@d.b.cooper Hallo,
ich denke, daß in dem Fall, wenn jemand der in einem Strafprozeß angeklagt wurden, tatsächlich schuldig ist, dann in der Regel auf einen Freispruch 2. Klasse spekuliert - das hängt dann nicht von der Persönlichkeit des Angeklagten ab, sondern liegt meines Erachtens in der Natur der Sache.
Aber ich denke du hast recht, da Bence ja als erfahrener Lügner tatsächlich "bewußt" auf einen Freispruch 2. Klasse spekuliert haben könnte.
Ich bin nicht vom Fach, habe jedoch persönlich "langjährige" Erfahrungen mit einem Zivilverfahren sammeln müssen (durch alle Instanzen !!) und habe dadurch unseren Rechtsstaat erst richtig "kennengelernt".
Aufgrund des "Internetzeitalters" habe ich auch Kontakt mit anderen Betroffenen deutschlandweit in vergleichbaren Situationen gehabt und dabei gemerkt, daß wir im Prinzip alle die gleichen Erfahrungen mit fehlerhafter Beweiswürdigung, falscher Rechtsanwendung, Rechtsbeugung, jahrelange menschenrechtsverletzende Prozeßverschleppung, Schutz von Gefälligkeitsgutachtern etc...machen mußten.
Einen Richter wegen Rechtsbeugung zu belangen ist in D. aufgrund der "Aushöhlung" dieses Paragraphen weder theoretisch noch praktisch möglich.
Da man sich auch auf Anwälte nur schwerlich verlassen kann, habe ich und viele andere Betroffene Schriftsätze selber verfassen und dem Anwalt quasi nur noch zur Unterschrift vorgelegt etc...etc..
Nach all dem hat mein Glaube an den Rechtsstaat doch sehr gelitten und meine Erfahrungen sind leider "kein exotischer Einzelfall", sondern eher die Regel, was jedoch nur insidern bekannt ist, die mal selber in ähnliche Situationen kommen.
Durch meine Erfahrungen war ich gezwungen mir umfangreiches juristische Fachwissen anzueignen, Grundsatzurteile des BGH zu sammeln etc...etc..
Mein Fazit daraus war: Rechtsstaat ade !!!
Das können Außenstehende in der Regel nur nachvollziehen, wenn sie mal selber in eine derartige Situation kommen und erkennen, wieviele Leute in Deutschland ähnliche Erfahrungen gemacht haben, also hier keine exotischen Ausnahmen vorliegen.
Nach unser aller (!!!) Erfahrung ist es eher die Ausnahme, wenn ein Gericht in einem Zivilverfahren mal korrekt arbeitet und nicht umgekehrt.
Wie das im Strafrecht läuft kann ich jetzt allerdings nicht beurteilen, da ich persönlich da keine Erfahrungen habe und auch niemand persönlich kenne, der betroffen ist.
LG, Petra