Mordfall Charlotte Böhringer
15.05.2016 um 15:21Interessanter Fund aus einem anderem Forum. Wer mag, kann dort noch mehr nachlesen über den Fall
http://22623.forumromanum.com/member/forum/entry_ubb.user_22623.1394552669.1111690294.1111690294.2.justizirrtuemer_am_laufenden_band_benedikt_toth]-harrys.html
RE: Justizirrtümer am laufenden Band [+Benedikt Toth]? , 23 Mar. 2012 01:19
Um bestimmten Entwicklungen nicht vorzugreifen, nur ein paar Antworten:
zur Verbindung U. Herrmann - Böhringer: Böhringer und H., einer der (aus Rechtsgründen in"" ) "mutmaßlichen" Mittäter im Fall Ursula Herrmann waren damals beide prominente Baulöwen, die viel mit der Stadt München gebaut hatten - sie kannten sich. Böhringer war sehr vermögend (hinterließ seiner 30 Jahre jüngeren Frau 1995 ein Vermögen von rund 100 Mill. DM).
Der Baulöwe H. hingegen war 1981 praktisch pleite und meldete Anfang 1982 Konkurs an (nach dem Aufdecken des riesigen Schmiergeldskandals der "Neuen Heimat" - H. hatte auch viel mit der "Neuen Heimat" gebaut). H. brauchte also 1981 viel Geld, um den drohenden Konkurs abzuwenden. H. war "in der Politik und eng mit Franz Josef Strauß befreundet".
H. war aber auch "sehr eng mit T. befreundet", einem der tatsächlichen Haupttäter im Fall UH. Vor dem Mädchen waren andere Vermögende als Entführungsopfer in Frage gekommen. Aber ein 10-jähriges Mädchen (das verwechselt wurde) zu entführen war wesentlich einfacher, als einen erwachsenen Mann.
Die DNS-Spur an der Kiste war 2005 gesichert worden.
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Charlotte Böhringer liebte Reinlichkeit, so hatte sie eine Haushaltskraft, die praktisch täglich die Wohnung reinigte. Auch der Geschirrspüler war fast jeden Tag benutzt worden, so auch vorher schon am Tattag, den 15.9.81. So stammten die fremden DNS-Spuren vom Tattag.
Bei diesen häufigen Reinigungen könnten vielleicht ein paar Fingerabdrücke übersehen werden, aber nicht insgesamt 44 Spuren! Diese 42 Finger- und Handballenabdrücke waren nicht verunreinigt worden! Die "Verunreinigungen der 2 DNS-Spuren" war eine Erfindung des Staatsanwaltes.
Von wie viel Personen die Spuren stammen, kann ich im Moment noch nicht sagen ~~. Es wurde leider, sowohl vom LKA, STA, als auch vom RA versäumt, anhand der Verteilung der Spuren ein Bewegungsprofil erstellen zu lassen. Bei einer lebenden, und als mißtrauisch bekannten Böhringer hätte der Spurenverursacher diese Spuren, wenn diese an weiteren Schubfächern und Schranktüren waren, nicht hinterlassen können (ganz gleich an welchem Tag). Ein logischer Rückschluss wäre somit, die Böhringer war bereits tot. Und da diese Spuren nicht vom Neffen waren, bleibt nur ein anderer Verursacher - der Täter?
Die sehr vermögende Ch. Böhringer hatte offensichtlich schon die Wochen davor einen "Freund", den sie aber strikt verheimlichte. Da gibt es viele logische Fragen nach dem Warum? Hatte dieser ihr die Freundschaft nur vorgetäuscht? Brauchte dieser viel Geld, weil er wegen einem anderen großen Verbrechen (UH?) aus Deutschland fliehen wollte? Hatte er ihr so nebenbei ein "großes Geschäft" vorgegaukelt? Sollte deswegen alles "geheim" bleiben, und niemand davon wissen?
