Mordfall Charlotte Böhringer
25.08.2013 um 19:28@hallo-ho
Meine Ausführungen von 19:15 Uhr bezogen sich nur auf den Fall Bence. Den Koblenzer Fall kenne ich nicht. Im Fall Bence hätte man eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen Totschlags verhängen sollen, denn die Merkmale für Mord (§ 211 StGB) waren meines Erachtens nicht eindeutig nachweisbar.
PS: Ich unterstelle mal, dass der Bence überhaupt der Täter ist, weil die "Umstände" für seine Täterschaft sprechen, obgleich diese Umstände (Streit mit Tante) natürlich täuschen können.
PSS: Wenn er die Tat begangen hat, stellt sich aber die Frage, ob es nur Totschlag war. Und zwar nicht wegen einem Affekt, sondern weil die Mordmerkmale nicht eindeutig nachweisbar sind !!!
Meine Ausführungen von 19:15 Uhr bezogen sich nur auf den Fall Bence. Den Koblenzer Fall kenne ich nicht. Im Fall Bence hätte man eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen Totschlags verhängen sollen, denn die Merkmale für Mord (§ 211 StGB) waren meines Erachtens nicht eindeutig nachweisbar.
PS: Ich unterstelle mal, dass der Bence überhaupt der Täter ist, weil die "Umstände" für seine Täterschaft sprechen, obgleich diese Umstände (Streit mit Tante) natürlich täuschen können.
PSS: Wenn er die Tat begangen hat, stellt sich aber die Frage, ob es nur Totschlag war. Und zwar nicht wegen einem Affekt, sondern weil die Mordmerkmale nicht eindeutig nachweisbar sind !!!