keine Rolle, als dass zur Bewertung des Urteils nur das zählt, was die Kammer ins Urteil aufgenommen hat.
Interested schrieb:Das Geld ist doch ein Beweis oder? Die Zeitungen sind ein Beweis oder? Das fehlende Alibi? Das Motiv?
Nein, das sind keine Beweise, sondern nur Indizien. Zugegebenermaßen eine Menge, aber eben doch nur Indizien. Jedesmal im Verfahren, wenn eine Seite versucht hat, den entscheidenden Beweis anzutreten, kam nichts raus.
Beim Geld: war dann doch nur eine DNS-Mischspur unklarer Provenienz; kann außerdem aus den Parkgaragendiebstählen stammen
bei den Zeitungen: widersprüchliche Zeugenaussagen, keine verwertbaren Spuren, letztlich nur die AZ mit der Stadtteilausgabe aus der Parkgarage, Einräumen des Grossisten das Packfehler möglich
Tatortspuren: durch die Nähe B. T. - Ch. B. und Auffindesituation alternativ erklärbar
kein Alibi: bleibt
Motiv: hmm.