Mordfall Charlotte Böhringer
18.06.2013 um 16:10@CleoWinter
Danke, habe ich mir fast gedacht, dass es denen nicht um eine plausible Aufklärung, sondern um den Freispruch geht. Rechtsanspruch auf "in dubio"! Das will mir einfach nicht runter! Mit meinem bescheiden normalen Menschenverstand sag ich mir: Dieses "in dubio" ist eine "Anwendungsmaxime".
Und nun lerne ich, dass das quasi ein eigenes Rechtsgut ist, das einklagensfähig ist. Na ja, verstehen soll das, wer will. Wird nun sicher bei den Rechtsanwälten bald zu einem eigenen Sachgebiet ausgewiesen werden.
Danke, habe ich mir fast gedacht, dass es denen nicht um eine plausible Aufklärung, sondern um den Freispruch geht. Rechtsanspruch auf "in dubio"! Das will mir einfach nicht runter! Mit meinem bescheiden normalen Menschenverstand sag ich mir: Dieses "in dubio" ist eine "Anwendungsmaxime".
Und nun lerne ich, dass das quasi ein eigenes Rechtsgut ist, das einklagensfähig ist. Na ja, verstehen soll das, wer will. Wird nun sicher bei den Rechtsanwälten bald zu einem eigenen Sachgebiet ausgewiesen werden.