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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.04.2018 um 08:20
Das Testament hat ja gegolten. Somit ist die Frage hinfällig.
Einen Pflichtteil gibt es für Neffen nicht und Frau Böhringer hatte keine Kinder.
Vielmehr war es ihr wichtig, dass die Firma nicht in Falsche Hände gerät und deshalb hat sie ja auch einen Ehevertrag vom späteren Täter verlangt.
Vor diesem Hintergrund macht es durchaus Sinn, kein Testament beim Notar zu verfassen, weil diese Frage noch offen war.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.04.2018 um 08:21
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Flusspanther schrieb:
Das Studium muss Vorrang haben.
Genau. Deshalb spielt die Immatrikulationsbescheinigung in diesem Fall auch keine Rolle. Diese macht nur Sinn bei vorübergehenden Beschäftigungen und die Grenze liegt hier mW bei 50 Stunden p.a. oder zwei Monate am Stück.

Im Urteil ist davon die Rede, dass BT von seinen rund 1000 Euro noch selber die Krankenversicherung zahlen musste.
Auch das spricht gegen eine Immatrikulationsbescheinigung, die dem Arbeitgeber vorlag.
genau anders rum - wenn er sie selbst bezahlen musste, lag das daran, dass er ein bestimmtes Alter überschritten hatte und eben nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Gerade durchs Studium konnten er und/oder der Arbeitgeber entsprechende Abgaben sparen. Dazu war aber nötig dass er als ordentlicher Student eingesschrieben war.

Auch gegenüber der Krankenkasse musste er um den entsprechenden Tarif zu erhalten die Immatrikulation nachweisen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.04.2018 um 08:29
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Flusspanther schrieb:
Das Studium muss Vorrang haben.
Genau. Deshalb spielt die Immatrikulationsbescheinigung in diesem Fall auch keine Rolle. Diese macht nur Sinn bei vorübergehenden Beschäftigungen und die Grenze liegt hier mW bei 50 Stunden p.a. oder zwei Monate am Stück.

Im Urteil ist davon die Rede, dass BT von seinen rund 1000 Euro noch selber die Krankenversicherung zahlen musste.
Auch das spricht gegen eine Immatrikulationsbescheinigung, die dem Arbeitgeber vorlag.
genau anders rum - wenn er sie selbst bezahlen musste, lag das daran, dass er ein bestimmtes Alter überschritten hatte und eben nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. ...
siehe:http://www.erwin-denzler.de/400/stud.html
Dake für den Link.

"Ein Student kann praktisch 6 Monate im Jahr Vollzeit und in den anderen 6 Monaten halbtags versicherungsfrei arbeiten. Wer ein Abiturzeugnis hat, kann problemlos lebenslang Student sein - damit bietet sich eine relativ einfache Umgehung der Sozialversicherungspflicht an. Um das zu verhindern, haben die SV-Verbände am 27.6.2002 beschlossen, daß in der Regel nur bis zum 25. Fachsemester ein Studium anerkannt werden soll. Offenbar kannten die Verbandsvertreter nicht den Unterschied zwischen Hochschulsemester und Fachsemester: wer dennoch "lebenslang" vom Studentenprivileg profitieren will, muß eben alle 12 Jahre die Fachrichtung wechseln (die Uni wird ihn schon eher dazu zwingen). "

Gerade durchs Studium konnten er und/oder der Arbeitgeber entsprechende Abgaben sparen. Dazu war aber nötig dass er als ordentlicher Student eingesschrieben war. Bevor die Krankenversicherungspflicht in DE eingeführt wurde in den 2000ern haben viele in der präkeren Situation gestanden... eingeschrieben, dennoch Vollzeit (mit kurzen Unterbrechungen) gearbeitet...
aber ohne die ganzen Abgaben, teilweise sogar ohne Krankenversicherung.

Auch gegenüber der Krankenkasse musste er um den entsprechenden Tarif zu erhalten die Immatrikulation nachweisen.


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12.04.2018 um 08:31
Zitat von TihoTiho schrieb:Auch gegenüber der Krankenkasse musste er um den entsprechenden Tarif zu erhalten die Immatrikulation nachweisen.
Hier wohl eher andersrum :) Um einen günstigen Tarif zu erhalten, muss man nachweisen dass man noch studiert.

