Frau.N.Zimmer schrieb:Ich fand das gar nicht hart, was sie gemacht hat.
Also ich finde es schon mehr als seltsam, wenn man hinterrücks mit seinen Beziehungen verhindert, dass das Paar eine Wohnung finden konnte. Gut, ganz verhindern konnte sie es nicht, aber für mich sind das einfach Dinge, die einfach nicht gehen und das lässt eben auch sehr tief blicken.
Und schon
@Mark_Smith sagt, ist doch überhaupt nicht klar, was sie gewusst hat. Aus dem Urteil ist eher zu entnehmen, dass sie vom Diebstahl nichts wusste. Der Verwalter hat vielleicht ein Verdacht gehabt, ob er damit schon zu ihr gegangen war, muss man bezweifeln, das macht man nie beim ersten Verdacht. Denn wenn der nicht zugetroffen hätte, hätte der Verwalter sicherlich das Weite suchen müssen. Man sollte so etwas schon etwas realistischer sehen.
meermin schrieb:Das meinte ich ja. Es hätte weitere Überlegungen und Massnahmen bedurft. Frau Böhringer war nun mal nicht einfach die Erbtante mit ein paar tausend Euro auf dem Konto und einem kleinen Einfamilienhaus.
Das ist aber nicht Sache eines Notars sondern hierfür wäre ein Vermögensberater zuständig. Ob Das Testament nun notariell beglaubigt war oder nicht, ist bei diesen Fragen eigentlich egal.