meermin schrieb:Gut, als Zweites wäre da das Argument mit dem mit Rechts zuschlagendem Linkshänder anzuführen.
Ich hab da gestern erstmals im Urteil gelesen (Danke an
@Scipper für den Link). Ich war da gespannt auf die Begründung.
Das LG führt aus, dass BT das Schlagwerkzeug mit der rechten Hand führte, weil ihm dann beim überraschenden Zuschlagen nicht das Türblatt im Weg sein konnte. Das macht für den Anfang der Tat absolut Sinn. Allerdings würde ein Linkshänder dann nur die ersten Schläge mit der rechten Hand führen und dann, wenn das Hindernis beseitigt ist, wechseln. Außerdem müssten die mit der linken Hand geführten Schläge deutlich härter sein.
Da durfte man gespannt sein, ob das Gericht hierzu Stellung bezieht.
Guess what: Im Urteil steht drin, dass der Täter zwischenzeitlich das Schlagwerkzeug mit BEIDEN Händen geführt hat und zum Schluss nur noch mit der LINKEN Hand. Daneben waren die ersten geführten Schläge offenbar bei weitem nicht so hart, wie die nachfolgenden (keine offene Verletzung).
Das passt auf einen Linkshänder, wie die Faust auf´s Auge. Nach dem im Urteil Ausgeführtem, war der Täter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Linkshänder. Von einem Rechtshänder wäre ein Wechsel nicht zu erwarten gewesen. Und selbst wenn, sollten die Schläge nach dem Wechsel deutlich unpräziser und weniger kraftvoll sein.
Das Argument ist völlig vom Tisch.