Wenn ich mich richtig erinnere, saß er doch deswegen in den Nesseln weil der Steuerberater diese Bescheinigung von ihm brauchte.


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12.04.2018 um 08:34
@Frau.N.Zimmer
freiwillig in der gesetzlichen ... ab dem 30Lebensjahr oder dem 26?...bin mir grad nicht sicher schenkt es sich nichts. ca 140-150EUR /Monat.

Günstiger als die 14-16,x% Prozent vom Lohn. V.a. weil der Arbeitgeber auch "spart"

Davor um die 60EUR afair.

Also nicht die Welt - aber dennoch.
Private Studenten PKV auch um die 140-160EUR in einem günstigen Tarif.


Ist auch egal - die Geschichte dass er etwas vorlegen musste ist und klingt plausibel.
Somit...konnte die Tante und andere von der Studiensituation wissen.


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12.04.2018 um 08:39
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Einen Pflichtteil gibt es für Neffen nicht und Frau Böhringer hatte keine Kinder.
Richtig. Und bevor es wieder losgeht mit " Ihre Schwester hätte doch geerbt und den Sohn Bence unterstützen können..." Nein. Pflichtteil gib es in auf-oder absteigender Linie. Ausserdem war ein natürliches Ableben der Frau Böhringer nicht in Sichtweite.


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12.04.2018 um 08:49
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Hier wohl eher andersrum :) Um einen günstigen Tarif zu erhalten, muss man nachweisen dass man noch studiert.
Exakt. Und dieser Tarif hat erstmal nichts mit dem Job in der Parkgarage zu tun. Die Bescheinigung legt er der Krankenkasse vor, um den günstigen Tarif zu bekommen.
Diese Bescheinigung hätte er aber nicht mehr bekommen und wie @Frau.N.Zimmer richtig bemerkte, ist dies auch ein Element der sich zuspitzenden Ereignisse im Vorfeld der Tat.
Er hätte zum Sozialamt gehen müssen oder die Tante um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung bitten müssen.
Im Urteil ist ausdrücklich vermerkt, dass er von den 1000 Euro, die ihm überwiesen wurden, auch noch die Krankenkasse hat bezahlen müssen. Sinnhafterweise eben den Studententarif.
Wäre die Beschäftigung in der Parkgarage sozialversicherungspflichtig gewesen, wäre diese Zahlung nicht nötig gewesen.


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12.04.2018 um 09:51
Es war
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Mordfall Charlotte Böhringer
heute um 08:20
Das Testament hat ja gegolten. Somit ist die Frage hinfällig.
Einen Pflichtteil gibt es für Neffen nicht und Frau Böhringer hatte keine Kinder.
Vielmehr war es ihr wichtig, dass die Firma nicht in Falsche Hände gerät und deshalb hat sie ja auch einen Ehevertrag vom späteren Täter verlangt.
Vor diesem Hintergrund macht es durchaus Sinn, kein Testament beim Notar zu verfassen, weil diese Frage noch offen war.
Die Sache mit dem geforderten Ehevertrag zeigt aber auch, dass es in der Vergangenheit bereits häufiger "Ärger" wegen des Testaments gab und kann als Indiz dafür herangezogen werden, dass Charlotte Böhringer das Testament benutzte um ihre Neffen zu sanktionieren.

Sie hat das offen und oder sagen wir mal, sogar offensichtlich gemacht, indem sie das Testament auf dem Schreibtisch ihrer Wohnung präsentierte, also genau dort, wo auch Bence sich häufiger aufgehalten hat, wenn er der Tante bei der Büroarbeit half.

Diese "Testamentangelegenheit" dürfte also eine Art Dauerbrenner in der Beziehung gewesen sein, ein probates Mittel Druck auszuüben wenn es ihr erforderlich schien.

Ein familieninternes "Spielchen" sozusagen, eine Marotte von der alle wussten.

ERnst genommen hat das wahrscheinlich niemand wirklich, weder die Verfasserin, noch die im Testament Begünstigten. Denn ein ernstgemeintes Testament hätte in dem Fall beim GEricht deponiert oder zumindest verschlossen im Tresor liegen müssen, und es hätte ganz sicher notarieller und steuerberaterlicher Hilfe bedurft, alleine schon wegen der nach dem Tod anfallenden Forderungen von Seiten des Staates. Frau Böhrigner gals als geizig und sparsam, da wäre es sehr aussergewöhnlich gewesen, wenn sie sich um diese Aspekte einer ERbschaft keine Gedanken gemacht hätte, es ging schliesslich um Werte in Millionenhöhe.

