Mordfall Charlotte Böhringer
12.08.2013 um 07:41@meermin
Ich habe gerade noch einmal einen alten Artikel während des laufenden Mordprozesses der SZ gelesen.
Dort stand, daß Frau B. einen (Ersatz)schlüssel für ihre Wohnung wohl im Büro verwahrte und für das Büro hatte Bence ja einen Schlüssel.
Also wäre es unerheblich, ob er auch noch zusätzlich einen Wohnungsschlüssel hatte, da er ja mit Hilfe des Büroschlüssels Zugriff zu dem Büro hatte und auf den dort gebunkerten Wohnungsschlüssel.
Auch nach dem Mord hat man sich ja mit Hilfe des Geschäftsführers genau auf diese Weise Zugriff zur Wohnung verschafft - über den im Büro gebunkerten Wohnungsschlüssel.
Theoretisch wäre es also einem Täter, der den Büroschlüssel hatte auch möglich gewesen, die Wohnung für die Tat mittels Schlüssel zu betreten.
Aber wie gesagt, es handelte sich um einen reinen Indizienprozeß und einen vom Gericht "angenommenen Tatverlauf", der richtig sein kann, aber auch falsch - das betrifft sowohl Tatverlauf als auch Täter.
Ob da am Abend tatsächlich jetzt niemand mehr zu Besuch kam, ist ebenso unklar.
Wenn B. jemanden zu Besuch erwartet hätte, über den sie aus irgendwelchen Gründen ein Geheimnis machen wollte, "weil es ihr unangenehm war dessen Identität zu offenbaren", wäre es auch verständlich, daß sie dann lapidar behauptet hätte, daß sie noch ihren Anwalt erwarten würde, obwohl ihr Anwalt doch schon abgesagt hatte.
Über ihr Privatleben weiß man ja ohnehin wenig, bzw. sie wird da ohnehin einige Geheimnisse gehabt haben, vermute ich mal.
Ich habe gerade noch einmal einen alten Artikel während des laufenden Mordprozesses der SZ gelesen.
Dort stand, daß Frau B. einen (Ersatz)schlüssel für ihre Wohnung wohl im Büro verwahrte und für das Büro hatte Bence ja einen Schlüssel.
Also wäre es unerheblich, ob er auch noch zusätzlich einen Wohnungsschlüssel hatte, da er ja mit Hilfe des Büroschlüssels Zugriff zu dem Büro hatte und auf den dort gebunkerten Wohnungsschlüssel.
Auch nach dem Mord hat man sich ja mit Hilfe des Geschäftsführers genau auf diese Weise Zugriff zur Wohnung verschafft - über den im Büro gebunkerten Wohnungsschlüssel.
Theoretisch wäre es also einem Täter, der den Büroschlüssel hatte auch möglich gewesen, die Wohnung für die Tat mittels Schlüssel zu betreten.
Aber wie gesagt, es handelte sich um einen reinen Indizienprozeß und einen vom Gericht "angenommenen Tatverlauf", der richtig sein kann, aber auch falsch - das betrifft sowohl Tatverlauf als auch Täter.
Ob da am Abend tatsächlich jetzt niemand mehr zu Besuch kam, ist ebenso unklar.
Wenn B. jemanden zu Besuch erwartet hätte, über den sie aus irgendwelchen Gründen ein Geheimnis machen wollte, "weil es ihr unangenehm war dessen Identität zu offenbaren", wäre es auch verständlich, daß sie dann lapidar behauptet hätte, daß sie noch ihren Anwalt erwarten würde, obwohl ihr Anwalt doch schon abgesagt hatte.
Über ihr Privatleben weiß man ja ohnehin wenig, bzw. sie wird da ohnehin einige Geheimnisse gehabt haben, vermute ich mal.