Ich habe mich jetzt mit dem Gutachten des Rechtsmediziners auseinandergesetzt. Dabei interessierte mich die Frage, mit wie viel Kraft der Täter/die Täterin letztlich zugeschlagen hat.
Die Angaben beziehen sich allesamt auf das Urteil aus dem Hauptverfahren, S. 75
Im Gutachten wird erwähnt,
"[...] Allein am Kopf habe man mindestens 24 ineinander übergehende Kopfschwartendurchtrennungen festgestellt. In einem Fall sei es auch zu einem Impressionsbruch des Schädeldaches gekommen [...]"
Was heißt das jeweils?
Kopfschwarte = Skalp, bestehend aus Haut, Unterhaut und Sehnenhaube; also Weichteile. Wird in Studien gerne mit Wassermelonen simuliert.
Das Schädeldach, auch Schädelkalotte bezeichnet das knöcherne Dach des Schädels bestehend aus den drei Schichten:
1. Lamina externa
2. Diploe
3. Lamina interna
In einer 1977 veröffentlichten Studie gaben W. G. Schröder et al. folgende Kräfte an, die bei einer Druckbruchspannung vorliegen müssen ("Biomechanik des Schädeldaches"):
Lamina externa = 3.99 kp/mm^2 = ca. 39.13 Newton
Diploe = 2.82 kp/mm^2 = ca. 27.55 Newton
Lamina interna = 4.22 kp/mm^2 = ca. 41.38 Newton
macht insgesamt
108,06 Newton/mm^2, die mindestens notwendig sind, um das Schädeldach zu durchdringen, wie es bei dem Impressionsbruch geschehen ist. Bei einem Impressionsbruch wird durch die Gewalteinwirkung ein Teil des Schädeldaches zerstört und nach innen in das Gehirn gedrückt.
In einer anderen Untersuchung nennen H. R. Lissner & F. G. Evans (1958) 33 bis 75 food pound, was ebenfalls ziemlich genau 100 Newton entspricht.
Um eine Vergleichsgröße zu haben, hat die Recherche in diversen Technik-/Physikforum ergeben, dass es z. B. problemlos möglich wäre bei den im Fall B. T. vorliegenden Gegebenheiten (Strecke, Dauer) mit einem 5 kg-Hammer 110 N zu erzeugen.
Zu den Verletzungen sagt das Gutachten weiter:
"[...] Die Verletzungen seien durch Einwirken einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig geschürften Wundränder ließen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken [...] Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug [...]" (ebenda).
Im Gutachten heißt es zu den übrigen Verletzungen außerdem:
"[...] Daneben habe es noch eine Reihe kleinere Blutergüsse an den Armen und Schultern gegeben. Der linke Ringfinger sei am Endglied zertrümmert gewesen. Am rechten Handrücken seien vier Hautdurchtrennungen feststellbar gewesen. Die Verletzungen an den Händen ließen sich am plausibelsten als passive Abwehrverletzungen - also schützend auf den Kopf aufgelegte Hände - erklären [...]" (ebd.)
Daraus folgt, dass es kein schweres Schlagwerkzeug im Bereich 5 kg gewesen sein dürfte, da in diesem Fall die Verletzungen (Schädel, Arme, Schultern, Hände) schwerer ausgefallen wären und es z. B. mehr Knochenbrüche hätte geben müssen.
Es wird sich demzufolge also um ein Tatwerkzeug von kleinerem Gewicht gehandelt haben. Zu denken wäre, neben einem kleinen, scharfkantigen Hammner z. B. an so etwas:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geissfuss.pngWurde in einem Zeitungsartikel vom Gutachter auch als Option erwähnt.
Aus alledem folgt aber noch etwas anderes: nämlich, dass aus der Häufigkeit der Schläge keinesfalls auf eine hohe emotionale Beteiligung des Täters/der Täterin zu schließen ist. Da das Schlagwerkzeug eher klein und leicht war, wurden einfach mehr Schläge benötigt, um das Ergebnis, der Tod oder mind. die Bewegungsunfähigkeit der Angegriffenen, zu erreichen. Dies ergibt sich auch aus dem übrigebn Spurenbild im Flur mit einem relativ lang anhaltenden Angriffsablauf, bis die Angegriffene letztlich am Flurende nach mehr als 2 m zusammenbrach.
Den Plot mit der "emotional hochaufgestauten" Beziehungstat kann man also getrost vergessen bzw. es gibt dafür keinen Beleg. Mit einem derartig kleinen Werkzeug aufzukreuzen, spricht wiederum eher für
a) eine "Gelegenheits-/Affekttat) oder
b) einen extrem kaltblütigen, skrupellosen Täter (Täterin).