Nein, das Testament wurde hier eindeutig als Sanktionsmittel eingesetzt und an ein Ableben wurde dabei noch lange nicht gedacht. Das Testament diente zumindest nicht in erster Linie und ernsthaft der Vorsorge für die Zeit nach dem Tod, sondern nutzte im Hier und Jetzt, um die angepeilten Erben in Schach zu halten und unter Druck zu setzen.

So werden es auch alle wahrgenommen haben, wieso im Urteil dieser Aspekt nicht weiter gewürdigt wurde verwundert. Es wäre vielleicht nicht ohne Weiteres kompartibel mit der weiteren ausgeführten Indizienkette gewesen.

Denn ein "Spielchen" nimmt niemand wirklich Ernst und beim Spiel weiss jeder, dass dur ch gesc hickte Schachzüge wieder alles auf Null gesetzt werden kann. Es wäre kein Mord notwendig gewesen um die angeblich drohende Enterbung zu verhindern.


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12.04.2018 um 10:01
Und um die Vorgehensweise der Tante wissend hätte Bence das Leben der Tante sogar sehr am Herzen liegen müssen. Denn wenn sie während einer "testamentarischen Enterbungsphase" so nenne ich es mal, zu Tode gekommen wäre, durch einen Unfall oder eben durch ein Verbrechen, dann wäre dieses "Sanktionstestament" durchaus gültig gewesen und das obwohl es offensichtlich nicht wirklich Ernst gemeint war und nur der Sanktion dienen sollte.

So sah die Lage meiner Ansicht nach aus.


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12.04.2018 um 11:17
emz schrieb (Beitrag gelöscht):Was ich mich frage, war CB wirklich so hart, wie sie geschildert wird?
Ich fand das gar nicht hart, was sie gemacht hat. Für mich ist es nachvollziehbar, dass der Spaß irgendwann ein Loch hat, wenn man von so einem Nichtsnutz derart beklaut, belogen und betrogen wird.
Mutterliebe soll ja angeblich alles verzeihen - sie war nur seine Tante.


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12.04.2018 um 11:23
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich fand das gar nicht hart, was sie gemacht hat.
Eben, genau das meinte ich.
Ich hätte es für sehr nachvollziehbar gehalten, wenn sie ihn für das Beklauen strenger sanktioniert hätte und jegliche Zahlungen eingestellt hätte.


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12.04.2018 um 11:23
@meermin

Um Erbschaftssteuer zu vermeiden ist ein Testament nur sehr bedingt geeignet.

Dazu ist eher die Art der Anlage des Vermögens maßgebend, mit Schenkungen zu Lebzeiten kann man hier auch sparen, wenn die rechtzeitig erfolgen.

Aber bei einem Testament selber hat man wenig Spielraum, da kann man die Freibeträge von unterschiedlichen Verwandten vielleicht voll ausnutzen, mehr aber auch nicht. Bei dieser Höhe des Vermögens wäre das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.


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12.04.2018 um 11:27
Zitat von emzemz schrieb:Ich hätte es für sehr nachvollziehbar gehalten, wenn sie ihn für das Beklauen strenger sanktioniert hätte und jegliche Zahlungen eingestellt hätte.
Woher sollte sie das wissen? Das mit dem Beklauen hat sie vermutlich nicht gewusst.


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12.04.2018 um 11:29
Zitat von emzemz schrieb:Ich hätte es für sehr nachvollziehbar gehalten, wenn sie ihn für das Beklauen strenger sanktioniert hätte und jegliche Zahlungen eingestellt hätte.
Ob sie ihm ab dem Punkt noch was gegeben hat? Ist mir gar nicht erinnerlich...

Und sanktionieren wollte sie ihn, sie hatte ja den Tierschutz als Erbe einsetzen wollen. So hat sie es wohl einer Freundin gesagt, wenn ich mich recht erinnere. Als Freundin kann man das auch gut unterscheiden, ob etwas erstgemeint war, oder gescherzt.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Woher sollte sie das wissen? Das mit dem Beklauen hat sie vermutlich nicht gewusst.
Das mit den Kassenautomaten hat sie nicht gewusst?


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