@Interested Wir wollen doch mal festhalten, dass ein fehlendes Alibi überhaupt nichts beweist und schon gar kein Hinweis auf eine Täterschaft ist.
Bei einer sehr vermögenden Person, die mitunter sehr ruppig mit Menschen umging, dürfte es mehrere hundert Personen mit einem theoretischen Motiv geben.
Geht man von einer cui bono-Frage beim Motiv aus, legt das auch ganz andere Implikationen nahe, was eine Täterschaft angeht.
Interested schrieb: Nenn mir einer einen triftigen Grund, warum jemand es vorzieht zu schweigen, statt mitzuwirken?
Wenn derjenige den Eindruck hat, dass ihm eh keiner glaubt und das alles was er sagt, gegen ihn verkehrt wird. Kannst Du hier im Forum auch schön beobachten: je nach Belieben, beziehen sich einige Befürworter des Urteils mal auf Aussagen von B. T., andere, die dann nicht in den Kram passen, werden für unwahr gehalten.
Dann gibt es noch einen anderen Grund, warum die Verteidigung jemanden rät, besser zu schweigen; nämlich immer dann, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte der Sache nicht gewachsen ist und durch sein Auftreten einen eher negativen Eindruck hinterlassen würde.
Davon mal abgesehen: warum ist denn bei uns ausdrücklich festgelegt, dass der Angeklagte Lügen und Schweigen darf? Soll ich jetzt an Deiner Rechtsstaatlichkeit zweifeln, wenn Du hier grundlegende Rechte in Zweifel siehst?