Interested schrieb am 08.06.2015:Vielleicht kann aber @LivingElvis hier was zu sagen? Ich geb auch nen Energy Drink aus.^^ ;)
Da lass ich mich nicht zweimal bitten
:DGrundsätzlich ist Beamten die Annahme von Belohnungen untersagt, WENN diese einen Bezug auf die dienstliche Tätigkeit oder das Amt haben. Sprich - Josef Wilfing ist da -auch als Pensionär- grundsätzlich erstmal raus. Bei einem Hamburger Autobahnpolizist, der zum Tatzeitpunkt zufällig mit Bence an der Tanke gesprochen hat und dem bislang aus Unkenntnis keine Bedeutung beigemessen hat, dürfte das anders zu beurteilen sein.
Wilfing könnte allerdings jetzt ne Rechnung aufmachen: "Ich kriege 2.000,- Euro Pension, lebe vermutlich noch so 10-15 Jahre, sind maximal 360.000,- Euro; also springe ich auf, wenn die Familie 400.000,- auslobt" (rein hypothetisch, ich würde Wilfing niemals unterstellen wollen, dass er Wissen zurückhält!)
Da Die Belohnung privat ausgelobt wurde, ist die Auszahlung erstmal gar nicht zu verhindern, da das Verbot der Annahme von Belohnungen für Amtsträger ne rein disziplinarrechtliche Angelegenheit ist und hier NUR die disziplinarrechtlichen Maßnahmen in Betracht kämen. Für unseren hypothetischen Wilfing als Pensionär hieße das, das Land Bayern könnte ihn entweder das Ruhegehalt kürzen oder aberkennen. Wenn Wilfing also noch 15 Jahre lebt, würde er bei 400.000,- Euro in dem Falle 40.000,- Euro Gewinn machen. Lebt er nicht mehr so lang, entsprechend mehr. Wird er 100, wars ne Milchmädchenrechnung.
Interessant wird es, ob man tatsächlich wirksam Wilfing den Zugang zum Geld verwehren könnte. Man würde gegen ihn sicherlich ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt/ Verfolgung Unschuldiger einleiten, eine Beschlagnahme des Geldes sehe ich da aber nicht. Als Beweismittel würden die Kontobewegungen ausreichen, daher wäre die Maßnahme niemals verhältnismäßig. Ein tatsächlicher Verfallsgegenstand wäre das auch nicht, da Wilfing das Geld ja nicht durch die Tat (Strafvereitelung/ Verfolgung Unschuldiger) erlangt hätte, sondern durch das Eingestehen der Tat.
Auch hat das Geld keinen Bezug zu der Begehung der Tat, ist also kein Tatmittel, das eingezogen werden könnte.
Mehr fällt mir da ad hoc nicht ein, so dass -wenn man die Gerichtskosten, Kosten für Verteidiger, Knastaufenhalt und anderes mit einberechnet, das Spielchen irgendwann durchaus lukrativ sein könnte.
Unterbinden könnte man sowas mMn nur, wenn man unserem hypothetischen Wilfing eine Falschaussage unterstellt. Dann würde das Geld durch die Tat erlangt und unterläge dem Verfall. Man könnte da dann sogar u.U. in der Familie Anstifter zur Tat sehen.
(Ist jetzt alles nur das,, was mir dazu ad hoc in den Kopf gekommen ist. Kann sein, dass ich was übersehen oder nen Denkfehler drin habe. In dem Fall bitte verbessern. Ich les da aber auch noch mal nach, find das grad sehr interessant
:) )