Drängte der vermeintliche "Freund" dann zu schnell zur Anlage - da er dringend Geld brauchte? Durchschaute dann die Böhringer am 15.5.06 die Täuschung und den beabsichtigten Betrug? War dadurch dieses Geschäft dann geplatzt - da ihre geglaubte Freundschaft betrogen wurde? Drohte sie mit Anzeige? Und wies ihn aus der Wohnung? Schlug er dann im Gang aus Verzweiflung und Wut zu (24 Schläge = Affekt!)? (Die Schläge stammten offensichtlich von einem Rechtshänder - der verurteilte Neffe war Linkshänder)
Und die zwingend wichtigste Frage überhaupt: Warum hat sich dieser "Freund" nicht gemeldet? Er hätte doch das größte Interesse daran haben müssen, die Tat an seiner Freundin aufklären zu helfen!!! So ist eigentlich logisch naheliegend, dass er der Täter war! Und abends, zum Tatzeitpunkt, hatte sie einen Herrn erwartet. Und von einer Zeugin war um den Tatzeitraum vor ihrer Wohnung "ein verstört wirkenden, älterer Herr" gesehen worden! (Diese wurde nicht vorgeladen.) Das sind Fakten.
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Zu den Blutspuren auf den Geldscheinen gibt es auch einfache "unschuldige" Erklärungen, auch eine, die noch gar nicht erläutert wurde - gehe hier aber nicht weiter darauf ein.
Die Blutspritzer durch die 24 Schläge gingen die ganze Wand hoch. Der Täter muß also völlig blutbespritzt gewesen sein (muß sich eigentlich auch noch in der Wohnung gereinigt haben). Feinste umherspritzende Bluttröpfchen legen sich beim Einatmen (bei 24 Schlägen muß der Täter heftig geatmet haben!) auch in den Nasenlöchern und in den Ohren nieder! Diese lassen sich nicht so leicht gründlich reinigen.
Soweit ich erfuhr, ist der Körper des Neffen nicht auf Blutspuren untersucht worden! Dies ist eigentlich selbstverständlichste Spurenfeststellung. Dies hätte dann vermutlich seine Unschuld bewiesen. So auch hier die Frage: Warum wurde dies von der Staatsanwaltschaft nicht veranlasst - aus Dummheit? fahrlässig? oder vorsätzlich? Wurde auch hier etwas vertuscht?
Weder im Badezimmer der Böhringer, noch in der Wohnung des Neffen wurden irgendwelche Blutspuren von der Reinigung gefunden. Diese lassen sich nicht vollständig entfernen. Wo hätte sich sonst der Neffe so gründlich reinigen können?
> Ein "möglicher" Dieb macht noch lange keinen Mörder.
RE: Justizirrtümer am laufenden Band [+Benedikt Toth]? , 23 Mar. 2012 01:19
Um bestimmten Entwicklungen nicht vorzugreifen, nur ein paar Antworten:
zur Verbindung U. Herrmann - Böhringer: Böhringer und H., einer der (aus Rechtsgründen in"" ) "mutmaßlichen" Mittäter im Fall Ursula Herrmann waren damals beide prominente Baulöwen, die viel mit der Stadt München gebaut hatten - sie kannten sich. Böhringer war sehr vermögend (hinterließ seiner 30 Jahre jüngeren Frau 1995 ein Vermögen von rund 100 Mill. DM).
Der Baulöwe H. hingegen war 1981 praktisch pleite und meldete Anfang 1982 Konkurs an (nach dem Aufdecken des riesigen Schmiergeldskandals der "Neuen Heimat" - H. hatte auch viel mit der "Neuen Heimat" gebaut). H. brauchte also 1981 viel Geld, um den drohenden Konkurs abzuwenden. H. war "in der Politik und eng mit Franz Josef Strauß befreundet".
H. war aber auch "sehr eng mit T. befreundet", einem der tatsächlichen Haupttäter im Fall UH. Vor dem Mädchen waren andere Vermögende als Entführungsopfer in Frage gekommen. Aber ein 10-jähriges Mädchen (das verwechselt wurde) zu entführen war wesentlich einfacher, als einen erwachsenen Mann.
Die DNS-Spur an der Kiste war 2005 gesichert worden.
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Charlotte Böhringer liebte Reinlichkeit, so hatte sie eine Haushaltskraft, die praktisch täglich die Wohnung reinigte. Auch der Geschirrspüler war fast jeden Tag benutzt worden, so auch vorher schon am Tattag, den 15.9.81. So stammten die fremden DNS-Spuren vom Tattag.
