Mordfall Charlotte Böhringer
11.04.2018 um 11:58SistaB schrieb:Ich habe mich erst gestern in den Fall eingelesen,Hast du das Urteil schon durch? Es ist kein Schaden , wenn man das erst liest.
SistaB schrieb:Ich habe mich erst gestern in den Fall eingelesen,Hast du das Urteil schon durch? Es ist kein Schaden , wenn man das erst liest.
SistaB schrieb:Weisst Du wer es bestätigt hat? Leute aus dem Büro, anderre Familienangehörige, etc. ..Leute aus dem Büro! Aber wie gesagt: wenn der Anwalt von Bence dies nicht bestreitet, dann darfst Du sicher sein, dass es richtig ist. :-) Und auch sein Bruder hat es ja nicht abgestritten und der war ja auch als Aushilfe bei der Parkgarage angestellt.
SistaB schrieb: Also es wundert mich, dass CB ihr Testament "einfach" nur zu Hause auf dem Schreibtisch liegen liess.Was macht es für einen Unterschied, ob das Testament beim Notar oder im Schreibtisch liegt?
meermin schrieb am 29.07.2013:Die beiden Geschäftsführer scheinen ein Alibi zu haben. Ansonsten würde ich mich seguin anschliessen und meinen, dass zumindest einer der beiden ein Motiv gehabt hätte. Bei dem hätte man sicher auch eine Indizienkette konstruieren können wenn man es darauf angelegt hätte.Stimmt es und welcher Geschätsführer war ohne Alibi? Der mit dem sie unzufrieden war?
Ach so,nein, einer hat kein Alibi, der will noch um 18:14 mit Frau Böhringer telefoniert haben, kann man leider nur nicht beweisen.
SistaB schrieb:Stimmt es und welcher Geschätsführer war ohne Alibi? Der mit dem sie unzufrieden war?Der Christopher W. hatte nur teilweise ein Alibi. Und wurde von der CB in höchsten Tönen gelobt und sie war sogar der Meinung, dass dieser der zukünftige Leiter der Parkgarage werden solle. Der hatte also sicherlich ein Motiv, zumal er wohl nicht befördert werden wollte. ;-)
meermin schrieb am 29.07.2013:Ach so,nein, einer hat kein Alibi, der will noch um 18:14 mit Frau Böhringer telefoniert haben, kann man leider nur nicht beweisen.Ist das nicht über die Hausanlage nachgewiesen worden? Was heisst denn jetzt "will telefoniert haben" ?
Frau.N.Zimmer schrieb:Ist das nicht über die Hausanlage nachgewiesen worden? Was heisst denn jetzt "will telefoniert haben" ?Offenbar war ein Nachweis über die Hausanlage nicht möglich: Deshalb ist das Gespräch nicht nachweisbar. Aber: Es passt eigentlich gut, da die CB, nachdem sie mit dem Christopher W. gesprochen hat, noch die Immobilienverwaltung in Augsburg anrufen wollte. Also zeitlich passt es sehr gut zusammen.
Tiho schrieb:Er hat doch sicher seine Studienbescheinigung und oder Krankenversicherungsnachweis dem Arbeitgeber vorlegen müssen.Ich kann dir nicht folgen.
Flusspanther schrieb:Richtig! Die Immatrikulationsbescheinigung ist für Studenten notwendig, die in den Semesterferien sozialversicherungsfrei arbeiten, nicht aber für Arbeitsverhältnisse, die unbefristet und für die volle Sozialversicherungsbeiträge anfallen.Hast Du Belege dafür? Oder weisst Du, wo man das in Erfahrung bringen kann, wie das geregelt ist?
Flusspanther schrieb:Das Studium muss Vorrang haben.Genau. Deshalb spielt die Immatrikulationsbescheinigung in diesem Fall auch keine Rolle. Diese macht nur Sinn bei vorübergehenden Beschäftigungen und die Grenze liegt hier mW bei 50 Stunden p.a. oder zwei Monate am Stück.