Mordfall Charlotte Böhringer
10.08.2013 um 20:26meermin schrieb:Teleskopschlagstock käme eher in Frage., spräche eventuell für Auftragsmörder.Genau....und ein Küchenmesser spräche für einen Ritter...
meermin schrieb:Teleskopschlagstock käme eher in Frage., spräche eventuell für Auftragsmörder.Genau....und ein Küchenmesser spräche für einen Ritter...
traces schrieb:Welches Verletzungsbild würde dieser (gepostete) Schlagstock ergeben? Nochma kurz Tatinformationen: 24 Schläge mit hammerähnlichem Objekt, vermutlich mit schwarzer Werkzeuglackierung, noch kein Blutaustritt beim Opfer bei den ersten Schlägen...Kommt auf die Form der Verletzung an.
Interested schrieb:Ich hab mich schon immer gewundert, warum Präzedenzfälle in Verhandlungen angeführt werden^^Vor allem können die jetzt alle wieder ihre schönen Erfahrungssätze einpacken. Wehe dem, es kommt hier noch mal IRGENDWER mit eigenem Erleben.... :D
LivingElvis schrieb:Vor allem können die jetzt alle wieder ihre schönen Erfahrungssätze einpacken. Wehe dem, es kommt hier noch mal IRGENDWER mit eigenem Erleben.... :DMenno, ich warte hier auf die Verbesserung: Grundsatzentscheidungen!
Interested schrieb:Ja, ist wohl dann auch, nur konnte man sich nicht sicher auf das Werkzeug festlegen, aufgrund der massiven Verletzungen. Abwehrverletzungen hat es auch gegeben, zertümmerte Finger usw.Wichtig wäre halt zu wissen, wie die Verletzungen beschaffen waren. "Hammerähnlich" scheint gegen einen runden Gegenstand zu sprechen. Ist aber nur meine Interpretation. Da müsste man den Richter fragen, was er damit meint.
Interested schrieb:Brutal in jedem Fall und eigentlich sehr traurig, auf diese Weise zu Tode zu kommen.Absolut, wobei "zu Tode kommen" irgendwie meistens Mist ist....
Hammerschläger muss hinter Gitter - Bericht vom 09. August 2013:
Mit einem Hammer hat ein 22-Jähriger im Januar eine Studentin in Trier niedergeschlagen, um sie zu vergewaltigen. Die Frau schrie, der Angreifer flüchtete. Das Landgericht verurteilte den Mann am Freitag zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.
Trier. Unter einem Vorwand verabschiedet sich ein 22-jähriger Trierer am Abend des 15. Januar von seiner damaligen Freundin nach draußen ins Schneegestöber. Er verlässt die gemeinsame Wohnung, steigt in seinen Wagen und fährt zunächst ziellos durch die dunkle schneebedeckte Stadt - mit einem brutalen Plan.
Sein Motiv, eine Frau zu vergewaltigen, gesteht der junge Mann erstmals knapp sieben Monate später - am Freitag vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Dort schildert der 22- Jährige seine Tat rein sachlich und detailliert - ohne dabei eine Gefühlsregung zu zeigen. Am besagten Abend parkt er seinen Wagen in der Domänenstraße. Im Auto wartet er, bis eine ahnungslose 23-jährige Studentin, die über ihren MP3-Player Musik hört, vorbeikommt. Er steigt aus dem Auto, zieht einen Hammer unter seiner Jacke hervor, eilt der jungen Frau nach und packt sie an den Haaren. Dann drischt er drei Mal mit dem Hammer auf ihren Hinterkopf ein - mit dem letzten Schlag geht die Studentin zu Boden.
Doch das Opfer ist - entgegen seiner Erwartung - nicht bewusstlos, sondern schreit. "Da merkte ich, dass ich die Tat nicht mehr verwirklichen konnte", gesteht der junge Mann mit hochgegeelten Haaren und schwarzem Kapuzenpulli. Er lässt den Hammer fallen, steigt wieder ins Auto und rast in Richtung Avelertal davon. Auf einem Wirtschaftsweg kommt er mit dem Fluchtwagen von der Fahrbahn ab und flieht weiter zu Fuß - ohne Erfolg.
Die mit Hammerschlägen malträtierte Studentin merkt sich das Auto-Kennzeichen ihres Peinigers. Die Polizei hat bei der Ermittlung des Tatverdächtigen deshalb keine Schwierigkeiten. Sie nimmt den 22-Jährigen fest, der seitdem in Untersuchungshaft sitzt und seit April in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht ist.
Bei den Ermittlungen stellt sich heraus, dass der junge Trie rer auch vier exhibitionistische Straftaten im Vorfeld des brutalen Angriffs in der Stadt begangen hat. Am 13., 14. und 15. Januar entblößte er sich auf offener Straße vor vier Frauen.
Staatsanwalt Stephane Parent fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat. Das Gesetz sieht für solche gefährlichen Körperverletzungen, bei der das Opfer sogar getötet werden kann, eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor.
Doch ein psychologisches Gutachten bescheinigt dem jungen Mann, dass er unter Persönlichkeitsstörungen leidet. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz verurteilt den Hammerschläger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Er soll die Zeit nicht im Gefängnis, sondern in einer geschlossenen Anstalt mit psychologischer Therapie verbringen. Ob und wann er überhaupt wieder frei kommt, wird maßgeblich vom Gutachten der forensischen Klinik Nette-Gut in Weißenthurm (Landkreis Mayen-Koblenz) abhängen, wo der 22-Jährige untergebracht ist.
Die attackierte Studentin leidet seit dem Übergriff unter psychischen Beeinträchtigungen, erklärt Staatsanwalt Parent: "Sie geht nur noch ungern allein aus dem Haus - in den Abendstunden verlässt sie die Wohnung gar nicht mehr."
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Hammerschlaeger-muss-hinter-Gitter;art754,3608699
Hat Frau Böhringer nicht laut aufegeschrieen oder um Hilfe gerufen, als die ersten Hammerschläge sie trafen?
Scipper schrieb:Ob Frau Böhringer geschrieen hat, steht nicht im Urteil,Wie bitte sollte das im Urteil stehen?
Interested schrieb:Wie bitte sollte das im Urteil stehen?Ist das hier ein Chat wo ein Einzeiler reichen? Ich antworte nicht auf Einzeiler. Es steht nicht im Urteil, weil es keiner ins Urteil schrieb. Oder weil man es nicht weiß. Oder weil es unwichtig ist. Basta !!!
Interested schrieb:i einer Gesamtwürdigung all dieser Umstände kann eine Kontamination im Wege der aufgeführten Übertragungsarten ohne Tatbezug als fernliegend ausgeschlossen werde,"kann als fernliegend ausgeschlossen" werden ist eine andere Aussage als
"wird ausgeschlossen".