Bei diesen häufigen Reinigungen könnten vielleicht ein paar Fingerabdrücke übersehen werden, aber nicht insgesamt 44 Spuren! Diese 42 Finger- und Handballenabdrücke waren nicht verunreinigt worden! Die "Verunreinigungen der 2 DNS-Spuren" war eine Erfindung des Staatsanwaltes.
Von wie viel Personen die Spuren stammen, kann ich im Moment noch nicht sagen ~~. Es wurde leider, sowohl vom LKA, STA, als auch vom RA versäumt, anhand der Verteilung der Spuren ein Bewegungsprofil erstellen zu lassen. Bei einer lebenden, und als mißtrauisch bekannten Böhringer hätte der Spurenverursacher diese Spuren, wenn diese an weiteren Schubfächern und Schranktüren waren, nicht hinterlassen können (ganz gleich an welchem Tag). Ein logischer Rückschluss wäre somit, die Böhringer war bereits tot. Und da diese Spuren nicht vom Neffen waren, bleibt nur ein anderer Verursacher - der Täter?
Die sehr vermögende Ch. Böhringer hatte offensichtlich schon die Wochen davor einen "Freund", den sie aber strikt verheimlichte. Da gibt es viele logische Fragen nach dem Warum? Hatte dieser ihr die Freundschaft nur vorgetäuscht? Brauchte dieser viel Geld, weil er wegen einem anderen großen Verbrechen (UH?) aus Deutschland fliehen wollte? Hatte er ihr so nebenbei ein "großes Geschäft" vorgegaukelt? Sollte deswegen alles "geheim" bleiben, und niemand davon wissen?
Drängte der vermeintliche "Freund" dann zu schnell zur Anlage - da er dringend Geld brauchte? Durchschaute dann die Böhringer am 15.5.06 die Täuschung und den beabsichtigten Betrug? War dadurch dieses Geschäft dann geplatzt - da ihre geglaubte Freundschaft betrogen wurde? Drohte sie mit Anzeige? Und wies ihn aus der Wohnung? Schlug er dann im Gang aus Verzweiflung und Wut zu (24 Schläge = Affekt!)? (Die Schläge stammten offensichtlich von einem Rechtshänder - der verurteilte Neffe war Linkshänder)
Und die zwingend wichtigste Frage überhaupt: Warum hat sich dieser "Freund" nicht gemeldet? Er hätte doch das größte Interesse daran haben müssen, die Tat an seiner Freundin aufklären zu helfen!!! So ist eigentlich logisch naheliegend, dass er der Täter war! Und abends, zum Tatzeitpunkt, hatte sie einen Herrn erwartet. Und von einer Zeugin war um den Tatzeitraum vor ihrer Wohnung "ein verstört wirkenden, älterer Herr" gesehen worden! (Diese wurde nicht vorgeladen.) Das sind Fakten.
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Zu den Blutspuren auf den Geldscheinen gibt es auch einfache "unschuldige" Erklärungen, auch eine, die noch gar nicht erläutert wurde - gehe hier aber nicht weiter darauf ein.
Die Blutspritzer durch die 24 Schläge gingen die ganze Wand hoch. Der Täter muß also völlig blutbespritzt gewesen sein (muß sich eigentlich auch noch in der Wohnung gereinigt haben). Feinste umherspritzende Bluttröpfchen legen sich beim Einatmen (bei 24 Schlägen muß der Täter heftig geatmet haben!) auch in den Nasenlöchern und in den Ohren nieder! Diese lassen sich nicht so leicht gründlich reinigen.
Soweit ich erfuhr, ist der Körper des Neffen nicht auf Blutspuren untersucht worden! Dies ist eigentlich selbstverständlichste Spurenfeststellung. Dies hätte dann vermutlich seine Unschuld bewiesen. So auch hier die Frage: Warum wurde dies von der Staatsanwaltschaft nicht veranlasst - aus Dummheit? fahrlässig? oder vorsätzlich? Wurde auch hier etwas vertuscht?
Weder im Badezimmer der Böhringer, noch in der Wohnung des Neffen wurden irgendwelche Blutspuren von der Reinigung gefunden. Diese lassen sich nicht vollständig entfernen. Wo hätte sich sonst der Neffe so gründlich reinigen können?
> Ein "möglicher" Dieb macht noch lange keinen Mörder.