Mordfall Charlotte Böhringer
24.01.2014 um 20:04@ interested
warum so besserwisserisch...? und warum fühlst du dich durch meine einschätzung offensichtlich persönlich angegriffen?
bleib doch einfach locker und freu dich, dass du dem urteil des gerichts zustimmen kannst...und erreg dich doch nicht an meiner meinung bzw vermeide doch bitte zumindest deinen besserwisserischen unterton...vielen dank auch!
achja, die Öffentlichkeit findet also das Urteil mehrheitlich richtig oder nachvollziehbar, sagst du...und jetzt? soll ich deshalb meine meinung ändern? um gottes willen, wenn ich immer der meinung der mehrheit folgen würde...das wäre ja gruselig...
@ aberdeen
naja, ich weiß, was du meinst mit der "beweislastumkehr"...aber ich würde dem widersprechen...beweislastumkehr darf es im strafprozess nicht geben und gibt es auch in diesem fall nicht...provokant gesagt: man kann sich zurücklehnen und den staatsanwalt mal machen lassen....natürlich kommt es auf das gericht an...und das meinte ich vorhin mit "aus dem ruder gelaufen"...der verteidiger hat erkannt an hand der aussagen des gerichts, dass es dazu tendiert, der beweisführung der staatsanwaltschaft folgen zu können und somit zu einem urteil zu kommen, das eben nicht freispruch lautet...
aber unanbhängig davon muss der verteidiger ja immer und unentwegt nach punkten suchen, die den angeklagten entlasten und nach ansätzen suchen, die einen zeugen unglaubhaft und zeugenaussagen unglaubwürdig erscheinen lassen; und das unabhängig von der verteidigungsstrategie, so lange sie nicht auf ein geständnis fußt.
dabei spielt es keine rolle, ob der angeklagte schweigt oder sich äußert, dass er es nicht gewesen sei aus welchen gründen auch immer...auch dann hätte der verteidiger etwa einen herrn wilfling oder weitere zeugen befragen müssen mit dem ziel, ihre aussagen zu erschüttern...
warum so besserwisserisch...? und warum fühlst du dich durch meine einschätzung offensichtlich persönlich angegriffen?
bleib doch einfach locker und freu dich, dass du dem urteil des gerichts zustimmen kannst...und erreg dich doch nicht an meiner meinung bzw vermeide doch bitte zumindest deinen besserwisserischen unterton...vielen dank auch!
achja, die Öffentlichkeit findet also das Urteil mehrheitlich richtig oder nachvollziehbar, sagst du...und jetzt? soll ich deshalb meine meinung ändern? um gottes willen, wenn ich immer der meinung der mehrheit folgen würde...das wäre ja gruselig...
@ aberdeen
naja, ich weiß, was du meinst mit der "beweislastumkehr"...aber ich würde dem widersprechen...beweislastumkehr darf es im strafprozess nicht geben und gibt es auch in diesem fall nicht...provokant gesagt: man kann sich zurücklehnen und den staatsanwalt mal machen lassen....natürlich kommt es auf das gericht an...und das meinte ich vorhin mit "aus dem ruder gelaufen"...der verteidiger hat erkannt an hand der aussagen des gerichts, dass es dazu tendiert, der beweisführung der staatsanwaltschaft folgen zu können und somit zu einem urteil zu kommen, das eben nicht freispruch lautet...
aber unanbhängig davon muss der verteidiger ja immer und unentwegt nach punkten suchen, die den angeklagten entlasten und nach ansätzen suchen, die einen zeugen unglaubhaft und zeugenaussagen unglaubwürdig erscheinen lassen; und das unabhängig von der verteidigungsstrategie, so lange sie nicht auf ein geständnis fußt.
dabei spielt es keine rolle, ob der angeklagte schweigt oder sich äußert, dass er es nicht gewesen sei aus welchen gründen auch immer...auch dann hätte der verteidiger etwa einen herrn wilfling oder weitere zeugen befragen müssen mit dem ziel, ihre aussagen zu erschüttern...