SCMP77 schrieb:Um Erbschaftssteuer zu vermeiden ist ein Testament nur sehr bedingt geeignet.
Das meinte ich ja. Es hätte weitere Überlegungen und Massnahmen bedurft. Frau Böhringer war nun mal nicht einfach die Erbtante mit ein paar tausend Euro auf dem Konto und einem kleinen Einfamilienhaus.
Das Testament isoliert zu betrachten macht meiner Ansicht nach daher keinen Sinn. Wenn es ernsthafte Überlegungen für den Fall des Ablebens gab, dann hätten diese viel umfangreicher sein müssen.und über das Verfassen eines Testaments hinausgehen müssen.
Und das wäre bei einem Vermögen wie im Fall Böhringer auch die Regel gewesen. Davon gehe ich aus. Wenn es wirklich nur dieses Testament auf dem Schreibtisch gegeben hätte und keinerlei andere Massnahmen, dann würde das nur zeigen wie realitätsfern und unprofessionell gedacht wurde.
Ich denke, das vorliegende Testament diente zuallererst der Sanktion im Leben, über alles andere wird man sich auch Gedanken gemacht haben aber die wurden bei Gericht nicht erwähnt, weil sie nicht ins Bild passten und zu privat waren. Und niemand verbreitet gerne öffentlich, wie er gedenkt dem Staat ein Schnippchen zu schlagen, wenns ums Vererben geht.