Mordfall Charlotte Böhringer
23.08.2013 um 22:44@KonradTönz1
Mich wundert dies: Warum gelang es dem Bence nicht, seine Tante in seinem Sinne zu steuern?
Mich wundert dies: Warum gelang es dem Bence nicht, seine Tante in seinem Sinne zu steuern?
Scipper schrieb:Mich wundert dies: Warum gelang es dem Bence nicht, seine Tante in seinem Sinne zu steuern?Die Antwort ist so einfach wie möglicherweise unbefriedigend : Weil sich seine Tante eben nicht in seinem Sinne hat steuern lassen.
wenn der Verurteilte gleichzeitig nicht im Ansatz an einer entsprechenden Aufklärung mitwirkt.das darf nicht die bedingung für eine Wiederaufnahme sein. Wenn eine Wiederaufnahme angängig ist, hat sie zu erfolgen - egal, wie der verurteilte sich verhält.
KonradTönz1 schrieb:Der Gedanke dass auch für Bence irgendwann ein Punkt erreicht gewesen sein könnte an dem er für sich den Entschluss gefasst hat dass er dieses Theater auf keinen Fall noch 20 Jahre ertragen könnte, ist bisher noch kaum aufgekommen. Ich halte es aber durchaus für wahrscheinlich, dass nicht nur die Tante die Schnauze voll hatte, sondern eben auch Bence.Obs Dir nun passt: ich biete diesen Gedanken an, seit ich hier mitposte. Eine der in meinen Augen wahrscheinlichsten Tatvarianten (die andere wahrscheinliche: Ein Liebhaber CBs, ggfls auch ne Callboy-geschichte a la Mooshammer). Nur: dann muss ein neuer Prozess her, um, selbst wenn wir in ihm den Taturheber sehen, zu prüfen, ob ggfls Totschlag im Affekt vorlag. Allemal wäre das Mord ohne besondere Schwere der Schuld.
pfiffi schrieb:Obs Dir nun passt: ich biete diesen Gedanken an, seit ich hier mitposte.Klar, passt mir - hab den Beitrag nur nicht gelesen oder habs nicht verstanden.
KonradTönz1 schrieb:man müsste wohl eher von launisch, unberrechenbar und cholerisch sprechen.Aber aber! Du willst hier das fehlerfreie Opfer doch nicht etwa nachträglich in den Schmutz ziehen!
pfiffi schrieb:Btw: Auch Alkoholiker dürfen nicht ermordet werden; ich will es verraten.Das musste auch mal gesagt werden :-D
KonradTönz1 schrieb:nicht automatisch ein Totschlag konstruieren. Er könnte ohne weiteres die Schnauze voll gehabt und dann die Tat geplant haben.schrieb ich ja auch: Es wäre dann nur eben zu p r ü f e n, ob ggfls Totschlag vorliegt oder zumindest 'bloß' "einfacher" Mord (ohne besondere Schwere - de facto haben wir inzwischen ja im deutschen Strafrecht mit Hilfe des begriffs der besonders schwerwiegenden schuld einen Mord 1. und einen 2. Grads)
KonradTönz1 schrieb:Alkoholiker müssen nicht zwangsläufig schlechtere Menschen sein als andere - nur besoffenere...Da ich selber recht gut weiß, wie man "Rotwein" buchstabiert, schließe ich mich vollinhaltlich an.
KonradTönz1 schrieb:Darüber hinaus wäre selbst bei einer spontanen, ungeplanten Tat nicht zwangsläufig von Totschlag auszugehen, wenn denn entweder Habgier oder Heimtücke als Mordmerkmal vorhanden wären.Die Benutzung von Handschuhen zum Spurenvermeiden und eines Werkzeuges (z.B. ein Hammer) zum Totschlagen steht einer Affekttat aus einer Situation heraus (Situationstat) entgegen. Um auf Totschlag (§ 212 StGB) zu plädieren, müsste man die Mordmerkmale (§ 211 StGB) durch Fakten widerlegen.
Die Benutzung von Handschuhen zum Spurenvermeiden und eines Werkzeuges (z.B. Hammer) zum Totschlagen steht einer Affekttat aus einer Situation heraus (Situationstat) entgegen.Richtig; dazu hatte ich aber etwas konstruiert.
pfiffi schrieb:Extrembeispiel: Du bis wg Mord verurteilt, dann tauchen neue fakten auf, die belegen könnten, es sei Notwehr gewesen. da würde es ja doch wohl definitiv eine Wiederaufnahme geben.Das sollte hier nicht anders sein als in anderen Fällen. Aber wo sollen diese neuen Fakten hier sein?
KonradTönz1 schrieb:Das sollte hier nicht anders sein als in anderen Fällen. Aber wo sollen diese neuen Fakten hier sein?da mögen einige jodeln und pfeifen vor Hysterie, aber: Sobald ich beweise, dass CB sehr wohl gewusst hat, ist das ein relevanter neuer Tatbestand - das Urteil geht insbesondere in seinem Konstrukt "geplanter Mord aus habgier" bekanntlich davon aus, sie wusste nicht. Wenn über Wortbedeutungen noch irgend eine Einigkeit besteht, wenn basale Standards vernünftiger Unterredung noch irgend etwas gelten, wäre das natürlich ein neuer Sachverhalt. Was denn sonst?